Kommt Wunderwerk für Sie als Versorger infrage oder möchten Sie den Stromanbieter kündigen? In diesem Ratgeber informieren wir Sie umfassend zu diesem Versorger und bieten Ihnen Kündigungsvorlagen für Wunderwerk zum Download an. Wir erklären Ihnen unter anderem, ob Wunderwerk ein zuverlässiger Stromanbieter ist, was Sie bei Kündigungsfristen von Wunderwerk beachten sollten und ob es bei Tarifen von Wunderwerk Bonuszahlungen gibt.
Die noch junge Wunderwerk AG beliefert Haushalte und Gewerbekunden mit Strom und Gas. Das 2018 von Samuel Schmidt gegründete Unternehmen unterhält seinen Sitz in Düsseldorf. Wunderwerk verspricht seinen Kunden, nicht nur im ersten Jahr zu sparen. Während viele Stromversorger Neukunden mit einmaligen Boni ködern, bietet Wunderwerk eine dauerhafte jährliche Einsparmöglichkeit von 320 Euro über eine elegante steuerliche Lösung. Das funktioniert so: Jeder Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern 44 Euro monatlich als steuerfreie Sachbezüge zukommen lassen. Oft nutzen Unternehmen dafür Einkaufs- oder Tankgutscheine. Hier setzt Wunderwerk an. Denn der Chef darf diese 44 Euro ebenso gut steuerfrei auf das Gehalt aufschlagen, von denen dann gezielt der Energieversorger bezahlt wird. So sparen Kunden Jahr für Jahr bis zu 320 Euro bei den Stromkosten, sofern der Arbeitgeber einverstanden ist. Der innovative Stromanbieter ist damit ein Argument in Gehaltsverhandlungen.
Wunderwerk hat nicht nur eine pfiffige Lösung zur Senkung der Energiekosten durch Steuervorteile gefunden. Es fördert zudem verschiedene soziale Projekte. Für jeden Kunden spendet Wunderwerk einen festgelegten Betrag an ein ausgewähltes Vorhaben. Kunden können bei Vertragsabschluss aus einer der unterstützten Organisationen wählen oder auf die Verteilung durch das Unternehmen vertrauen. Um eine Spende zu generieren, dürfen Kunden frühestens nach sechs Monaten bei Wunderwerk kündigen.
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Um einen neuen, passenden Stromanbieter zu finden, braucht es (eigentlich) Zeit. Für Sie kürzen wir diesen Prozess einfach etwas ab! Da wir tagtäglich Hunderte von Stromverträgen wechseln, kennen wir die Versorger – auch Wunderwerk – genau. Dieses Wissen möchten wir mit Ihnen teilen, um Ihnen die Wechsel-Entscheidung leichter zu machen. Für eine objektive Bewertung haben wir pro Kategorie sieben Mitarbeiter aus dem Wechselpilot-Kundenservice befragt. Sie können sich also sicher sein, dass unser Versorger-Check keine Einzelmeinung abbildet. Pro Kategorie kann ein Anbieter maximal vier Punkte erreichen. Aus den einzelnen Bewertungen berechnen wir die Gesamtzahl von Punkten, die Ihnen dabei hilft, Ihren möglichen neuen Versorger vor dem Wechsel verlässlich einschätzen zu können.
Es juckt Sie in den Fingern, zu wechseln? Wir stellen Ihnen hier Wunderwerk-Tarife für Strom und Gas vor.
Bei Wunderwerk haben Verbraucher die Wahl zwischen zwei konventionellen und zwei Ökostromtarifen. Herkömmlich produzierte Energie liefert das Unternehmen in den Modellen „Bonuswunder“ und „Flexiwunder Strom“.
Ausschließlich erneuerbare Energien kommen bei „Familienwunder“ und bei „Sparwunder“ zum Einsatz. Je nach Tarif betragen die Mindestlaufzeiten ein bis 24 Monate, die Kündigungsfristen reichen von zwei bis sechs Wochen. Wunderwerk arbeitet als virtueller Stromversorger papierlos und kommuniziert per E-Mail. Wünschen Kunden die Zusendung von Abrechnungen und Verträgen per Post, stellt das Unternehmen den erhöhten Aufwand mit rund 20 Euro pro Jahr in Rechnung.
Wunderwerk bietet für Neukunden eine Vielzahl unterschiedlicher Tarife an. Wir zeigen Ihnen hier jedoch nur die Tarife mit einer Laufzeit von zwölf Monaten. Warum? Weil wir Sie dazu ermutigen möchten, Ihren Stromanbieter jedes Jahr zu wechseln. Verträge mit einer Laufzeit von 24 Monaten sind nur in seltenen Fällen vorteilhaft. Da Wechsel-Prämien im ersten Vertragsjahr ausgezahlt werden, steigen die Preise im zweiten Jahr meist sprunghaft an. Genau diesem Prinzip folgt auch unser automatische Wechselservice: Unsere Kunden wechseln wir ausschließlich in Verträge mit einer Laufzeit von zwölf Monaten, um für sie jedes Jahr wieder eine Ersparnis zu erzielen.
Um Ihnen noch eine kurze Übersicht zu den einzelnen Tarifen zu geben und deutlich zu machen, wie Sie sich voneinander unterscheiden, haben wir hier die wichtigsten Details für Sie zusammengefasst.
Mit unseren Vorlagen kündigen Sie Wunderwerk schnell und sicher. Einfach runterladen, Daten ergänzen und abschicken. Sie möchten sicher gehen, dass auch alles richtig abläuft? Befolgen Sie zusätzlich unsere Tipps weiter unten!
Sie ziehen um, möchten wegen erhöhter Preise zu einem anderen Anbieter wechseln oder wünschen einen privaten Tarif statt der Grundversorgung? Aus welchem Grund Sie Wunderwerk auch kündigen möchten, wir stellen Ihnen für jeden kostenfreie Kündigungsvorlagen bereit. Wichtig ist, dass Sie sich für das richtige Formular entscheiden.
Per Klick können Sie die Kündigungsvorlage als PDF herunterladen, digital oder handschriftlich mit Ihren persönlichen Angaben vervollständigen und an Wunderwerk senden:
Ihre Kündigung sollte enthalten:
Ihre Wunderwerk -Kündigung adressieren Sie an
Wunderwerk AG
Postfach 21 01 40
50527 Köln
Fragen zum Vorgehen?
Wir beraten Sie gerne! Unser Kundenservice ist von Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 – 18 Uhr kostenfrei unter 040-882156650 erreichbar.
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Das Kündigungsschreiben haben Sie ausgefüllt – und jetzt? Welche Fristen müssen Sie beachten und wohin sollen Sie das Schreiben überhaupt schicken? Wir gehen hier noch mal auf die wichtigsten Punkte ein, damit Sie sich um diese Fragen keine Gedanken mehr machen müssen.
Das Wichtigste zuerst: Bis wann müssen Sie Ihren Wunderwerk-Vertrag kündigen – und wie viel Zeit haben Sie dafür? Damit Ihre Kündigung auch ordentlich durchgeht, müssen Sie Ihre Kündigungsfrist einhalten. Angaben dazu finden Sie in Ihrem Stromvertrag. Sind Sie bei Wunderwerk in der Grundversorgung? Dann beträgt Ihre Frist zwei Wochen.
Nicht in der Grundversorgung und Stromvertrag gerade nicht parat? Kein Problem, womöglich ist Ihr Stromtarif ja in unserer Liste dabei:
Erhalten Sie von Wunderwerk Nachrichten ausschließlich über Ihr Kundenportal – und ab und zu auch per E-Mail? Dann können Sie auch auf diesem Wege kündigen, also elektronisch.
Um ganz sicher zu sein, schauen Sie in Ihren Vertrag. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist immer festgelegt, ob die Kündigung der Text- oder Schriftform bedarf. Textform bedeutet: Sie können die Kündigung per E-Mail oder Kundenpostfach an Wunderwerk senden – manchmal sogar ohne Unterschrift. Sind Sie mit der Kündigungsfrist knapp dran, können Sie sie auf diesem Wege garantiert einhalten. Bei Wunderwerk muss die Kündigung vor der Kündigungsfrist vorliegen, damit sie gilt – der Poststempel reicht dafür nicht aus.
Wir raten: Kündigungen IMMER unterschreiben – auch online – und ZUSÄTZLICH per Post verschicken (das wäre die Schriftform). So sind Sie auf der sicheren Seite.
Um zu vermeiden, dass Wunderwerk fälschlicherweise Beträge von Ihrem Konto abbucht, obwohl Sie gekündigt haben, widerrufen Sie die Einzugsermächtigung. Das geht ausschließlich per Post sowie mit Ihrer Unterschrift.
Zwar haben Sie bei einem SEPA-Lastschriftverfahren keine Kündigungsfrist, die Sie einhalten müssen. Beachten Sie aber, wann der nächste Beitrag fällig wäre. Geben Sie in Ihrem Widerrufsschreiben das aktuelle Datum, Ihren Namen, Ihre Vertragsnummer, Ihre IBAN sowie das Datum an, zu dem der Widerruf gelten soll. Bitten Sie außerdem um eine schriftliche Bestätigung Ihres Widerrufs.
Wenn Sie umziehen oder Wunderwerk die Preise ändert, können Sie auch außerhalb der Fristen kündigen. Sie haben dann ein Recht auf Sonderkündigung. Folgendes müssen Sie bei dieser Sonderform beachten:
Sind Sie bei Wunderwerk in der Grundversorgung, beträgt Ihre Kündigungsfrist zwei Wochen und Sie können zudem jederzeit das Vertragsverhältnis beenden. Heißt, im schlimmsten Fall verschiebt sich Ihr Austrittsdatum um wenige Tage.
Anders sieht es aus, wenn Sie einen privaten Vertrag bei Wunderwerk haben und die Kündigungsfrist verstrichen ist. Wie Sie nun vorgehen? Wir erklären es Ihnen in drei Schritten:
Sie haben eine Preiserhöhung von Wunderwerk erhalten? Damit bricht Wunderwerk den laufenden Vertrag – wodurch sofort ein Sonderkündigungsrecht entsteht.
Für eine Sonderkündigung gewährt der Versorger in der Regel eine Frist bis zum Datum der Preiserhöhung. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihr Kündigungsschreiben zeitnah an Ihren aktuellen Anbieter zu schicken. Im Anschluss kümmern wir uns um Ihren Vertragswechsel zu einem günstigeren Anbieter.
Wir bemühen uns immer um die schnellstmögliche Umsetzung des Wechsels, allerdings kann es in Abhängigkeit der Dauer des Wechsels passieren, dass Sie für eine kurze Übergangszeit in die Grundversorgung rutschen.
Wenn Sie Ihren Vertrag bei Wunderwerk kündigen möchten, ist es wichtig die Kündigungsfristen im Auge zu behalten. Diese können Sie beispielsweise in den AGBs oder Ihren Vertragsunterlagen checken.
Für Ihre Kündigung können Sie ganz einfach unsere kostenlose Kündigungsvorlage auf unserer Website herunterladen und ausgefüllt an Wunderwerk schicken.
Dank unseres Vergleichsrechners gestaltet sich der Stromanbieterwechsel leicht. Einfach die Postleitzahl und den geschätzten jährlichen Verbrauch eingeben und anschließend einen Tarif auswählen. Der neue Anbieter übernimmt Kündigung, Wechselprozess und Neuanmeldung. Unser Tipp: mit unserem automatischen Wechselservice sind Sie immer im besten Tarif – ganz ohne Aufwand!
Der Versorgerwechsel dauert heutzutage, aufgrund der automatisierten Prozesse, in der Regel 14 Tage ab Auftragseingang. Sobald der Wechsel vom Netzbetreiber bestätigt wurde, senden wir Ihnen Ihren Liefervertrag mit dem Datum des Belieferungsbeginns zu.
Sie erreichen den Kundenservice von Wunderwerk unter der Telefonnummer 0211 95 434 434 Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr und am Samstag von 9:00 bis 16:00. Alternativ können Sie sich bei Fragen außerdem an die E-Mailadresse info@wunderwerk.ag wenden.
Als Voraussetzung aus §8, Abs. 2, Satz 11 EStG benötigen Sie Folgendes: