Haben Sie mit Ihrem EnBW-Tarif wirklich den besten und passendsten Energievertrag? Wir sagen es Ihnen! Da wir tagtäglich Hunderte Energieverträge wechseln, kennen wir die Versorger – auch EnBW – ganz genau.
Stellen Sie uns auf die Probe und holen Sie sich noch heute den besten Tarif persönlich auf Sie zugeschnitten. Völlig unabhängig von Versorgern wie EnBW. Nur Ihr Tarif zählt.
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Der Energieanbieter EnBW hat sich in den letzten 20 Jahren zu einem der größten Energieversorger Deutschlands entwickelt und will mit Innovationskraft den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben. Denken Sie darüber nach, zur EnBW zu wechseln? Wir wechseln täglich Hunderte von Energieverträgen und kennen die Versorger – auch EnBW – genau. Damit Sie wertvolle Zeit sparen können und wir Ihnen die Wechsel-Entscheidung erleichtern wollen, geben wir unser Wissen gerne an Sie weiter.
Das Wechselfieber hat Sie gepackt und Sie fragen sich, welche Tarife die EnBW für Neukunden anbietet? Werfen Sie einen Blick auf die untere Tariftabelle: Entscheiden Sie sich für die EnBW Online Variante, zahlen Sie knapp 30 Cent pro kWh sowie einen festen monatlichen Grundpreis von ca. 7,40 Euro. Wir zeigen Ihnen hier nur die Tarife mit einer maximalen Laufzeit von zwölf Monaten. Warum? Weil wir Sie dazu ermutigen möchten, Ihren Stromanbieter jedes Jahr zu wechseln. Verträge mit einer Laufzeit von 24 Monaten sind nur in seltenen Fällen vorteilhaft.
Tarifname
Arbeits-/Grundpreis
Bonus
EnBW Komfort HH
Arbeitspreis 37,31 ct
Grundpreis 11,83 €
Neukunden-Bonus Keinen
Sofort-Bonus Keinen
EnBW ist der Gas-Grundversorger in Baden Württemberg. Das bedeutet, sofern Sie noch keinen Anbieterwechsel unternommen haben und Sie in Baden-Württemberg leben, wird Ihre Gasversorgung von EnBW übernommen. Da die Grundversorgungstrarife oftmals recht teuer sind, kann sich ein Wechsel hier mit einer besonders hohen Ersparnis auszahlen. Um nicht gleich nach dem ersten Wechsel von einer Preiserhöhung betroffen zu sein, empfehlen wir den Anbieter jährlich zu wechseln. Daher zeigen wir Ihnen hier nur Tarife mit einer Laufzeit von 12 Monaten.
Tarifname
Arbeits-/Grundpreis
Bonus
EnBW ErdgasPlus
Arbeitspreis 13,54 ct
Grundpreis 8,12 €
Neukunden-Bonus Keinen
Sofort-Bonus Keinen
Um Verbraucher für sich zu gewinnen, zahlt EnBW beim Vertragsabschluss mitunter einen Sofort- oder Neukundenbonus. Sie erhalten somit eine Art Willkommensgeschenk von EnBW, da Sie einen Tarif abgeschlossen haben. Wir erklären Ihnen, wie sich die verschiedenen Boni voneinander unterscheiden, wann Sie einen Bonus von EnBW erhalten, was Sie tun können, wenn EnBW Ihnen den Bonus nicht auszahlt – und vieles mehr.
Vorsicht bei den Bedingungen der EnBW zur Bonusauszahlung! Nicht immer sind in der Tarifübersicht alle Bedingungen, unter denen Sie Ihren Bonus erhalten, aufgelistet. Was jedoch fast alle Boni gemein haben: Sie werden nur dann ausgezahlt, wenn Sie die Vertragslaufzeit einhalten. Damit Sie wissen, worauf Sie darüber hinaus achten sollten, zählen wir Ihnen hier potentielle Fallen bei der Bonusauszahlung auf:
Häufig knüpft die EnBW die Bonusauszahlung an einen Mindestverbrauch – egal, ob es sich dabei um einen Sofort- oder Neukundenbonus handelt. Heißt konkret: Verbrauchen Sie weniger Strom im Jahr als anfangs angegeben, kürzt EnBW entsprechend den Bonus. Im Fall eines Sofortbonus müssten Sie dann den Anteil zurückzahlen.
Sollten Sie während der ersten zwölf Monate der Vertragslaufzeit umziehen, könnten Sie dadurch auch den Anspruch auf Ihren Bonus von der EnBW verlieren.
Als Neukunde gelten Sie nur dann, wenn Sie in den vergangenen sechs Monaten nicht von EnBW beliefert worden sind. Das heißt auch, dass der Kunde auch nicht bei der EnBW in der Grundversorgung sein darf. Lassen Sie sich außerdem nicht von dem Namen täuschen: Diese Bedingung gilt nicht immer nur für den Neukundenbonus!
Manche Stromanbieter schließen diese Verbrauchergruppe von einer Bonusauszahlung aus. Machen sie darauf nicht bei der Tarifübersicht, sondern nur in den AGB aufmerksam, ist das unwirksam. Das geht auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf in einem Verfahren gegen die 365 Energie zurück, die rechtskräftig ist.
Ein prozentualer Bonus bezieht sich nicht immer automatisch auf die Gesamtkosten. So kann ein Bonus von beispielsweise 20 Prozent auch nur auf den Arbeitspreis angerechnet werden – der dadurch deutlich geringer ausfällt.
Als Erstes raten wir Ihnen, Ihre Vertragsunterlagen der EnBW noch einmal genau durchzugehen. Welche Bonuszahlungen sind ausgewiesen und wann sollen diese konkret ausgezahlt werden? Steht Ihnen ein Bonus von der EnBW zu, empfehlen wir, EnBWs Kundenservice zu adressieren. Ob Sie telefonisch oder schriftlich an den Versorger herantreten, ist Ihnen überlassen. Erfahrungsgemäß sollten Sie den Bonus dann umgehend von der EnBW erhalten.
Können Sie den Kundenservice der EnBW nicht erreichen oder haben seit mehr als zwei Wochen keine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten? Dann sollten Sie eine Beschwerde einreichen. Damit die Beschwerde auch sicher bei der EnBW ankommt, versenden Sie das Schreiben an den Versorger unbedingt schriftlich – im Idealfall per Einschreiben.
Sollten Sie von der EnBW auch keine Antwort auf Ihre Beschwerde erhalten haben, bleibt nur noch der Weg über die Schlichtungsstelle Energie. Sie ist eine unabhängige und neutrale Einrichtung und setzt sich für die Verbraucherrechte ein – um eine außergerichtliche Lösung zu erreichen. Hier können Sie Ihr Anliegen vorbringen. Beim Einschalten der Schlichtungsstelle wird die EnBW den Bonus auszahlen müssen, bevor es zu rechtlichen Schritten kommt.
Damit Sie bei all diesen Möglichkeiten nicht Ihre wertvolle Zeit sowie Nerven verlieren, bieten wir Ihnen eine Alternative! Mit unserem automatischen Wechselservice sind Sie nicht nur immer im optimalen Tarif – Wechselpilot kümmert sich auch um all Ihre Vertragsangelegenheiten. Inklusive ausbleibender Boni! Somit haben Sie nur noch einen Ansprechpartner in Sachen Energie, sparen Geld, vor allem aber Zeit und Nerven. Überzeugt?
Ihre Fragen zu EnBWs Bonuszahlungen wurden noch nicht geklärt? Wir haben hier die wichtigsten Fragen anderer Kunden gesammelt und für Sie beantwortet:
Als Neukunde bei EnBW gilt man, wenn ein neuer oder zusätzlicher Vertrag abgeschlossen wird und innerhalb der letzten sechs Monate vor Auftragseingang an der Verbrauchsstelle keine Belieferung von EnBW erfolgt ist. Das bedeutet, der Kunde darf auch nicht bei der EnBW in der Grundversorgung sein um Anspruch auf einen Bonus zu haben.
Der Sofortbonus wird in der Regel einige Tage nach Vertragsbeginn von EnBW auf Ihre hinterlegte Bankverbindung ausgezahlt, spätestens jedoch 60 Tage nach Vertragsbeginn. Der Nekundenbonus hingegen wird nach 365 Tagen ununterbrochener Belieferung in der Schlussrechnung gutgeschrieben. Je nachdem ob dann eine Nachzahlung oder eine Gutschrift entsteht wird der entsprechende Betrag überwiesen oder eingezogen.
Ihren Neukundenbonus erhalten Sie von der EnBW wenn die Mindestvertragslaufzeit erfüllt wurde – auch wenn Sie den Vertrag zu diesem Zeitpunkt gekündigt haben. Beispiel: Sie haben eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten und kündigen fristgerecht zum Vertragsende. Sofern Sie ohne Unterbrechung 365 Tage von der EnBW in Belieferung waren, erhalten Sie mit der Schlussrechnung Ihren Neukundenbonus verrechnet.
Jegliche Boni (wie Sofort- und Neukundenboni) werden wie andere Vertragsbestandteile auch in dem Energieliefervertrag mit der EnBW angegeben. Sofern dieser Vertrag zu Stande kommt und die Vertragsbedingungen erfüllt sind, haben Sie ein Anrecht auf Ihre Bonuszahlungen.
Sie sind unzufrieden mit der EnBW und wollen durch einen Wechsel Ihres Strom- oder Gastarifs eine Menge Geld sparen? Doch der ständige Tarifvergleich in dem Meer aus Angeboten kann schnell sehr zeitintensiv und ermüdend werden. Hier zeigen wir Ihnen beispielhaft, inwiefern sich die großen Versorger überhaupt unterscheiden.
Am Ende ist es nicht wichtig, zu welchem Versorger Sie wechseln, sondern dass Sie überhaupt wechseln – und das jährlich. Somit sparen Sie jedes Jahr aufs Neue und profitieren von attraktiven Neukundenboni. Für alle, die keine Lust haben den Wechsel jedes Jahr selbst zu übernehmen, schafft unser automatischer Wechselservice Abhilfe.
EnBW | Vattenfall | EWE | E.ON | |
Eigene Infrastruktur (eigene Netze) | ||||
Tochterunternehmen | Yello, Erdgas Südwest | Vattenfall Wind Power | EWE Netz, EWE Erneuerbare Energien | Innogy SE |
Eigene Stromerzeugung | ||||
Hauptgeschäftstätigkeit nach Region | Vorrangig Baden Württemberg | Vorrangig Neue Bundesländer & Hamburg | Etwa das Gebiet zwischen Ems, Weser & Elbe | Bundesweit gleichermaßen |
Betreibt Kernkraftwerke |
Ein Wechsel von der EnBW zu Vattenfall ist besonders lohnend, wenn Sie bei der EnBW in der Grundversorgung sind. Hier wäre beispielhaft eine Ersparnis von 308,44 € möglich. Die Ersparnis resultiert hier hauptsächlich aus den üppigen Sofort- & Neukondenboni. Aber Vorsicht: nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres steigen die Preise oftmals sprunghaft an, weshalb wir zu einem jährlichen Wechsel raten.
Obwohl EWE in diesem Beispiel bei einem Wechsel keinen Sofort- bzw. Neukundenbonus zahlt, lohnt sich ein Wechsel von der EnBW zu EWE mit einer voraussichtlichen Ersparnis von 138,44€ trotzdem. Prüfen Sie ganz einfach in unserem Rechner, welcher Tarif ideal für Ihre Anforderungen ist.
Auch ein Wechsel von der EnBW zu E.ON lohnt sich in den allermeisten Fällen. Wie hoch die jeweilige Ersparnis tatsächlich ausfällt, hängt maßgeblich vom eigenen Verbrauch und dem Postleitzahlgebiet ab. Eine Beispielrechnung bei einem Verbrauch von 2200kWh pro Jahr finden Sie hierzu weiter unten.
Diese Tabelle zeigt beispielhaft die mögliche Ersparnis durch einen Wechsel von der EnBW Grundversorgung in einen günstigeren Tarif von Vattenfall, EWE oder E.ON bei einem Verbrauch von 2200 kWh pro Jahr.
EnBW Komfort (Grundversorgung) | Vattenfall Easy12Stom | EWE Solo | E.ON KlassikStrom | |
Arbeitspreis in Ct/kWh | 32,34 Ct | 29,40 Ct | 29,55 Ct | 29,98 Ct |
Grundpreis € / Monat | 11,83 € | 7,90 € | 5,41 € | 6,21 € |
Boni (Sofort- und /oder Neukundenbonus) | 95€ Sofortbonus +102€ Neukundenbonus | 205€ Neukundenbonus | ||
Vertragslaufzeit | keine | 12 Monate | 12 Monate | 18 Monate |
Gesamtkosten nach 1 Jahr (nach Abzug aller Boni) | 853,44€ | 545€ | 715€ | 528,93€ |
Mögliche Ersparnis | Vergleichstarif | 308,44€ | 138,44€ | 324,51€ |
Sie wollen Ihren Vertrag bei der EnBW kündigen? Lesen Sie hier, wie sie richtig kündigen, wann Sie eine Sonderkündigung aussprechen dürfen und welche Fristen bei einer Kündigung bei der EnBW gelten. Weitere nützliche Hinweise zu Kündigungsfristen und Co. finden Sie weiter unten!
Sie planen einen Umzug, haben eine Preiserhöhung erhalten oder wollen aus der Grundversorgung wechseln? Keine Sorge – wir haben für jeden Kündigungsgrund die passende Vorlage parat. Denn: Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, kündigen Sie der EnBW mit unseren Vorlagen – und zwar einfach und schnell: Dokumente herunterladen, digital oder handschriftlich mit Ihren persönlichen Angaben vervollständigen und an EnBW senden.
Ihre Kündigung bei EnBW sollte erhalten:
Ihre EnBW-Kündigung adressieren Sie an
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Fragen zum Vorgehen?
Wir beraten Sie gerne! Unser Kundenservice ist von Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 – 18 Uhr kostenfrei unter 040-882156650 erreichbar.
Sie haben die richtige Kündigungsvorlage bereits ausgedruckt und ausgefüllt? Wie es jetzt sorgenfrei weiter geht, lesen Sie in unseren vier hilfreichen Tipps. Wir beantworten Fragen zu EnBWs Kündigungsfristen und geben Ihnen viele weitere Informationen zum Thema Kündigung.
Werfen Sie zuerst einen Blick in Ihren Energievertrag: Zu wann können Sie Ihren Vertrag bei der EnBW kündigen und wie sieht es mit der Kündigungsfrist aus? Damit Ihre Kündigung auch klappt, müssen Sie die Frist unbedingt einhalten. Sind Sie bei EnBW in der Grundversorgung? Dann beträgt Ihre Frist zwei Wochen. Falls Sie nicht in der Grundversorgung sind und Ihren Energievertrag gerade nicht zur Hand haben, finden Sie die nötigen Angaben womöglich in der nachfolgenden Liste.
Tarifname
Kündigungsfrist
Vertragsdauer
Preisgarantie
EnBW Komfort HH
Kündigungsfrist2 Wochen
Vertragsdauer1 Monat
Preisgarantiekeine
Erhalten Sie von der EnBW Nachrichten ausschließlich per E-Mail oder über Ihr Kundenkonto? Dann können Sie auch auf diesem Wege, also elektronisch, kündigen.
Für den Fall, dass Sie sich unsicher sind, ob Sie elektronisch kündigen dürfen, lohnt sich ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertrags. Dort ist immer festgelegt, ob die Kündigung der Text- oder Schriftform bedarf. Textform bedeutet: Sie können die Kündigung per E-Mail oder Kundenpostfach an EnBW senden – manchmal sogar ohne Unterschrift. Wenn Sie mit Ihrer Kündigung spät dran sind, können Sie die Kündigungsfrist auf diesem Wege sicher einhalten. Schriftform bedeutet: Sie müssen die Kündigung mit Ihrer Unterschrift postalisch einreichen. Unabhängig davon raten wir Ihnen jedoch, Kündigungen IMMER zu unterschreiben – auch online – und ZUSÄTZLICH per Post zu verschicken. So kann garantiert nichts schief gehen.
Wer mögliche Fehlbuchungen und somit zusätzliche Arbeit verhindern möchte, widerruft auch die Einzugsermächtigung, die es EnBW erlaubt, Ihr Konto eigenständig zu belastet. Der Widerruf muss unbedingt unterschrieben und per Post an den Versorger verschickt werden. Achten Sie außerdem darauf, wann die nächste Abschlagszahlung ansteht, damit Sie das Widerrufsschreiben rechtzeitig abschicken können. Das Schreiben sollte das aktuelle Datum, Ihren Namen, Ihre Vertragsnummer, Ihre IBAN sowie das Datum, zu dem der Widerruf gelten soll, enthalten. Wichtig; Lassen Sie sich Ihren Widerruf zudem schriftlich bestätigen.
Steht ein Umzug oder eine Preiserhöhung an? Dann dürfen Sie der EnBW eine Sonderkündigung aussprechen. Folgendes müssen Sie bei dieser Sonderform beachten:
Vier Schritte zur erfolgreichen Sonderkündigung mit Wechselpilot
Vorsicht:
Frist beachten!
Tagtäglich stehen wir im Austausch mit mehreren hundert Strom- und Gaskunden. Daher wissen wir genau, für welche Fragen sich die Verbraucher brennend interessieren. Eine Auswahl mit ausführlichen Antworten finden Sie hier. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!
Die Ersatzversorgung springt immer dann ein, wenn Sie von keinem anderen Versorger beliefert werden. Dies kann der Fall sein, wenn Sie neu eingezogen sind, Ihr aktueller Versorger Insolvenz anmelden musste oder Sie Ihren Versorger gekündigt haben, ohne einen neuen auszuwählen. EnBW ist in vielen Regionen als Grundversorger tätig und dieser ist dann dazu verpflichtet, Sie mit der Ersatzversorgung zu beliefern. Aber Vorsicht: Die Ersatzversorgung ist sehr teuer. Sie sollten daher schnellstmöglich einen anderen Versorger mit der Stromversorgung beauftragen.
Der regelmäßige Wechsel des Stromanbieters zahlt sich aus; so kann beispielsweise bei einem Wechsel in Frankfurt von dem örtlichen Grundversorger zu EnBW ca. 406€ im ersten Jahr gespart werden (bei einem Verbrauch von 2500 kWh). Sogar wenn EnBW bereits Ihr Grundversorger ist, lohnt der Wechsel in einen günstigeren Tarif. Unsere Empfehlung: wechseln Sie den Anbieter jährlich, um dauerhaft eine Ersparnis zu erzielen. Unser Wechselservice übernimmt dies auf Wunsch gerne für Sie.
Ist EnBW Ihr Grundversorger haben Sie in der Regel eine Kündigungsfrist von lediglich zwei Wochen. Andernfalls können Sie nur in wenigen Ausnahmen außerhalb der vertraglich festgesetzten Frist kündigen. Grundsätzlich ist es Ihnen überlassen, ob Sie per Post oder E-Mail kündigen. Was genau Ihre Kündigung enthalten sollte, sowie kostenfreie Kündigungsvorlagen finden Sie weiter oben. Tipp: unser automatischer Wechselservice kündigt nicht nur für Sie, sondern wechselt gleichzeitig in einen günstigeren Tarif – und das jedes Jahr!
Ihr monatlicher Abschlag beruht auf Ihrem Jahresverbrauch, welchen Sie beim Abschluss Ihres Vertrages mitteilen. Wenn Sie Ihren eigenen Gas- oder Stromabschlag berechnen möchten, können Sie das ganz bequem online machen: Im Kundenportal Meine EnBW haben Sie mit der Abschlagsberechnung die Möglichkeit, Ihren Abschlag individuell nach Ihrem monatlichen Verbrauch anzupassen, um unnötige Nachzahlungen zu vermeiden.
Kundenservice
+49 (0)721 72586-001 (Mo bis Sa von 6:00 bis 22:00 Uhr)
Telefonzentrale: +49 (0)721 63-00
E-Mail: kontakt@enbw.com
Die Preisgarantie richtet sich nach dem ausgewählten Tarif und gilt in der Regel während der ersten Laufzeit des Vertrags. Wenn Sie einen 12-Monats-Tarif auswählen, ist dieser mit einer 12 monatigen Preisgarantie ausgestattet. Bei Verlängerung des Vertrags verlängert sich die Preisgarantie jedoch nicht! Daher ist besonders im zweiten Vertragsjahr auf Preiserhöhungen zu achten. Sollte der Versorger die Preise erhöhen, haben Sie die Möglichkeit der Sonderkündigung.