Unter welchen Voraussetzungen kann ich einen Wärmepumpen-Tarif abschließen?
Voraussetzung ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung, die über einen eigenen Zählpunkt verfügt. Die Anlage muss beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet sein. Mit der Inbetriebnahme verpflichten Sie sich zur Teilnahme an der netzdienlichen Steuerung nach § 14a EnWG, wodurch Sie im Gegenzug von reduzierten Netzentgelten profitieren.
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