Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?
Das Sonderkündigungsrecht gilt bei einer Preiserhöhung oder Änderung der Vertragsbedingungen. Zwar darf Ihr Anbieter die Preise erhöhen, wenn er Sie rechtzeitig informiert, die Erhöhung begründet ist und die vertraglich festgelegte Preisgarantie beachtet wird, trotzdem haben Sie in der Regel ein Recht auf Sonderkündigung. Dann können Sie beim Eintritt der Änderung aus dem bestehenden Vertrag aussteigen – auch, wenn die Mindestlaufzeit noch nicht vorbei ist.
Das Sonderkündigungsrecht gilt auch, wenn Sie umziehen und an Ihrem neuen Wohnort von einem anderen Anbieter beliefert werden wollen.
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