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Gas

Marktupdate Oktober: Steuererhöhung sorgt für steigende Gaspreise

2. Oktober 2023

von Anne Härtling

Die kalten Monate stehen vor der Tür – und damit auch die Heizsaison. Hier lesen Sie, welche Änderungen beim Gaspreis geplant sind und daher Einfluss auf Ihre Heizkosten im Winter nehmen könnten. Außerdem informieren wir über geplante Erleichterungen für die Installation von Balkonkraftwerken und Entlastungen für Industrie und Gewerbe bei den Strompreisen.

Politik streitet über einen subventionierten Industriestrompreis

Die Rufe nach einem subventionierten Industriestrompreis für große Unternehmen werden lauter: SPD, Grüne und nun auch die 16 Bundesländer fordern einen einheitlichen Strompreis für die Industrie, um deutsche Unternehmen vor Standortnachteilen aufgrund der im internationalen Vergleich besonders hohen Energiepreise zu schützen. Bundeskanzler Scholz (SPD) ist hingegen skeptisch und äußerte sich zuletzt kritisch über eine „Dauersubvention von Strompreisen mit der Gießkanne“. Auch Bundesfinanzminister Lindner und die FDP unterstützen den Vorstoß nicht.

Kritik bekommt der Vorschlag eines Industriestrompreises auch von ver.di: Der Vorsitzende Frank Wernecke hält einen subventionierten Strompreis für sozial ungerecht und kaum zu rechtfertigen, wenn große Unternehmen durch Steuergelder subventioniert werden, während sie gleichzeitig große Gewinne erwirtschafteten. Vielmehr müsse man die subventionierten Strompreise ausdehnen, beispielsweise auf soziale Einrichtungen, das Gesundheitswesen oder einige private Haushalte, die stark von den hohen Energiepreisen betroffen sind.

Dem Industriestrompreis gegenüber steht ein weiterer Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums von Robert Habeck (Grüne), wonach der sogenannte Spitzenausgleich über das Ende des Jahres 2023 hinaus verlängert werden soll. Durch den Spitzenausgleich können energieintensive Industriebetriebe auf Antrag einen Teil der Stromsteuer erstattet bekommen. Auch diesem Vorschlag stand das Bundesfinanzministerium unter Christian Lindner (FDP) skeptisch gegenüber. Lindner ließ nun aber anklingen, dass es Spielraum für eine Verlängerung geben könnte, sofern die Kosten dafür an anderer Stelle gegenfinanziert werden könnten.

Trotz Erhöhung: Bürgergeld reicht nicht für die Deckung der Stromkosten

Im kommenden Jahr erhöht sich das Bürgergeld für einen alleinstehenden Erwachsenen um 61 Euro auf monatlich 563 Euro. Das Vergleichsportal Verivox hat nun herausgestellt, dass davon rechnerisch 45,70 Euro monatlich für die Stromkosten zur Verfügung stünden. Ein durchschnittlicher Single-Haushalt mit einem Stromverbrauch von 1.500 kWh muss in der Grundversorgung aber durchschnittlich 56,45 Euro für Strom zahlen.

Diese Zahlen ergeben sich aus den noch immer hohen Strompreisen in den Grundversorgungstarifen. Bei einem Wechsel in einen günstigen Neukundentarif ließe sich die Kostenlücke aber schließen.

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Bundesregierung möchte rechtliche Hürden für Balkonkraftwerke senken

Balkonkraftwerke erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Zurecht! Denn sie tragen durch die einfache Erzeugung von grünem Strom dazu bei, die Energiewende voranzutreiben und entlasten die Betreiber:innen gleichzeitig bei den Stromkosten. Die Bundesregierung möchte daher die Installation der kleinen Solaranlagen für den Privatgebrauch weiter fördern und hat dafür einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Installation auf dem heimischen Balkon vereinfachen soll.

Änderungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht sollen die Installation eines Balkonkraftwerks erleichtern. Balkonkraftwerke sollen nach dem Gesetzentwurf in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen (§ 20 Abs. 2 WEG) aufgenommen werden, wodurch die Installation von den übrigen Wohnungseigentümer:innen nicht ohne weiteres blockiert werden kann. Die Wohnungseigentümergemeinschaft sowie Vermieter:innen haben zwar weiterhin ein Mitspracherecht bei der Frage, wie ein Balkonkraftwerk am Haus angebracht wird, sie können es aber nicht grundsätzlich verbieten.

Der Änderungsvorschlag muss noch durch den Bundestag im Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden. Der Gesetzentwurf ist Teil eines Maßnahmenbündels der Ampel-Regierung, um den Anteil erneuerbarer Energien in Deutschland zu erhöhen – eine wichtige Rolle sollen dabei die kleinen Balkonkraftwerke spielen. Im August hatte die Bundesregierung bereits einen Gesetzentwurf beschlossen, durch den die bürokratischen Hürden für die Anschaffung von Balkonkraftwerken gesenkt werden sollen: Wer ein Balkonkraftwerk betreiben möchte, soll dies künftig nicht mehr beim Netzbetreiber anmelden müssen.

Mehrwertsteuer auf Gas steigt schon zum Jahreswechsel

Im Zuge der Entlastungen angesichts stark gestiegener Energiekosten wurde die Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent gesenkt – zunächst befristet bis März 2024. Aus einem Haushaltsentwurf für 2024 geht nun hervor, dass die Bundesregierung plant, bereits ab Januar 2024 zum alten Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zurückzukehren. Damit fällt die Preiserhöhung genau in die Heizperiode.

Die vorzeitige Rückkehr zum höheren Steuersatz wird mit einer Entspannung auf dem Gasmarkt begründet. Im Vergleich zu den Hochzeiten der Energiekrise haben sich die Preise für Gas auch merklich entspannt, das Preisniveau liegt aber noch immer höher als vor dem Ausbruch des Russland-Ukraine-Krieges.

Die aktuelle Gas-Lage

Die Ausgangssituation vor Beginn der Heizsaison ist positiv. Die Gasspeicher sind gut gefüllt und der Wegfall der russischen Gaslieferungen konnte durch Lieferungen aus anderen Ländern sowie LNG-Importe ausgeglichen werden. Der zügige Ausbau einer LNG-Infrastruktur trägt außerdem zur Stabilität der Gasversorgung bei.

Dennoch sind in den kommenden Monaten und Jahren weiterhin Preisschwankungen und gelegentliche Preisspitzen möglich. Auch die Wetterlage in den Wintermonaten dürfte maßgeblich dazu beitragen, wie sich die Versorgungssicherheit gestaltet. Die Gas-Krise ist nicht vorbei. Weiterhin sind Haushalte und Unternehmen dazu angehalten, so sparsam wie möglich zu heizen.

Problematisch an der Mehrwertsteuererhöhung ist vor allem der Zeitpunkt. Im Zeitraum zwischen Oktober und März verbrauchen durchschnittliche Haushalte etwa 80 Prozent ihres Jahresbedarfs an Gas. Davon wiederum mehr als die Hälfte zwischen Januar und März. Die Erhöhung ab Januar würde daher einen großen Teil des Gesamtverbrauchs betreffen und vor allem für einkommensschwache Haushalte eine deutlich spürbare Mehrbelastung darstellen, da die Versorgungsunternehmen die höheren Steuern vollständig an die Haushalte weitergeben werden.

Expert:innen erwarten durch die Steuererhöhung einen Preisanstieg von durchschnittlich 11 Prozent. Für einen durchschnittlichen Haushalt in einem Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh bedeutet die Erhöhung Mehrkosten von etwa 300 Euro bei einem durchschnittlichen Gaspreis. Wird der vertraglich vereinbarte Gaspreis aufgrund von Steuererhöhungen verändert, entfällt für Verbraucher:innen jedoch selbst bei Preisgarantie das Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall bleibt Kund:innen nur, das Ende der Mindestvertragslaufzeit abzuwarten und in einen Tarif mit einem günstigeren Arbeitspreis zu wechseln. Daher am besten direkt die Kündigungsfrist checken! Wer in einem Grundversorgungstarif steckt, hat hier einen Vorteil: Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel nur zwei Wochen, eine Mindestvertragslaufzeit gibt es nicht.

Am bequemsten geht das, wenn man die Arbeit abgeben kann. Wir finden für Sie den passenden Tarif und nehmen gleich den Wechsel vor. Jedes Jahr aufs Neue!

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