Trotz hoher Temperaturen im gesamten Land beschäftigt sich die Politik im Juli weiterhin mit Heizungen – ironisch, aber dennoch wichtig. Monatelang wurde um das Gebäudeenergiegesetz – auch bekannt als Heizungsgesetz – gerungen und nun haben sich die Koalitionsparteien scheinbar auf einen Kompromiss einigen können. Dies und weitere aktuelle Themen im Marktupdate im Juli.
Die Bundesregierung, die viele Wochen über das Gebäudeenergiegesetz gestritten hatte, ist nun zu einem Kompromiss gekommen, der noch in dieser Woche den Bundestag passieren soll. Das nun entworfene Gesetz hat nicht mehr allzu viel mit dem ursprünglichen Entwurf aus dem April 2023 zu tun. Bis auf die Zielformulierung, ab 2045 keine fossilen Heizungen mehr in Deutschland zu nutzen, wurde praktisch in jedem Punkt neu verhandelt.
Das neue Gebäudeenergiegesetz bedeutet nun nicht so schnell das Aus für fossile Heizungen wie anfangs gedacht. Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese strenge Regelung gilt zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Bei Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von zusammenhängenden Neubaugebieten hängt der Start dieser Regelung von der kommunalen Wärmeplanung ab.
Die kommunale Wärmeplanung dient als Grundlage für den Einbau fossilfreier Heizungen. Es handelt sich dabei um Pläne, die den Prozess zur Klimaneutralität bis 2045 bezogen auf die einzelnen Kommunen und Städte begleiten sollen. Aus diesen Plänen geht hervor, ob Hauseigentümer*innen die Möglichkeit haben, ihr Gebäude an ein Fernwärmenetz anzuschließen. Die Umrüstung der fossilen Heizungen wird davon abhängig gemacht, da Eigentümer*innen nur so entscheiden können, was langfristig die günstigste Alternative unter den fossilfreien Heizungen ist.
In Großstädten soll die kommunale Wärmeplanung bis 2026 abgeschlossen sein, für Gemeinden gilt eine Frist bis zum 01. Juni 2028.
Im Ergebnis bedeutet diese Regelung, dass auch weiterhin Gasheizungen verbaut werden dürfen, wenn diese teilweise mit Wasserstoff bzw. Biomethan betrieben werden und damit die Quote von 65 Prozent erfüllen. Auch in Kombination mit einer Solaranlage sollen Gasheizungen weiter betrieben werden dürfen.
Sicher erlaubt sind aber vor allem Wärmepumpen, Fernwärmeheizungen, Stromheizungen und Systeme, die mit Biomasse oder Wasserstoff Wärme erzeugen.
Vom neuen Beschluss sind nun auch Holzpellet-Heizungen umfasst. Diese dürfen sogar in Neubauten installiert werden, obwohl die Feinstaubbelastung beim Heizen mit Holzpellets vergleichsweise hoch ist. Es ist außerdem umstritten, ob Holzpellets tatsächlich zu den klimaneutralen Rohstoffen gezählt werden können, denn bei der Verbrennung wird weiterhin CO2 freigesetzt. Das Umweltbundesamt rät daher trotz der neuen Regelung davon ab, Pellet-Heizungen zu installieren und stattdessen auf eine andere fossilfreie Variante zu setzen.
Um die großen Investitionen sozialverträglich zu machen und die Auswirkungen auf die Bevölkerung abzumildern, fördert der Staat die Umrüstung auf klimaneutrale Heizsysteme. Wer eine Heizung installiert, die die 65-Prozent-Vorgabe erfüllt, kann mit einer Förderung in Höhe von 30 Prozent rechnen. Geschieht die Umrüstung bereits vor 2028, bezuschusst der Staat dies zusätzlich mit einem Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent.
Der Öko-Gasversorger eprimo wurde vom Landgericht Frankfurt am Main für seine Preisgestaltung abgestraft. In einem einstweiligen Verfügungsverfahren, das der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen eprimo eingeleitet hatte, wurde nun entscheiden, dass die im Februar von eprimo mitgeteilten neuen Abschläge mit Preiserhöhungen um ein Vielfaches rechtswidrig waren.
Mit Inkrafttreten der Gaspreisbremse hatte der Gasversorger seine Kund*innen über drastische Preiserhöhungen informiert. Die Erhöhung entbehrte nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands jeglicher Grundlage und sei daher rechtswidrig. Diese Ansicht teilte nun auch das Landgericht Frankfurt a.M. und gab dem Antrag der Verbraucherzentrale in allen Punkten statt.
Die Erhöhung habe gegen das Energiewirtschaftsgesetz sowie Transparenzvorgaben verstoßen. Die mitgeteilten Abschlagserhöhungen orientierten sich nicht am Verbrauch vorheriger Abrechnungszeiträume, die Gesamthöhe der Abschläge war undurchsichtig und eprimo informierte nur unzureichend über die Entlastungen, die mit der Gaspreisbremse einhergingen.
Das Urteil des Landgerichts ist zunächst im vorläufigen Eilrechtsschutz erstritten. Das bedeutet, dass eprimo vorläufig dazu verpflichtet ist, die rechtswidrigen Preisgestaltungen zu unterlassen. In der Hauptsache wird aber noch endgültig entschieden werden.
Nach ersten Beratungen im Mai wurde nun am 23. Juni 2023 einer Änderung des Strompreisbremsengesetzes und des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes stattgegeben. Mit der Änderung sind wieder Bonuszahlungen über 50 Euro möglich, wenn die Versorger Arbeitspreise unterhalb der Strom- und Gaspreisbremse anbieten.
Vor der Gesetzesänderung waren Boni und Vergünstigungen strikt auf maximal 50 Euro begrenzt, damit der Markt während der Geltungsdauer der Energiepreisbremsen transparent ist und eine Umgehung der Regelungen verhindert wird. Diese Regelung wird nun ausgesetzt. Die Folge: Der Wettbewerb um neue Kundschaft zwischen den Anbietern ist wieder eröffnet.
Wer wegen einer guten Marktlage Preise unterhalb der staatlichen Preisgrenzen anbieten kann, darf die eigenen Tarife mit Bonuszahlungen zusätzlich attraktiv machen. Mehr zur neuen Regelung lesen Sie hier.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat eine Auswertung der Heizsysteme von im Jahr 2022 fertiggestellten neuen Wohnungen vorgenommen und Bilanz gezogen: 38 Prozent der neuen Wohnungen werden mit einer Wärmepumpe beheizt. Damit verdrängt die Wärmepumpe die Gasheizung als Marktführerin. 2021 lag der Anteil der eingebauten Wärmepumpen bei 33 Prozent.
Nur 29 Prozent der neuen Wohnungen werden 2022 demnach mit Gasheizungen beheizt. 2021 lag der Anteil noch bei 34 Prozent. Rund jede vierte Wohnung wurde 2022 an ein Fernwärmenetz angeschlossen und heizt damit auch weitgehend klimaneutral.
Ganz anders stellt sich aber die Situation bei Bestandsgebäuden dar: Hier sind ganz klar die Gasheizungen führend. Noch immer wird jede zweite Bestandswohnung mit Gas beheizt, etwa ein Viertel heizt mit Heizöl und Wärmepumpen machen nur einen Anteil von drei Prozent aus.
Der BDEW hat zudem in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) in vorläufigen Berechnungen festgestellt, dass die erneuerbaren Energien im ersten Halbjahr 2023 knapp 52 Prozent des Bruttoinlandstromverbrauchs decken konnten. Dies ist ein gutes Zeichen für die Energiewende in Deutschland.
Die Zahl konnte im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022 (49 Prozent) um drei Prozentpunkte erhöht werden. Dank des sonnigen Wetters konnte vor allem im Mai besonders viel Strom über Photovoltaikanlagen produziert werden. Im Mai lag der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch außerdem mit 57 Prozent besonders hoch.
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