Die Schufa entwickelt dem NDR und der Süddeutschen Zeitung zufolge eine Datenbank für Energieversorger: Den Schufa-E-Pool. Dort können Energieversorger branchenweit Kundendaten erfassen und anfragen. Unter anderem auch über die Vertragslaufzeit. Strom- und Gaskunden, die viel wechseln, könnten es dadurch in Zukunft schwer haben. Wir erklären Ihnen, was Sie zum E-Pool jetzt wissen müssen – und was wir aktuell dagegen unternehmen.
In Deutschland hat jeder Verbraucher das Recht, seinen Strom- bzw. Gasanbieter frei zu wählen. Und das so oft er möchte. Das ist das Prinzip eines freien Marktes, den es seit 1998 hierzulande gibt. Inzwischen gibt es über 1.000 Energieanbieter in Deutschland, von denen jeder darum bemüht ist, Sie als Kunden zu gewinnen – und am liebsten auch lange zu halten. Denn je länger Sie Kunde bleiben, desto mehr lohnen Sie sich für den Versorger aus finanzieller Sicht.
Entsprechend haben manche Strom- und Gasanbieter an Kunden, die nach einem Jahr wieder gehen, tendenziell weniger Interesse. Ob das erklärt, warum der ein oder andere Energieanbieter Kunden auch mal grundlos ablehnt? Und falls ja: Woher wissen Energieversorger, dass diese Kunden nach einem Jahr wieder gehen? Wir können nur spekulieren.
Nun erfährt man jedoch aus der Presse, dass die Schufa an einer Datenbank arbeitet, in der auch Daten zum Vertragsverhältnis der Kunden gespeichert werden können.
Dadurch hätten Energieversorger die Möglichkeit, wechselfreudige Kunden zu identifizieren und abzulehnen. Nicht nur die Schufa, auch die Münchner Wirtschaftsaufkunftei CRIF Bürgel arbeitet an einer solchen Datenbank.
Obwohl über die Zulassung derartiger Datenbanken noch beraten werden muss, sorgen sie bereits für Aufregung unter Daten- und Verbraucherschützern. Auch unserer Meinung nach verstoßen sie ganz klar gegen den Datenschutz, schränken Ihre Verbraucherrechte ein und verzerren zudem den freien Wettbewerb.
Die Schufa sagte gegenüber dem NDR, dass der E-Pool noch nicht „marktreif“ sei. Wir haben selbst Nachforschungen angestellt und herausgefunden: In den AGB von Energieanbieter eprimo findet der Datenpool allerdings bereits teilweise Erwähnung.
Die Frage ist: Welche Energieanbieter haben sich noch am E-Pool der Schufa beteiligt – und wie lange? Dem NDR gegenüber räumte E.ON zum Beispiel ein, „mit der Schufa und CRIF Bürgel im Rahmen von Projekten zusammengearbeitet und Datenpools geprüft“ zu haben. Allerdings sei die Zusammenarbeit über die Projektphase nicht hinausgegangen. Ob das stimmt? Immerhin gehört eprimo zu 100 Prozent zu E.ON. Auch Vattenfall soll sich NDR-Nachfragen zufolge mit beiden Auskunfteien „zum Produktfolio“ ausgetauscht haben. Energie-Konzern EnBW hingegen äußerte sich klar ablehnend gegenüber solchen Datenpools, wie der NDR schreibt.
Im November wollen die Landesbeauftragten für Datenschutz darüber beraten, ob solche Datenbanken in Zukunft zugelassen werden. Der für die Schufa zuständige Landesbeauftragte für Hessen, Michael Kaiser, zumindest hält Datenbanken dieser Art für vertretbar. Im Interview mit NDR sagte er: „Wenn ich sehe, dass im Markt der Energieversorger schon die ein oder andere Insolvenz passiert ist – hauptsächlich aufgrund nutzloser Akquisitionskosten – dann muss ich dieses legitime Interesse einfach anerkennen.“ Wir fragen uns jedoch, was wichtiger ist: Energieversorger vor der möglichen Insolvenz zu bewahren oder Verbraucher und ihre Daten sowie Rechte zu schützen?
Wir sprechen uns ganz klar gegen die Zulassung von Datenbanken, wie dem Schufa-E-Pool aus. Deshalb haben wir auf Change.org eine Petition gestartet, die wir unter anderem an Ulrich Kelber, den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, richten.
Sie können uns dabei unterstützen: Unterzeichen Sie unsere Petition „Stoppen Sie die Schufa-Datenbank für Energieversorger“ und teilen Sie sie in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis! Gerne auch anonym.
Offiziell gibt es den Schufa-E-Pool und ähnliche Datenbanken nicht. Zudem bleibt Ihnen sowie uns nichts anderes übrig als den Worten der Schufa vorerst Glauben zu schenken: Nämlich, dass der E-Pool nicht dafür entwickelt würde, um Kunden zu schaden. Ob unsere sowie die Sorgen von Daten- und Verbraucherschützern berechtigt sind, wird sich also erst herausstellen, sollten solche Datenbanken für zulässig erklärt werden. Jetzt stellt der Schufa-E-Pool also noch keine mögliche Gefahr für aktive Strom- und Gaskunden dar.
Schufa-Datenbank hin oder her: Wir geben Ihnen hier vier Tipps, die Sie als wechselfreudiger Verbraucher beherzigen können, um sich vor einer potenziellen Ablehnung zu schützen. Mehr Informationen zum Thema Versorgerablehnung finden Sie hier.