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Strom- und Gaszähler: Funktion, Ablesung, kWh und m³
Strom- und Gaszähler sind unverzichtbare Bestandteile moderner Energieversorgungssysteme und ermöglichen die verbrauchsgenaue Abrechnung von Energiekosten.
Am Zähler muss einmal im Jahr der Gesamtverbrauch für Strom bzw. Gas abgelesen werden, hierzu gibt es mitunter eine explizite Aufforderung des entsprechenden Versorgers. Die korrekte Übermittlung der Verbrauchsdaten ist aber auch im Sinne des Verbrauchers, denn Energiekosten werden monatlich in Form von Abschlägen entrichtet. Diese basieren auf einer Schätzung des prognostizierten Verbrauchs und richten sich in der Regel nach dem Vorjahresverbrauch. Wenn der tatsächliche Verbrauch jedoch niedriger ist als der veranschlagte Abschlagswert, dann erhalten Kunden eine nachträgliche Gutschrift; natürlich ist auch der umgekehrte Fall möglich.
Häufig wird das Ablesen ohnehin vom Messstellenbetreiber übernommen: Dieser ist Eigentümer des Zählers (nicht etwa der Stromversorger bzw. Gasversorger) und deswegen auch für dessen Betrieb zuständig. Hierzu zählt ebenso das Ablesen des Zählerstands, hierfür wird dann ein Termin vereinbart. Da dies aber nicht immer praktikabel ist, besteht vielerorts die Möglichkeit, den Zähler selbst abzulesen. Dieser befindet sich normalerweise im Keller, in Mehrfamilienhäusern auch manchmal im Hausflur.
Ein analoger, mechanischer Stromzähler wird auch als Ferraris-Zähler bezeichnet und hat üblicherweise ein dunkles Plastikgehäuse. Die große Mehrheit der Stromzähler sind Eintarifzähler, die schlichtweg den Verbrauch angeben.
Manche Stromkunden haben auch einen Tarif mit separatem Hochtarif und Niedertarif (zum Beispiel Tag- und Nachtstrom): Dann gibt es entweder zwei Zähler oder einen Doppeltarifzähler, der beide Verbrauchswerte aufgeschlüsselt wiedergibt. Oft sind die beiden Zählerstände auch als HT und NT oder mit „1“ und „2“ beschriftet.
Im Gegensatz zum Stromzähler bestehen Gaszähler hingegen aus Metall und sind oftmals weiß oder grau. Am besten lassen sich Strom- und Gaszähler aber durch ihre Maßeinheit unterscheiden: Der Stromverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh), der Gasverbrauch in Kubikmetern (m³) gemessen. Für die Umrechnung von m3 in kWh hilft folgende Formel:
- m3 x Brennwert x Zustandszahl = kWh
Brennwert und Zustandszahl sind auf der Gasrechnung angegeben. Die Netzbetreiber veröffentlichen den genauen Brennwert monatlich. Mithilfe dieser Formel lässt sich das verbrauchte Gasvolumen exakt in die umgewandelte Energie umrechnen. Mit der Formel Gasvolumen in m3 x 10 lässt sich der Verbrauch annäherungsweise ohne Brennwert und Zustandszahl herausfinden. Das ist aber keine präzise Rechnung, sondern eher eine Schätzung. Beim Ablesen müssen Verbraucher lediglich auf das Rollenzählwerk achten, das den Verbrauch auf drei Nachkommastellen angibt.
Immer populärer werden überdies elektronische Zähler: Diese verwenden digitale Messmethoden und sind in der Regel etwas genauer als mechanische Zähler. Sie zeichnen sich durch ein Display aus und haben oftmals noch zusätzliche Funktionen wie eine Fernauslesung.
Smart Meter: Intelligente Stromzähler für die Energiewende
Smart Meter bzw. intelligente Zähler sind eine Weiterentwicklung der traditionellen Strom- bzw. Gaszähler und bieten erweiterte Funktionen, die durch die Integration von Kommunikationstechnologien ermöglicht werden. Zwar sind auch Smart Meter digitaler Natur – das bedeutet allerdings nicht, dass auch jeder digitale bzw. elektronische Zähler auch ein Smart Meter ist. Ein Zähler wird erst dann als intelligent bezeichnet, wenn er ein Kommunikationsmodul besitzt. Dies ermöglicht die automatische Echtzeit-Datenübermittlung an den Energieversorger, was den Austausch zwischen Verbrauchern und Versorgern erheblich vereinfacht.
Smart Meter bestehen also aus zwei Komponenten:
- 1) Digitaler Zähler: Dieser geht über einen herkömmlichen Analogzähler hinaus und erfasst nicht nur den aktuellen Zählerstand, sondern zeigt sämtliche aktuelle Verbrauchsdaten an. Die Verbrauchswerte können somit etwa nach Tag, Woche oder Monat gespeichert und angezeigt werden.
- 2) Kommunikationseinheit (auch als Smart-Meter-Gateway bezeichnet): Dieses Modul macht einen Smart Meter erst zu einem Smart Meter. Das Gateway ist über eine sichere externe Schnittstelle verbunden und bündelt sämtliche Daten, die weiterverarbeitet und übertragen werden können. So kann es mit anderen Marktteilnehmern wie dem Energieversorger kommunizieren.
Smart Meter bieten maximale Transparenz sowie Kontrolle und erleichtern Verbrauchern deswegen das Energiesparen. Über eine App lässt sich beispielsweise feststellen, zu welchen Tageszeiten am meisten Energie verbraucht wird. Häufig ist das Smart Meter auch in ein Smart-Home-System integriert und weiß dann beispielsweise exakt, welches Elektrogerät besonders viel Strom verbraucht. Außerdem erlauben Smart Meter einen höheren Grad an Fernsteuerung. Als besonders praktisch dürften Verbraucher zudem die wegfallende Übermittlung des Zählerstands wahrnehmen, dieser wird bei einem Smart Meter automatisch kommuniziert.
Aktuell besitzen nur wenige Haushalte einen Smart Meter, das soll sich in Zukunft aber ändern, denn intelligente Strom- und Gaszähler sind maßgeblich für die Digitalisierung der Energiewende und werden eine entscheidende Rolle in der Energiewirtschaft der Zukunft einnehmen. Die Tendenz geht zu einem reaktiven Stromnetz (Smart Grid), wobei alle Akteure des Energiesystems miteinander vernetzt sind und stetig untereinander Informationen austauschen, hierfür sind Smart Meter unabdinglich. So wird es nämlich auch einfacher, Spannungsausfälle zu dokumentieren und Stromerzeugung, Netzbelastung und Verbrauch besser aufeinander abzustimmen.
Das gilt beispielsweise auch für dynamische Stromtarife: Hier zahlen Kunden keinen einheitlichen Fixpreis, sondern entrichten einen variablen Kostensatz, der sich am Börsenpreis für Strom bzw. Gas orientiert; dieser ist wiederum von Angebot und Nachfrage zum jeweiligen Zeitpunkt abhängig. Dies ermöglicht also eine flexible Anpassung des Verbrauchs an das vorhandene Energieangebot, welches durch die zunehmende Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen immer stärker fluktuiert, denn Wind- und Photovoltaikanlagen unterliegen meteorologischen Faktoren wie Windstärke und Sonneneinstrahlung. Smart Meter sind somit unverzichtbar für eine gelungene Integration von Ökostrom und tragen zu einer nachhaltigeren Energielandschaft bei.
Aus diesem Grund forciert der Bund den Rollout von Smart Metern: Ab 2025 wird jeder Verbraucher das Recht auf einen Smart Meter haben. Die Kosten sollen hierbei auf 20 Euro pro Jahr begrenzt sein.
Smart Meter Rollout ab 2025
Im Mai 2023 hat der Bundesrat das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, den Einbau von digitalen Stromzählern und besonders von Smart Metern in Deutschland zu beschleunigen. So sollen Smart Meter in Unternehmen und Haushalten bis 2032 flächendeckend zum Einsatz kommen. Außerdem regelt das Gesetz, wo ein Smart Meter verpflichtend installiert werden muss. Betroffensind alle Verbraucher – Haushalte und Gewerbe – mit einem Stromverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh/Jahr. Außerdem brauchen alle Haushalte und gewerbliche Verbraucher mit einer Photovoltaikanlage zwischen 7 und 100kW installierter Leistung ein Smart Meter. Plan des Gesetzes ist es, dass bis Ende 2025 mindestens 20 Prozent des Pflichteinbaus zu realisieren. Bis Ende 2028 sollen es mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent sein.
Das Gesetz beinhaltet auch Punkte zum Datenschutz. So ist zum Beispiel genau geregelt, wer welche Daten registrieren und nutzen darf. Außerdem müssen die aufgezeichneten Daten verschlüsselt und pseudonymisiert – unter Umständen auch anonymisiert – werden und dürfen nur an die berechtigten Empfänger (also Netzbetreiber und Stromlieferanten) versendet werden. Zuletzt definiert das Gesetz genau, für welche Zwecke die Daten verwendet werden dürfen und schreibt die Löschung der Daten unmittelbar nach der Verarbeitung vor. Insgesamt sind die Sicherheitsstandards von Smart Metern sogar höher als beim Online-Banking. Damit ist Deutschland in diesem Punkt Vorreiter in Europa.
Was die flächendeckende Installation von Smart Metern angeht, hinkt Deutschland aber noch hinterher. Im Jahr 2022 nutzten nur 1 Prozent aller Haushalte in Deutschland ein Smart Meter. Zum Vergleich: In Finnland, Norwegen Dänemark, Italien und den Niederlanden waren zu diesem Zeitpunkt in über 90 Prozent aller Haushalte Smart Meter verbaut. In Schweden und Spanien gab es schon damals in allen Haushalten ein Smart Meter.
Auch auf die Stromversorger kommen Änderungen zu, wenn auch nur kleine. Ab 2025 müssen diese nämlich dynamische Stromtarife anbieten. So können Verbraucher ihren Stromverbrauch optimalerweise an die niedrigen Börsenstrompreise anpassen, denn daran orientieren sich dynamische Stromtarife. Wer einen dynamischen Stromtarif nutzen will, braucht allerdings zwingend ein Smart Meter. Der Stromzähler muss nämlich in der Lage sein, mindestens stündlich Messwerte für die Abrechnung zur Verfügung zu stellen.. Außerdem sind ab 2025 alle Netzbetreiber verpflichtet, intelligente Messsysteme (Smart Meter) anzubieten und auf Kundenwunsche innerhalb von vier Wochen einzubauen.
FAQ
Was muss ich beachten, wenn mein Zähler gewechselt wird/gewechselt werden muss?
- Wenn Ihr Zähler gewechselt werden muss, meldet sich Ihr Messstellenbetreiber mindestens drei Monate vorher bei Ihnen, um einen Termin zu vereinbaren. In diesem Zuge erfahren Sie auch, welche Kosten dabei auf Sie zukommen. Laut Bundesnetzagentur trägt nämlich die verbrauchende Person bzw. der Anlagenbetreiber die Kosten für den Einbau und den Betrieb aller Messeinrichtungen. Gegebenenfalls kommen noch weitere Kosten auf Sie zu, falls Ihr Zählerschrank aufgerüstet werden muss.
- Bei einem Zählerwechsel sollten Sie sich außerdem bei Ihrem Stromversorger melden und diesem Ihre neue Zählernummer sowie den Zählerstand des alten Zählers durchgeben, als er ausgebaut wurde. So stellen Sie sicher, dass Ihr Stromverbrauch möglichst genau und lückenlos aufgezeichnet wird und es zu keinen Ungereimtheiten kommt.
Woran erkennen Sie, dass Ihr Stromzähler defekt ist?
- Ein defekter Stromzähler kann viele Fehlerbilder aufweisen. Ein verbreitetes Symptom ist beispielsweise ein falscher Zählerstand. Viele Verbraucher erkennen das aber oft erst, wenn die tatsächliche Abrechnung kommt und überraschend hoch ausfällt.
- Nur Fachpersonal darf Stromzähler prüfen. Als Verbraucher können Sie aber auch einen kleinen Test durchführen, um Ihre Vermutung zu überprüfen.
- Um zu testen, ob der Stromzähler den Verbrauch richtig misst, schalten Sie alle Elektrogeräte in Ihrem Haushalt komplett aus und nehmen Sie auch vom Strom, um ganz sicherzugehen. Falls Ihr Stromzähler trotzdem weiterläuft, ist er sehr wahrscheinlich defekt – oder Ihr Nachbar klaut Strom von Ihnen.
- Alternativ kann ein Energiekostenmessgerät Aufschluss über den Zustand Ihres Stromzählers geben, indem Sie den Verbrauch einzelner Haushaltsgeräte messen. Hierfür schließen Sie ein Gerät an und messen den Verbrauch mit dem Energiekostenmessgerät. Danach tun Sie das Gleiche noch einmal, aber ohne Messgerät. Sie prüfen den Zählerstand vor und nach Einschalten des Haushaltsgeräts und errechnen die Differenz. Weicht dieser Wert stark von dem Wert des Messgeräts ab, könnte Ihr Stromzähler defekt sein. Das ist allerdings noch kein eindeutiger Beweis.
- Wenn Sie glauben, dass Ihr Stromzähler defekt ist, können Sie über Ihren Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber eine Befundprüfung anfordern. Die Kosten dafür zahlen Sie normalerweise im Voraus. Ist Ihr Zähler tatsächlich defekt, werden sie aber vom Unternehmen erstattet.
Was tun Sie, wenn Ihr Stromzähler nichts mehr anzeigt?
- Dieses Problem tritt eigentlich nur bei digitalen Stromzählern auf. Betroffen war bisher ausschließlich der Zählertyp DTZ 541 der Marke Holley. Wenn das Display Ihres Stromzählers dunkel bleibt und keinen Verbrauch anzeigt, sollten Sie umgehend ihren Netzbetreiber kontaktieren und darüber informieren. Dann kümmert sich der Netzbetreiber um den Austausch des Zählers. Inzwischen haben die betroffenen Unternehmen eigens für dieses Problem entsprechende Kontaktformulare eingerichtet.