Kommt Rheinpower für Sie als Versorger infrage oder möchten Sie den Stromanbieter kündigen? In diesem Ratgeber informieren wir Sie umfassend zu diesem Versorger und bieten Ihnen Kündigungsvorlagen für Rheinpower zum Download an. Wir erklären Ihnen unter anderem, ob Rheinpower ein zuverlässiger Stromanbieter ist, was Sie bei Kündigungsfristen von Rheinpower beachten sollten und ob es bei Tarifen von Rheinpower Bonuszahlungen gibt.
Der Versorger Rheinpower ist die Online-Energiemarke der Stadtwerke Duisburg AG und kann somit auf die über 150-Jährige Erfahrung der Stadtwerke zurückgreifen. Der Versorger entstand aus dem Projekt der Stadtwerke von 2009, den bundesweiten Onlinevertrieb von Strom zu garantieren.
Rheinpower versorgt seine Kunden mit Erdgas und Strom. Beim Erdgas gibt es die umweltneutrale Variante, hier wählt der Kunde einen normalen Erdgastarif, jedoch mit Unterstützung von Klimaprojekten welche die CO² Emissionen kompensieren. Bei Strom gibt es als Alternative zum normalen Tarif den Ökostrom aus Wasserkraft. Der Strommix zeigt: Über die Hälfte der gesamten Tarife bestehen aus Strom aus erneuerbaren Energien. Deutschlandweit kommt es hier nur zu 33,1%.
Auf der Website von Rheinpower können sich Kunden Energiespartipps einholen oder nachlesen, welche Anteile im Strompreis durch die Energiewende entstanden sind (zum Beispiel die EEG-Umlage). Außerdem gibt es das Sicherheitsversprechen des Versorgers. Dreifache Sicherheit garantiert der Versorger durch: zuverlässigen Datenschutz, Versorgungssicherheit durch die Stadtwerke Duisburg als erfahrener Energiedienstleister und durch einen kompetenten Kundenservice.
Ausgezeichnet wurde der Versorger 2019 von der WirtschaftsWoche als „Fairer Stromanbieter“, hier stellte ein Vertrauensranking der Kunden die Bewertungsgrundlage. Auch die Sicherheit der Kundendaten dieses Onlineanbieters („Certified Online Shop“) wurde zertifiziert durch den TÜV Rheinland.
Jetzt kostenlos und unverbindlich beraten lassen.
Um einen neuen, passenden Stromanbieter zu finden, braucht es (eigentlich) Zeit. Für Sie kürzen wir diesen Prozess einfach etwas ab! Da wir tagtäglich Hunderte von Stromverträgen wechseln, kennen wir die Versorger – auch Rheinpower– genau. Dieses Wissen möchten wir mit Ihnen teilen, um Ihnen die Wechsel-Entscheidung leichter zu machen. Für eine objektive Bewertung haben wir pro Kategorie sieben Mitarbeiter aus dem Wechselpilot-Kundenservice befragt. Sie können sich also sicher sein, dass unser Versorger-Check keine Einzelmeinung abbildet. Pro Kategorie kann ein Anbieter maximal vier Punkte erreichen. Aus den einzelnen Bewertungen berechnen wir die Gesamtzahl von Punkten, die Ihnen dabei hilft, Ihren möglichen neuen Versorger vor dem Wechsel verlässlich einschätzen zu können.
Es juckt Sie in den Fingern, zu wechseln? Wir stellen Ihnen hier Rheinpower-Tarife für Strom und Gas vor.
Die Rheinpower bieten für Neukunden eine Vielzahl unterschiedlicher Tarife an. Wir zeigen Ihnen hier jedoch nur die Tarife mit einer Laufzeit von zwölf Monaten. Warum? Weil wir Sie dazu ermutigen möchten, Ihren Stromanbieter jedes Jahr zu wechseln. Verträge mit einer Laufzeit von 24 Monaten sind nur in seltenen Fällen vorteilhaft. Da Wechsel-Prämien im ersten Vertragsjahr ausgezahlt werden, steigen die Preise im zweiten Jahr meist sprunghaft an. Genau diesem Prinzip folgt auch unser automatische Wechselservice: Unsere Kunden wechseln wir ausschließlich in Verträge mit einer Laufzeit von zwölf Monaten, um für sie jedes Jahr wieder eine Ersparnis zu erzielen.
Um Ihnen noch eine kurze Übersicht zu den einzelnen Tarifen von Rheinpower zu geben und deutlich zu machen, wie Sie sich voneinander unterscheiden, haben wir hier die wichtigsten Details für Sie zusammengefasst. Sie haben darüber hinaus noch eine Frage? Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne!
Um Ihnen noch eine kurze Übersicht zu den einzelnen Tarifen zu geben und deutlich zu machen, wie Sie sich voneinander unterscheiden, haben wir hier die wichtigsten Details für Sie zusammengefasst.
Mit unseren Vorlagen kündigen Sie Rheinpower schnell und sicher. Einfach runterladen, Daten ergänzen und abschicken. Sie möchten sicher gehen, dass auch alles richtig abläuft? Befolgen Sie zusätzlich unsere Tipps weiter unten!
Sie ziehen um, möchten wegen erhöhter Preise zu einem anderen Anbieter wechseln oder wünschen einen privaten Tarif statt der Grundversorgung? Aus welchem Grund Sie Rheinpower auch kündigen möchten, wir stellen Ihnen für jeden kostenfreie Kündigungsvorlagen bereit. Wichtig ist, dass Sie sich für das richtige Formular entscheiden.
Per Klick können Sie die Kündigungsvorlage als PDF herunterladen, digital oder handschriftlich mit Ihren persönlichen Angaben vervollständigen und an Rheinpower senden:
Ihre Kündigung sollte enthalten:
Ihre Rheinpower-Kündigung adressieren Sie an
Rheinpower – Stadtwerke Duisburg AG
Bungertstr. 27
47053 Duisburg
Fragen zum Vorgehen?
Wir beraten Sie gerne! Unser Kundenservice ist von Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 – 18 Uhr kostenfrei unter 040-882156650 erreichbar.
Jetzt kostenlos und unverbindlich beraten lassen.
Das Kündigungsschreiben haben Sie ausgefüllt – und jetzt? Welche Fristen müssen Sie beachten und wohin sollen Sie das Schreiben überhaupt schicken? Wir gehen hier noch mal auf die wichtigsten Punkte ein, damit Sie sich um diese Fragen keine Gedanken mehr machen müssen.
Das Wichtigste zuerst: Bis wann müssen Sie Ihren Rheinpower-Vertrag kündigen – und wie viel Zeit haben Sie dafür? Damit Ihre Kündigung auch ordentlich durchgeht, müssen Sie Ihre Kündigungsfrist einhalten. Angaben dazu finden Sie in Ihrem Stromvertrag. Sind Sie bei Rheinpower in der Grundversorgung? Dann beträgt Ihre Frist zwei Wochen.
Nicht in der Grundversorgung und Stromvertrag gerade nicht parat? Kein Problem, womöglich ist Ihr Stromtarif ja in unserer Liste dabei:
Erhalten Sie von Rheinpower Nachrichten ausschließlich über Ihr Kundenportal – und ab und zu auch per E-Mail? Dann können Sie auch auf diesem Wege kündigen, also elektronisch.
Um ganz sicher zu sein, schauen Sie in Ihren Vertrag. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist immer festgelegt, ob die Kündigung der Text- oder Schriftform bedarf. Textform bedeutet: Sie können die Kündigung per E-Mail oder Kundenpostfach an Rheinpower senden – manchmal sogar ohne Unterschrift. Sind Sie mit der Kündigungsfrist knapp dran, können Sie sie auf diesem Wege garantiert einhalten. Bei Rheinpower muss die Kündigung vor der Kündigungsfrist vorliegen, damit sie gilt – der Poststempel reicht dafür nicht aus.
Wir raten: Kündigungen IMMER unterschreiben – auch online – und ZUSÄTZLICH per Post verschicken (das wäre die Schriftform). So sind Sie auf der sicheren Seite.
Um zu vermeiden, dass Rheinpower fälschlicherweise Beträge von Ihrem Konto abbucht, obwohl Sie gekündigt haben, widerrufen Sie die Einzugsermächtigung. Das geht ausschließlich per Post sowie mit Ihrer Unterschrift.
Zwar haben Sie bei einem SEPA-Lastschriftverfahren keine Kündigungsfrist, die Sie einhalten müssen. Beachten Sie aber, wann der nächste Beitrag fällig wäre. Geben Sie in Ihrem Widerrufsschreiben das aktuelle Datum, Ihren Namen, Ihre Vertragsnummer, Ihre IBAN sowie das Datum an, zu dem der Widerruf gelten soll. Bitten Sie außerdem um eine schriftliche Bestätigung Ihres Widerrufs.
Wenn Sie umziehen oder Rheinpower die Preise ändert, können Sie auch außerhalb der Fristen kündigen. Sie haben dann ein Recht auf Sonderkündigung. Folgendes müssen Sie bei dieser Sonderform beachten:
Sind Sie bei Rheinpower in der Grundversorgung, beträgt Ihre Kündigungsfrist zwei Wochen und Sie können zudem jederzeit das Vertragsverhältnis beenden. Heißt, im schlimmsten Fall verschiebt sich Ihr Austrittsdatum um wenige Tage.
Anders sieht es aus, wenn Sie einen privaten Vertrag bei Rheinpower haben und die Kündigungsfrist verstrichen ist. Wie Sie nun vorgehen? Wir erklären es Ihnen in drei Schritten:
Sie haben eine Preiserhöhung von Rheinpower erhalten? Damit bricht Rheinpower den laufenden Vertrag – wodurch sofort ein Sonderkündigungsrecht entsteht.
Für eine Sonderkündigung gewährt der Versorger in der Regel eine Frist bis zum Datum der Preiserhöhung. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihr Kündigungsschreiben zeitnah an Ihren aktuellen Anbieter zu schicken. Im Anschluss kümmern wir uns um Ihren Vertragswechsel zu einem günstigeren Anbieter.
Wir bemühen uns immer um die schnellstmögliche Umsetzung des Wechsels, allerdings kann es in Abhängigkeit der Dauer des Wechsels passieren, dass Sie für eine kurze Übergangszeit in die Grundversorgung rutschen.
Nein, das ist in der Regel nicht notwendig. Mit Ihrer Bestellung bei R(H)EINPOWER beauftragen Sie uns automatisch, Ihren alten Vertrag zu kündigen.
Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag nur dann selbst, wenn Ihnen ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung Ihres bisherigen Versorgers zusteht. In diesem Fall sollten Sie selbst die Kündigung gemäß der eingeräumten Fristen vornehmen, da diese Fristen häufig sehr kurz bemessen sind.
Sollten Sie Ihren Vertrag bereits selbst gekündigt haben, informieren Sie uns darüber bitte umgehend nach Absenden Ihrer Bestellung per Mail (service@rheinpower.de) oder telefonisch (kostenlos unter 0800 – 8 39 39 39).
Sie erhalten Ihre erste Jahresverbrauchsabrechnung in der Regel 12 Monate nach Ihrem Wechsel zu uns. Danach folgen die Rechnungen im Jahresrythmus.
Bei einem Vertrag mit einer Laufzeit unter 12 Monaten, einer Kündigung oder einem Auszug erhalten Sie zum Vertragsende bzw. bei einem Umzug nach der Mitteilung Ihres Endzählerstandes eine sogenannte Schlussrechnung.
Sie können Ihren Vertrag grundsätzlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende der gewählten Vertragslaufzeit kündigen.
Sollten Sie sich für eine einmonatige Vertragslaufzeit entschieden haben, können Sie im ersten Vertragsmonat mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen, nach einer Vertragsverlängerung (also ab dem zweiten Belieferungsmonat) können diese Verträge mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
Die Kündigung bedarf lediglich der Textform (z.B. E-Mail).
Sofern Ihr Vertrag nicht gekündigt oder auf sonstige Weise beendet wurde, verlängert er sich um die zuvor gewählte Erstvertragslaufzeit, höchstens jedoch um 12 Monate.
Auch die Stadtwerke Duisburg AG ist berechtigt, Verträge zu kündigen, dies allerdings nur mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit einer Preisgarantie.
Sofern bei Vertragsschluss eine einmalige Bonuszahlung vereinbart wurde, wird Ihnen diese gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Punkt 8: Bonuszahlung) nach Ablauf von 12 Monaten mit der nächsten Rechnung gutgeschrieben und verrechnet, sofern das Vertragsverhältnis 12 Versorgungsmonate ununterbrochen bestanden hat. Sofern Sie in den sechs Monaten vor Ihrer R(H)EINPOWER-Bestellung durch die Stadtwerke Duisburg AG oder durch eines ihrer Tochterunternehmen versorgt wurden, erlischt der Anspruch auf eine Bonuszahlung.
Bitte beachten Sie, dass dementsprechend der Berechnung Ihrer Teilzahlungsbeträge der Gesamtpreis exklusive eines etwaigen Bonus zugrunde liegt.
In Ihren Abschlagszahlungen wird der Bonus also nicht berechnet. Wir verrechnen den vereinbarten Betrag mit Ihrer ersten Rechnung nach 12 Monaten.
Ja. Sie können die Höhe Ihrer Abschlagzahlung im Rahmen gewisser Grenzen ganz bequem und einfach in Ihrem Kundenkonto im Online-Service-Center ändern.