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Strom

EWE-Zähler-Debakel: Das ist wichtig, wenn Ihr Zähler defekt ist

13. August 2024

von Christoph Deutscher

Digitale Stromzähler – oder zumindest Doppeltarifzähler – werden mit der nach wie vor hohen Nachfrage nach privaten Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerken immer wichtiger. Alle, die durch Sonnenlicht ihren eigenen Strom produzieren wollen, müssen ihren bisherigen Stromzähler aufrüsten, damit dieser auch zwischen dem bezogenen Strom und dem eingespeisten Strom unterscheiden kann. Theoretisch ist das zwar auch mit Eintarifzählern möglich – seit dem Solarpaket dürfen diese zu diesem Zweck auch rückwärts laufen -, Doppeltarifzähler und Digitale Stromzähler vereinfachen aber die Darstellung und Differenzierung enorm und machen die letztendliche Preiszusammensetzung besser nachvollziehbar. Lesen Sie, welche Vorteile Digitale Stromzähler noch haben und welche Probleme auftreten können.

Digitale Stromzähler fallen aus – und nun?

Wie Ende Juli 2024 im Netzgebiet Oldenburg bekannt wurde, sieht sich der dortige Netzbetreiber EWE dazu veranlasst, mehrere digitale Stromzähler auszutauschen – mehrere bedeutet in diesem Fall ungefähr 25.000. Es gab im Juli etwa 4.000 Kundenbeschwerden, dass das Display nicht mehr funktioniert und kein Zählerstand abzulesen sei. Konkret gehe es dabei um das Modell DTZ-541 ZEBA der Holley Technologie GmbH, eine deutsche Tochterfirma des chinesischen Unternehmens Holley Technology Ltd. Dieses teilte bereits mit, dass einige Lieferungen fehlerhafte Geräte enthalten können. Anstatt darauf zu warten, dass im Laufe der Zeit noch weitere Fehlermeldungen auftauchen, hat EWE entschieden, vorsichtshalber alle solcher Geräte im betroffenen Netzgebiet auszutauschen. Das Fehlerbild sei nämlich nicht einheitlich und man könne nicht genau sagen, welche Geräte zu welchem Zeitpunkt ausfallen. Die einzige Gemeinsamkeit: Nach einiger Zeit im Betrieb fällt das Display aus und dann sind keine Zählerstände mehr ablesbar. Wann genau das passiert, könne aber nicht vorausgesagt werden. EWE hat die betroffenen Kunden entweder bereits informiert oder wird das noch tun. Allerdings müssen die Haushalte auch mit einer Wartezeit rechnen, da der Zählertausch neben dem regulären Betrieb stattfindet. Falls Ihr Zähler aktuell noch einwandfrei funktioniert, können Sie mit Ihrer Zählernummer auf der Website von EWE prüfen, ob Sie auch von dem Serienfehler betroffen sind. Über die gleiche Website können Sie übrigens auch einen Defekt melden.

Das große Problem, mit dem sich EWE und die Kunden konfrontiert sehen ist, dass die Zähler während der Ausfallzeit auch keinen Stromverbrauch aufzeichnen konnten. Das bedeutet, der Verbrauch muss geschätzt werden bzw. rechnerisch ermittelt, wofür es klare gesetzliche Vorgaben gibt. In der Regel richtet sich der errechnete Verbrauch nach dem Vorjahresverbrauch. Eine Ausnahme sind Kunden, die auch eine eigene Photovoltaikanlage nutzen. Bei ihnen fließt auch die eigene Stromproduktion anhand der gemessenen Sonnenstunden in die Rechnung ein. Wer die Eigenerzeugung genau aufzeichnen konnte, kann diesen Wert an EWE übermitteln, etwa durch ein Foto.

Anstehender Smart Meter Rollout: Was müssen Sie tun?

In den nächsten Jahren steht in vielen Haushalten ein Zählerwechsel an. Laut dem beschlossenen Smart-Meter-Gesetz sollen bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent aller Verbraucher mit einem Jahresverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh mit einem Smart Meter ausgestattet werden. Außerdem gilt das auch für Haushalte, die eine Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung zwischen 7 und 100 kWh betreiben.

Normalerweise bekommen Sie aber eine Vorlaufzeit, bevor ein Zählerwechsel tatsächlich stattfindet. Der zuständige Messstellenbetreiber meldet sich drei Monate im Voraus, um einen Termin zu vereinbaren und Sie über die entstehenden Kosten zu informieren. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, sich umzuschauen, ob ein anderer Messstellenbetreiber besser oder günstiger ist. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Ihr neuer Messstellenbetreiber auch die Sicherheitsstandards erfüllt und ein Zertifikat des Bundesamtest für Sicherheit in der Informationstechnik nachweisen kann. Eine Liste der in Frage kommenden Unternehmen finden Sie auf der Website des BSI. Den Messstellenbetreiber können Sie übrigens nur wechseln, wenn Sie einen digitalen Stromzähler haben. Bei analogen Stromzählern ist das nicht möglich.

Die modernen Smart Meter haben den Vorteil, dass sie von sich aus mit den Energieversorgern kommunizieren können und so unter anderem den Zählerstand übermitteln. Dann müssen Sie den nicht mehr selber ablesen. Kurz vor dem Zählertausch sollten Sie vorsichtshalber trotzdem noch ein letztes Mal den Zählerstand Ihres alten Stromzählers ablesen. Ansonsten fallen für Sie keine weiteren Aufgaben an. Ist der Termin zum Zählerwechsel vereinbart, kümmert sich der Messstellenbetreiber um den Aus- und Einbau und gegebenenfalls um die Aufrüstung des Zählerschranks, wenn nötig. Hierbei gilt aber Achtung: Einen neuen Zählerschrank müssen Sie in der Regel selbst bezahlen, und das kann teuer werden. Je nach Modell und Installationsaufwand kann der Preis auch gut und gerne vierstellig ausfallen.

Wieso digitale Stromzähler und Smart Meter?

Mit dem fortschreitenden Ausbau erneuerbarer Energien wird es immer wichtiger, dass Netze, Stromerzeugung und Verbrauch miteinander verknüpft sind. Smart Meter sollen dabei helfen, die umweltfreundliche Energie effektiver zu nutzen. Dabei messen sie nicht nur den Stromverbrauch und eventuell auch die eigene Einspeisung durch Solarenergie, sondern halten auch Spannungsausfälle fest und sammeln Informationen, mit denen die Netzbetreiber Versorgung, Netzbelastung und Verbrauch besser aufeinander abstimmen können. Gerade bei der schwankenden Stromerzeugung durch erneuerbare Energien ist dieser Punkt wichtig, damit das Stromnetz stets stabil bleibt und nicht überlastet. Außerdem haben Smart Meter auch für Sie selbst einen Nutzen. Sie können nämlich dabei helfen Stromfresser zu identifizieren und Unregelmäßigkeiten im Stromverbrauch einzelner Geräte zu erkennen.

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Abrechnung der Stromzähler

Für moderne Messeinrichtungen darf der Messstellenbetreiber pro Jahr maximal 20 Euro in Rechnung stellen. Der Preis entsteht dabei unabhängig vom Jahresverbrauch. Bei intelligenten Messsystemen (Smart Meter) sieht das ein wenig anders aus. Hier gibt es ja nach Verbrauch, Verbraucherkategorie und Messstellenbetreiber unterschiedliche Regelungen. Für Haushalte, die unter die Kategorie Pflichteinbau fallen, richtet sich die Preisobergrenze in der Regel nach dem Jahresverbrauch. Dabei leistet der Anschlussnetzbetreiber in jeder Kategorie einen Anteil von 80 Euro, der Rest der Gesamtrechnung fällt auf den Haushalt zurück. Die Kosten belaufen sich nach §30 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) folgendermaßen:

  • Verbrauch zwischen 6.000 und 10.000 kWh:                       max. 20 Euro
  • Verbrauch zwischen 10.000 und 20.000 kWh:                     max. 50 Euro
  • Verbrauch zwischen 20.000 und 50.000 kWh:                     max. 90 Euro
  • Verbrauch zwischen 50.000 und 100.000 kWh:                   max. 120 Euro

Bei einem Verbrauch über 100.000 kWh schreibt der Gesetzgeber lediglich vor, dass ein angemessenes jährliches Entgelt erhoben wird. Wie hoch das tatsächlich ausfällt, wird nicht näher definiert.

Für Haushalte mit einer Photovoltaikanlage ergibt sich eine ähnliche Preisverteilung:

  • Installierte Leistung zwischen 7 und 15 kW:                        max. 20 Euro
  • Installierte Leistung zwischen 15 und 25 kW:                      max. 50 Euro
  • Installierte Leistung zwischen 25 und 100 kW:                    max. 120 Euro

Auch für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von über 100 kW gilt die gleiche Regelung: Die Entscheidung über ein angemessenes jährliches Entgelt wird dem Messstellenbetreiber überlassen.

Für Haushalte mit einem Verbrauch, der unter dem Pflichteinbau liegt, die aber trotzdem freiwillig zu einem intelligenten Messsystem wechseln wollen, gilt in jedem Fall eine jährliche Preisobergrenze von 20 Euro. Haushalte mit einer Photovoltaikanlage, die nicht unter den Pflichteinbau fallen, zahlen pro Jahr ebenfalls maximal 20 Euro. Nach §33 MsbG ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz befugt, einzelne oder alle Preisgrenzen anzupassen, aufzuheben oder neue Preisgrenzen festzulegen. Eine Erhöhung der Preisobergrenzen kann aber nur einmal alle vier Jahre durchgeführt werden.

Versorger, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber: Von wem kommt die Rechnung?

Die meisten Haushalte hatten bisher wahrscheinlich nur wenig oder gar keine direkte Kommunikation mit dem Messstellenbetreiber und auch keine Rechnung von diesem bekommen. Bisher wurden die Kosten für den Messstellenbetrieb in der Stromrechnung im Rahmen der Netzkosten abgerechnet. Durch den flächendeckenden Einbau von modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen wird sich das aber ändern. Im Grunde gibt es zwei Möglichkeiten, die Messstelle abzurechnen.

  • Die Abrechnung erfolgt wie gehabt über die normale Energierechnung.

Hierfür muss sich Ihr Stromlieferant mit dem Vorgehen einverstanden erklären und die entsprechenden Regelungen zum Messstellenbetrieb müssen in Ihren Liefervertrag aufgenommen werden. In dem Fall agiert der Stromlieferant als Dienstleister, der das Messentgelt für den Messstellenbetreiber einfordert. Dann erhalten Sie auch nur eine einzige Rechnung. In der Grundversorgung läuft die Abrechnung normalerweise immer über Ihren Energielieferanten, es sei denn Sie haben ausdrücklich vereinbart, dass Sie einen Messstellenbetreiber beauftragen möchten.

  • Die Abrechnung erfolgt separat über den Messstellenbetreiber.

Sie erhalten eine eigene Rechnung von Ihrem Messstellenbetreiber. Diese setzt sich aus den Punkten Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle, der Messung und der Datenübertragung zusammen. Wenn Sie zwei Rechnungen bekommen – besonders, wenn Sie vorher nur eine bekommen haben -, sollten Sie aufpassen, dass der Messstellenbetrieb nicht doppelt abgerechnet wird.

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