veröffentlicht am: 04.07.2023
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Das neue Gebäudeenergiegesetz fordert ab 2024 in Neubaugebieten Heizungen mit 65 % erneuerbaren Energien, für Bestandsgebäude später. Wärmepumpen dominieren Neubauten, Gas bleibt in Altbauten führend. Der Staat fördert klimafreundliche Heizungen mit bis zu 50 %. Erneuerbare deckten 52 % des Stromverbrauchs 2023. Energieanbieter dürfen wieder größere Boni bieten, und eprimo wurde wegen rechtswidriger Preiserhöhungen gestoppt. Energiepreise sinken, Wechseln lohnt sich.
Trotz hoher Temperaturen im gesamten Land beschäftigt sich die Politik im Juli weiterhin mit Heizungen – ironisch, aber dennoch wichtig. Monatelang wurde um das Gebäudeenergiegesetz – auch bekannt als Heizungsgesetz – gerungen und nun haben sich die Koalitionsparteien scheinbar auf einen Kompromiss einigen können. Dies und weitere aktuelle Themen im Marktupdate im Juli.
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Einigung im Streit um das Heizungsgesetz
Die Bundesregierung, die viele Wochen über das Gebäudeenergiegesetz gestritten hatte, ist nun zu einem Kompromiss gekommen, der noch in dieser Woche den Bundestag passieren soll. Das nun entworfene Gesetz hat nicht mehr allzu viel mit dem ursprünglichen Entwurf aus dem April 2023 zu tun. Bis auf die Zielformulierung, ab 2045 keine fossilen Heizungen mehr in Deutschland zu nutzen, wurde praktisch in jedem Punkt neu verhandelt.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
Das neue Gebäudeenergiegesetz erlaubt weiterhin den Einbau fossiler Heizungen, wenn sie teilweise mit erneuerbaren Energien betrieben werden, und stellt die Umrüstung auf klimaneutrale Systeme in den Kontext der kommunalen Wärmeplanung. Der Staat fördert klimaneutrale Heizungen mit bis zu 50 % der Kosten, um die Umstellung sozialverträglich zu gestalten.

Einstweilige Verfügung gegen Gasversorger eprimo
Das Landgericht Frankfurt verurteilte den Öko-Gasversorger eprimo wegen rechtswidriger Preiserhöhungen, die gegen das Energiewirtschaftsgesetz und Transparenzvorgaben verstießen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte erfolgreich geklagt, und eprimo wurde vorläufig verpflichtet, die unrechtmäßigen Preisgestaltungen zu unterlassen.
Nach Gesetzesänderungen: Wieder hohe Bonuszahlungen möglich
Nach ersten Beratungen im Mai wurde nun am 23. Juni 2023 einer Änderung des Strompreisbremsengesetzes und des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes stattgegeben. Mit der Änderung sind wieder Bonuszahlungen über 50 Euro möglich, wenn die Versorger Arbeitspreise unterhalb der Strom- und Gaspreisbremse anbieten.
Vor der Gesetzesänderung waren Boni und Vergünstigungen strikt auf maximal 50 Euro begrenzt, damit der Markt während der Geltungsdauer der Energiepreisbremsen transparent ist und eine Umgehung der Regelungen verhindert wird. Diese Regelung wird nun ausgesetzt. Die Folge: Der Wettbewerb um neue Kundschaft zwischen den Anbietern ist wieder eröffnet.
Wer wegen einer guten Marktlage Preise unterhalb der staatlichen Preisgrenzen anbieten kann, darf die eigenen Tarife mit Bonuszahlungen zusätzlich attraktiv machen. Mehr zur neuen Regelung lesen Sie hier.
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Mehr als jede dritte neue Wohnung heizt mit Wärmepumpe
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat eine Auswertung der Heizsysteme von im Jahr 2022 fertiggestellten neuen Wohnungen vorgenommen und Bilanz gezogen: 38 Prozent der neuen Wohnungen werden mit einer Wärmepumpe beheizt. Damit verdrängt die Wärmepumpe die Gasheizung als Marktführerin. 2021 lag der Anteil der eingebauten Wärmepumpen bei 33 Prozent.
Nur 29 Prozent der neuen Wohnungen werden 2022 demnach mit Gasheizungen beheizt. 2021 lag der Anteil noch bei 34 Prozent. Rund jede vierte Wohnung wurde 2022 an ein Fernwärmenetz angeschlossen und heizt damit auch weitgehend klimaneutral.
Ganz anders stellt sich aber die Situation bei Bestandsgebäuden dar: Hier sind ganz klar die Gasheizungen führend. Noch immer wird jede zweite Bestandswohnung mit Gas beheizt, etwa ein Viertel heizt mit Heizöl und Wärmepumpen machen nur einen Anteil von drei Prozent aus.
Mehr als 50 Prozent des Stromverbrauchs 2023 mit erneuerbaren Energien gedeckt
Der BDEW hat zudem in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) in vorläufigen Berechnungen festgestellt, dass die erneuerbaren Energien im ersten Halbjahr 2023 knapp 52 Prozent des Bruttoinlandstromverbrauchs decken konnten. Dies ist ein gutes Zeichen für die Energiewende in Deutschland.
Die Zahl konnte im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022 (49 Prozent) um drei Prozentpunkte erhöht werden. Dank des sonnigen Wetters konnte vor allem im Mai besonders viel Strom über Photovoltaikanlagen produziert werden. Im Mai lag der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch außerdem mit 57 Prozent besonders hoch.