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Christoph Deutscher
Christoph Deutscher

veröffentlicht am: 11.09.2024

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Während der Energiekrise haben viele Energieunternehmen ihre Preise erhöht. Nicht alle hielten sich dabei auch an geltendes Recht. Zwei Unternehmen – die Hanwha Q Cells GmbH und die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH – sind deswegen verurteilt worden. Kürzlich ist nun das letzte Urteil ausgesprochen worden.

Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) untersuchte während der Energiekrise die Preiserhöhungsmitteilungen von rund 70 Energieanbietern und kam zu dem Ergebnis, dass sich viele Lieferanten nicht an die gesetzlichen Regelungen von Preiserhöhungen gehalten hatten. In der Folge leitete die Verbraucherzentrale Unterlassungsverfahren gegen mehrere Unternehmen ein und klagte sogar gegen zwei Unternehmen, die der Unterlassungsaufforderung nicht nachgekommen waren. Nun kam das Gericht zu einem bedeutenden Urteil.

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Warum wurden die Preise erhöht?

Bereits Ende 2021, noch während der Covid-Pandemie, stiegen die Energiepreise in Deutschland stark an. Nachdem Anfang 2022 zusätzlich dazu auch noch Russlands Invasion in der Ukraine begann, verhängten die EU-Länder Sanktionen gegen Russland. Allen voran auch Deutschland, was unter anderem dazu führte, dass in Deutschland kein russisches Gas mehr importiert wurde. In 2022 stiegen deswegen die Börsenpreise für Gas und Strom und Energieunternehmen erhöhten ihre Preise noch weiter, teilweise sogar auf mehr als das Doppelte des Vorjahrespreises. Im Oktober 2022, zum Beginn der Heizsaison, erreichten sie ihren Höhepunkt mit einem durchschnittlichen Strompreis von fast 54 Cent pro kWh – zum Vergleich: aktuell zahlen Neukunden etwa 26 Cent pro kWh, also nur noch die Hälfte des Preises von vor zwei Jahren.

Hier finden Sie alle Informationen zu den unrechtmäßigen Strompreiserhöhungen während der Energiekrise

Landgerichte: Preiserhöhungen in manchen Fällen unrechtmäßig

Die Verbraucherzentrale klagte erfolgreich gegen die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH und die Hanwha Q Cells GmbH, da die Preiserhöhungen nicht transparent genug kommuniziert wurden. Beide Unternehmen mussten den Unterlassungserklärungen nachkommen, und die Urteile wurden teils rechtskräftig, was als Signal für verbraucherfreundlichere Praktiken unter Energielieferanten gewertet wird.

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Preiserhöhungen bei Stromanbietern und Grundversorgern

Die gesetzlichen Regelungen für Preiserhöhungen bei Stromverträgen verlangen, dass Energieanbieter ihre Kunden spätestens einen Monat vor der Erhöhung informieren und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Preiserhöhungen müssen klar begründet, verständlich und in geeigneter Form mitgeteilt werden, wobei für Grundversorger zusätzliche Anforderungen an die Bekanntmachung bestehen.