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Gasanbieter: Fakten und Unterscheidung zu Netzbetreibern

Gasanbieter (auch: Gasversorger oder Gaslieferanten) sind Unternehmen, die Gas an Privathaushalte und Geschäftskunden verkaufen. Dabei dürfen sie aber nicht mit Gasnetzbetreibern verwechselt werden: Während Anbieter für die Beschaffung von Gas und den anschließenden Verkauf an Endkunden zuständig sind, kümmern sich Netzbetreiber um den Transport des Gases; sie betreiben also das Gasnetz.

Zum besseren Verständnis eignet sich ein einfacher Vergleich mit Waren, die über das Straßenverkehrsnetz transportiert werden: Ähnlich wie solche Waren schlichtweg die kürzeste Strecke von A bis B nehmen und somit eine fixe Route zurücklegen, ist auch für jeden Wohnort vorgegeben, auf welchem Wege das Gas letztlich vom Kraftwerk zum Heizkörper gelangt. Verbraucher können sich ihren Netzbetreiber also nicht aussuchen.

Im Gegensatz dazu sind Gasanbieter frei wählbar. Versorgungsunternehmen bieten ihren Kunden eine breit gefächerte Palette an unterschiedlichen Tarifen an. Verbraucher können diese dann gegeneinander abwägen und sich für die Option entscheiden, die ihnen am meisten zusagt. Deswegen sollten sich Kunden stets eingehend über einen Gaslieferanten informieren, ehe es zum Vertragsschluss kommt.

Deutschland hat die meisten Energieversorgungsunternehmen in ganz Europa, davon sind ungefähr 1.000 als Gasanbieter aktiv, wobei viele Versorger gleichzeitig auch als Stromanbieter auftreten. Zu den größten bundesweiten Gasanbietern gehören etwa:

  • EnBW: Der Geschäftsschwerpunkt der Energie Baden-Württemberg AG liegt, wie es der Name vermuten lässt, vor allem im Südwesten Deutschlands. Zum Konzern gehört zudem der Netzbetreiber Netze BW, der wie die EnBW sowohl im Gas- als auch im Stromgeschäft aktiv ist.
  • E.ON: Der Marktgigant hat Millionen Kunden im gesamten Bundesgebiet und ist einer der größten Energiekonzerne Europas. Früher gehörte zu E.ON auch das Unternehmen Uniper, welches deutschlandweit den größten Umsatz aller Gasversorger hat und 2022 im Zuge der krisenbedingten Staatsübernahme in die Schlagzeilen geriet. Im Gegensatz zu E.ON beliefert Uniper aber nur Geschäftskunden, also andere Unternehmen wie zum Beispiel Stadtwerke.
  • SWM: Apropos Stadtwerke – die Stadtwerke München (SWM) haben diverse Erdgastarife, die auch bundesweit verfügbar sind, und gelten deswegen als einer der größten Gasversorger Deutschlands.
  • Thüga: Zur Thüga-Gruppe gehören ungefähr 100 Stadtwerke und Regionalversorger, insgesamt werden so ca. zwei Millionen Gaskunden beliefert.

Stadtwerke und ihre Aufgaben

Stadtwerke (auch: Kommunalwerke oder Gemeindewerke) spielen also eine zentrale Rolle bei der Gasversorgung. Im Gegensatz zu rein privatwirtschaftlichen Unternehmen sind sie üblicherweise aber im Besitz von Kommunen und Gemeinden, wobei sie auch als AG oder GmbH organisiert sein können. Gesetzlich nehmen sie eine Rolle als sogenannter Versorgungsbetrieb ein.

Stadtwerke gibt es bereits seit dem 19. Jahrhundert: Sie handeln im öffentlichen Auftrag und gewährleisten die Grundversorgung der Bevölkerung. Das vorrangige Ziel soll also das allgemeine Gemeinwohl sein. Hierzu bieten Stadtwerke zahlreiche Dienstleistungen an, ein zentrales Geschäftsfeld ist dabei die Gasversorgung. Auch Nah- und Fernwärme gehören normalerweise zum Angebot.

Stadtwerke sind aber nicht nur bloße Energieversorger, sondern haben weit gestreute Zuständigkeiten in sämtlichen Feldern der städtischen Infrastruktur; dazu gehören ebenso das Stromnetz und das Telekommunikationsnetz. Weitere Aufgaben sind beispielsweise die Trinkwasserversorgung, die Abfall- und Abwasserentsorgung sowie der Betrieb von öffentlichen Gebäuden und Anlagen wie Schwimmbädern und Spielplätzen. Auch der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist Teil des Verantwortungsbereichs.

Was ist ein Grundversorger?

Viele Stadtwerke nehmen zudem eine Rolle als Grundversorger ein. Gas (und auch Strom) sind hierzulande nämlich ein absolutes Grundrecht, welches niemandem vorenthalten werden darf. Die Grundversorgung garantiert deswegen die Gasbelieferung von Haushalten, die keinen gesonderten Vertrag bei einem Gasversorger abgeschlossen haben.

Für die Ausführung der Grundversorgung ist dann der Grundversorger zuständig: Gemäß des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) obliegt diese Rolle demjenigen Versorger, der im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. In der Regel handelt es sich hierbei um das lokale Stadtwerk. In manchen Fällen können aber auch andere Anbieter als Grundversorger fungieren, in Berlin und Hamburg ist es beispielsweise Vattenfall.

Grundversorger sind aber weiterhin normale Energieversorgungsunternehmen. Als Verbraucher kann man bei einem Grundversorger also durchaus einen regulären Tarif buchen, man spricht hier vom sogenannten Sondervertrag. Ein Grundversorgungstarif tritt hingegen automatisch in Kraft, sofern kein Sondervertrag abgeschlossen wurde – in Deutschland befinden sich ungefähr 16 Prozent aller Gaskunden in der Grundversorgung.

Es wird Verbrauchern empfohlen, einen Grundversorgungstarif nur als kurzfristiges Fallnetz in Notfällen zu nutzen, denn die Grundversorgung ist in der Regel deutlich teurer als ein Sondervertrag. Die Kosten können um bis zu 30% höher sein. Grundversorgungskunden sollten sich folglich schnellstmöglich nach Alternativen umsehen und überprüfen, ob es günstigere Tarife gibt. Ein Vertragswechsel ist dank der Kündigungsfrist von zwei Wochen auch ohne längere Vorbereitung problemlos möglich.

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