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Soll ich beim Umzug meinen Internetanbieter wechseln?

Die Rechte von Internetkunden beim Umzug

Wer umzieht, will sich im neuen Heim so schnell wie möglich einleben. Ganz wichtig ist dabei natürlich funktionierendes Internet, denn ohne Zugang zum Web geht heutzutage nichts mehr. Doch von allein kommt das Netz nicht in die eigenen vier Wände – deswegen müssen sich Verbraucher selbst darum kümmern, dass auch am neuen Wohnort eine Internetverbindung besteht, und zwar bestenfalls schon vom ersten Tag an.

Doch das ist leichter gesagt als getan. Nicht nur der zusätzliche Stress ist nervig, viele Kunden sind sich auch unsicher, wie sie am besten verfahren sollen. Kann man den Internetvertrag einfach mitnehmen? Gibt es die Möglichkeit, in einen besseren Tarif zu wechseln? Und wie sieht es eigentlich mit der Rufnummer aus?

Wir beantworten Ihnen hier alle relevanten Fragen zum Thema Internetvertrag beim Umzug!

Darf ich bei einem Wohnortwechsel in einen neuen Internettarif wechseln?

Sonderkündigungsrecht bei Umzug – dann gilt es

Simpel ausgedrückt gibt es bei einem Umzug zwei Optionen: Entweder Sie nehmen den alten Internetvertrag mit, oder Sie schließen einen neuen Vertrag ab. Hier müssen Sie sich zwei Fragen stellen: Will ich einen neuen Tarif abschließen? Und kann ich überhaupt einen neuen Tarif abschließen?

Die Antwort auf die erste Frage hängt von Ihren persönlichen Präferenzen ab. Ein Internetvertrag bedeutet zwar zusätzlichen Papierkram, doch kann sich durchaus lohnen, denn die Angebote auf dem Markt verbessern sich kontinuierlich.

Wenn Ihr aktueller Vertrag bereits einige Zeit läuft, gibt es mittlerweile wahrscheinlich einen schnelleren Tarif zum gleichen Preis oder dieselbe Geschwindigkeit zu günstigeren Konditionen. Mit einem neuen Vertrag ist es also möglich, entweder Geld zu sparen oder ein Leistungs-Upgrade vorzunehmen. Vielleicht wünschen Sie sich auch einen Kombo-Tarif mit mehr Zusatzoptionen wie etwa Streaming-Flatrates? Auch dann wird es Zeit für einen neuen Vertrag.

Doch um einen neuen Tarif abschließen zu können, müssen Sie erst den alten Vertrag kündigen. Wenn Sie die Mindestlaufzeit bereits überschritten haben, können Sie das ohne Schwierigkeiten tun, denn die Rechte von Internetkunden wurden Ende 2021 massiv gestärkt. Mit Ablauf der minimalen Vertragslaufzeit – das sind in der Regel zwei Jahre – können Sie Ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Anders sieht es aus, wenn Sie sich noch innerhalb der Mindestlaufzeit befinden, dann lässt sich der Vertrag nicht so einfach auflösen. In vielen Fällen ist es aber trotzdem möglich, denn bei einem Umzug gilt folgendes Prinzip: Ihr Anbieter muss Ihnen die bisher erbrachte Leistung auch nach dem Umzug weiterhin anbieten können – und zwar unverändert. 

Konkret bedeutet diese Regel vor allem, dass Ihnen am neuen Wohnort dieselbe Geschwindigkeit zur Verfügung stehen muss, und das natürlich zum selben Preis. Ist das nicht möglich, dann kann Ihr Anbieter die versprochene Vertragsleistung nicht erbringen. In diesem Fall steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, auch hier beträgt die Frist einen Monat.

Kann Ihr Anbieter Ihnen am neuen Wohnort allerdings tatsächlich die exakt selben Konditionen anbieten, dann sind Sie an den alten Tarif gebunden. Eine Kündigung ist dann erst mit Ablauf der Mindestlaufzeit möglich, davor müssen Sie den Vertrag mitnehmen.

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Internetvertrag mitnehmen – das gibt es zu beachten

Wichtig: Anbieter rechtzeitig kontaktieren!

Wenn Sie Ihren alten Vertrag nicht kündigen können oder wollen, müssen Sie ihn also beim Umzug mitnehmen. Das geschieht allerdings nicht automatisch, schließlich kann Ihnen Ihr Anbieter keine Verbindung am neuen Wohnort freischalten, ohne dass er zuvor davon in Kenntnis gesetzt wurde.

Informieren Sie Ihren Anbieter also über den bevorstehenden Umzug und nennen Sie ihm die neue Adresse – und zwar rechtzeitig! Ihr Internetversorger sollte mit solchen Fällen gut vertraut sein, in der Regel können Sie alle relevanten Informationen online oder telefonisch übermitteln.

Es gilt hier eine Meldefrist, die je nach Anbieter zwischen zwei und sechs Wochen liegt. Beachten Sie diese Deadline und geben Sie die Mitnahme Ihres Internettarifs fristgerecht in Auftrag, ansonsten stehen Sie zum Einzug an Ihrem neuen Wohnort erst einmal ohne Netzzugang da.

Wichtig: Der Vertrag wird lediglich mitgenommen, aber nicht erneuert. Die Mindestlaufzeit beginnt also nicht von vorne, und auch sonstige Vertragsbestandteile dürfen sich nicht zu Ihren Ungunsten verändern. Überprüfen Sie das gewissenhaft und bestehen Sie auf die Ihnen rechtlich zustehenden Konditionen!

Die Vertragsmitnahme ist allerdings nicht kostenfrei, Ihr Anbieter wird Ihnen voraussichtlich eine Pauschale für den Umzug des Internetanschlusses in Rechnung stellen. Diese Kosten dürfen aber nicht höher sein als die Kosten, die für die Schaltung eines neuen Anschlusses anfallen würden. In der Regel müssen Sie zwischen 40 und 60 Euro aufbringen.

Falls Ihr Internetvertrag auch mit einem Festnetzanschluss einhergeht, können Sie zudem die sogenannte Portierung, also die Rufnummernmitnahme beantragen. Dies ist problemlos möglich, wenn sich die Vorwahl nicht ändert – aber auch nur dann. Bei einer neuen Vorwahl müssen Sie auch mit einer neuen Telefonnummer vorliebnehmen.

Zusammenfassung: So verfahren Sie beim Umzug mit Ihrem Internetvertrag

Gehen Sie diese Checkliste durch!

  1. Ein neuer Vertrag ist in der Regel zu Ihren Gunsten, deswegen empfehlen wir einen
    Wechsel (sofern möglich). Überprüfen Sie daher, ob Sie Ihren Internetvertrag bei einem Umzug kündigen können. Das ist in zwei Fällen möglich!
    • a) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist eine Kündigung immer möglich, egal ob Sie umziehen oder nicht! Die Kündigungsfrist liegt dann bei einem Monat.
    • b) Sonderkündigungsrecht: Dieses tritt in Kraft, wenn Ihr Anbieter die Vertragsleistung am neuen Wohnort nicht unverändert erbringen kann. Die Kündigungsfrist beträgt auch hier einen Monat.
  2. Bei einer Vertragsmitnahme: Ist ein neuer Vertrag nicht möglich oder nicht erwünscht, müssen Sie Ihren Anbieter dennoch über den Umzug informieren. Teilen Sie ihm die neue Adresse mit und geben Sie die Mitnahme des Internetabschlusses in Auftrag. Dies sollte spätestens vier bis acht Wochen vor dem Umzug geschehen. Bei unveränderter Vorwahl ist können Sie auch Ihre Telefonnummer behalten.
  3. Bei einer Vertragskündigung: Kündigen Sie Ihren Internetvertrag fristgerecht, also spätestens einen Monat vor dem Umzug. Gleichzeitig sollten Sie sich sofort um einen neuen Tarif für den neuen Wohnort kümmern – mit Vergleichsportalen finden Sie schnell heraus, welche Tarife am besten zu Ihnen passen.
  4. Machen Sie es sich besonders bequem mit einem Wechseldienst! Auch wir als Wechselservice können Ihnen sofort mitteilen, welche Tarife am günstigsten oder schnellsten sind. Zusätzlich kümmern wir uns um den gesamten Vertragswechsel und übernehmen den gesamten nervigen Papierkram – und zwar nicht nur einmal, sondern jedes Jahr aufs Neue. So optimieren wir Ihnen Vertrag kontinuierlich.

Neugierig geworden? Melden Sie sich bei uns an und teilen Sie uns Ihre persönlichen Präferenzen mit. Wir stellen Ihnen dann mehrere Alternativen vor und unterbreiten Ihnen ein Angebot – natürlich unverbindlich!

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FAQ

Sie haben Fragen? Wir die Antworten!

Ein neuer Internetvertrag kann sich durchaus lohnen, vor allem wenn Ihr aktueller Vertrag bereits lange läuft. In der Zwischenzeit haben sich auf dem Markt vermutlich bereits bessere Angebote ergeben – sie können mit einem neuen Tarif dann oft Geld sparen oder eine bessere Leistung bzw. mehr Zusatzoptionen erwirken.

Sie können Ihren Internetvertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen, egal ob Sie umziehen oder nicht. Ein Vertrag dauert normalerweise mindestens 24 Monate, wobei mittlerweile auch kürzere Laufzeiten möglich sind. Zudem steht Ihnen beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn Ihr Anbieter die vertraglich zugesicherte Leistung nicht erbringen kann. Die Tarifkonditionen, vor allem Preis und Speed, dürfen sich also nicht zu Ihren Ungunsten verändern.

Falls Ihr Anbieter die Vertragsleistung am neuen Wohnort zu unveränderten Konditionen erbringen kann, müssen Sie Ihren Vertrag mitnehmen, sofern die Mindestlaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Diese Mitnahme geht aber nicht einfach so vonstatten – informieren Sie Ihren Anbieter rechtzeitig über den bevorstehenden Wohnortswechsel und teilen Sie ihm Ihre neue Adresse mit!

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