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Gas

Gasvertrag beim Umzug: Mitnehmen oder wechseln?

20. Februar 2023

von Michel Vo

Wochenenden bei IKEA und ein Meer aus Kartons – bei einem Umzug hat man immer viel um die Ohren. Nur allzu leicht kann es dann passieren, dass im Stress wichtige Angelegenheiten auf der Strecke bleiben. Dazu gehört oftmals der eigene Gasvertrag – ein Versäumnis, das einen durchaus teuer zu stehen kommen kann.

Gerade ein Umzug ist nämlich häufig die optimale Gelegenheit, um in einen billigeren Energietarif umzusteigen. Doch nicht immer ist das auch ratsam oder möglich – mit einer unkomplizierten Vertragsmitnahme können Sie sich dann aber zumindest lästigen Papierkram und eine langwierige Anbietersuche sparen.

Gasvertrag mitnehmen oder kündigen? Überprüfen Sie im Voraus all Ihre Optionen und treffen Sie dann frühzeitig eine Entscheidung – wir verraten Ihnen, worauf Sie dabei achten müssen.

Auch ohne Vertrag: Gasbelieferung ist gesichert

Stellen Sie sich vor, Sie betreten Ihr künftiges Zuhause und bemerken plötzlich, dass Sie total vergessen haben, sich um einen Gasvertrag für die neue Bleibe zu kümmern. Was nun? Hier können wir Sie beruhigen: Selbst dann müssen Sie nicht frieren, schon am Einzugstag werden Sie weiterhin Gas beziehen.

Dafür sorgt die Grundversorgung – diese springt automatisch ein, wenn Sie keinen Gasvertrag abgeschlossen haben. Dasselbe gilt übrigens auch für Strom. Energie gilt hierzulande nämlich als Grundrecht, das jedem Haushalt staatlich garantiert wird, und zwar ohne Unterbrechung. Dafür sorgt in der Praxis der örtliche Grundversorger, normalerweise sind das schlichtweg die hiesigen Stadtwerke.

Wenn sowieso Gas fließt, kann ich als Verbraucher meinen Gastarif also einfach links liegen lassen? Ganz so einfach ist das nicht, denn die Grundversorgung ist normalerweise deutlich teurer als ein regulärer Tarif. Deswegen raten wir Ihnen in einem solchen Fall stets dazu, schnellstmöglich Alternativen ausfindig zu machen, zumal die Kündigungsfrist lediglich zwei Wochen beträgt.

Hinzu kommt natürlich noch der Gasvertrag in Ihrer alten Wohnung – wenn Sie diesen nicht eigens gekündigt haben, dann zahlen Sie erst einmal doppelt. Kümmern Sie sich deswegen so früh wie möglich um Ihren Gasvertrag, so lassen sich unnötige Mehrkosten vermeiden.

Gasvertrag beim Umzug: Habe ich ein Kündigungsrecht?

Bevor Sie entscheiden, ob sich ein neuer Gastarif rentiert, müssen Sie zuerst klären, ob Sie überhaupt aus Ihrem alten Vertrag aussteigen können. Wenn Sie aktuell in der Grundversorgung sind, dann haben Sie hier keine Probleme, die Kündigungsfrist beträgt wie bereits erwähnt lediglich zwei Wochen. Vergessen Sie in diesem Fall aber nicht, dennoch ein formales Kündigungsschreiben einzureichen, die Grundversorgung erlischt nicht von selbst!

Mit etwas Glück können Sie auch in einem regulären Vertrag ordentlich kündigen, sofern sich die normale Kündigungsfrist mit Ihrem Auszugstermin überschneidet. Das ist in den meisten Fällen aber nicht der Fall. Das heißt jedoch nicht, dass Sie zwangsläufig an Ihren alten Vertrag gebunden sind. Die Rechte von Kunden wurden in den letzten Jahren entscheidend gestärkt, seit Juli 2021 gibt es beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht.

Hierbei gilt folgende Regel: Sie können sich auf dieses Recht berufen, wenn Ihnen Ihr aktueller Anbieter nicht die Fortsetzung der Belieferung zu identischen Konditionen gewährleisten kann. Befindet sich etwa Ihr neuer Wohnort nicht mehr im Einzugsgebiet, dann können Sie kündigen, wobei die meisten Versorger den Vertrag in diesem Fall ohnehin beenden. Aber auch wenn Ihr Anbieter Sie an der neuen Adresse weiterhin beliefern kann, müssen Preis und Restlaufzeit gleich bleiben – ansonsten steht Ihnen hier ebenso das Sonderkündigungsrecht zu.

Für die Sonderkündigung gilt eine sechswöchige Frist, senden Sie Ihrem Anbieter deshalb mindestens sechs Wochen vor dem Umzug eine außerordentliche Kündigung zu. Dabei müssen Sie den Wohnortwechsel als Grund anführen und die neue Adresse nennen. Anschließend hat Ihr Versorger zwei Wochen Zeit, um ein neues Lieferangebot zu denselben Konditionen auszustellen. Geschieht das nicht, muss er Ihnen die Kündigung bestätigen.

Wir raten Ihnen zudem, sich Ihre Vertragsbestimmungen genau anzusehen, denn viele Anbieter geben dort an, dass es bei einem Umzug ohnehin zwangsläufig zum Vertragsende kommt. Ein zweiter Blick in die Geschäftsbedingungen Ihres Gasvertrags lohnt sich also immer.

Gasvertrag mitnehmen – wann lohnt es sich?

Selbst wenn eine Kündigung möglich ist, heißt das aber nicht, dass ein solcher Schritt die richtige Entscheidung ist. Die bloße Mitnahme Ihres Gasvertrags kann Ihnen nicht nur viel Zeit sparen, sondern auch aus finanzieller Perspektive empfehlenswert sein. Das ist vor allem bei Kunden im ersten Vertragsjahr der Fall, denn dann dürfte der Neukundenbonus noch ausstehen. Solche Boni werden normalerweise erst nach Ablauf eines Jahres ausgezahlt – mit einer außerordentlichen Kündigung würden Sie dann auf diese lukrative Zugabe verzichten.

Wir raten Ihnen deshalb zu einem Gaspreisvergleich. Suchen Sie zuerst nach dem günstigsten Tarif an Ihrem neuen Wohnort, das geht im Internet leicht über einen Preisrechner. Vergleichen Sie das Ergebnis dann mit Ihren gegenwärtigen Vertragskonditionen (und versäumen Sie es nicht, dabei die Boni mitzurechnen).

Ergibt sich durch den Wechsel keine Ersparnis, dann sollten Sie Ihren Vertrag mitnehmen – sofern möglich. Vergewissern Sie sich stets, ob eine Mitnahme überhaupt durchführbar ist, denn wie bereits erwähnt beenden manche Anbieter den Vertrag im Umzugsfall automatisch. Überprüfen Sie zudem, ob sich Ihr neuer Wohnort auch im Einzugsgebiet Ihres Anbieters befindet. Eine schnelle Nachfrage beim Versorger klärt in den meisten Fällen sämtliche Fragen.

Fazit: Vertragsmitnahme oder Kündigung – folgen Sie unserer Checkliste!

Ob Sie bei einem Umzug einen neuen Gasvertrag abschließen sollten, hängt von zwei Faktoren ab: Können Sie Ihren alten Vertrag überhaupt kündigen? Und können Sie mit einem neuen Tarif Geld sparen? Wenn sich beide Fragen bejahen lassen, dann ist ein Gaswechsel empfehlenswert. Ansonsten ist es besser, den alten Vertrag zu behalten – oftmals haben sowieso keine andere Wahl.

Kümmern Sie sich in beiden Fällen aber frühzeitig darum. Nicht vergessen: Eine Sonderkündigung muss sechs Wochen im Voraus eingereicht werden, Sie sollten sich also spätestens acht Wochen vor dem Umzug bereits damit beschäftigen, wie Sie mit Ihrem Gasvertrag verfahren wollen.

Gehen Sie bei einer Vertragsmitnahme folgendermaßen vor:

Gehen Sie bei einer Vertragskündigung hingegen folgendermaßen vor:

Klingt alles sehr umständlich? Als Wechselservice haben wir es uns auf die Fahnen geschrieben, unseren Kunden diese nervige Arbeit abzunehmen. Wir identifizieren nicht nur automatisch den günstigsten Tarif, sondern kümmern uns auch um den gesamten Papierkram. Probieren Sie es aus und melden Sie sich bei uns an! Wir schlagen Ihnen dann günstige Tarife vor – natürlich vollkommen unverbindlich.

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