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Endlich die Stromrechnung verstehen!

Sie haben Strompreise verglichen, sich für einen attraktiven Tarif mit Bonus entschieden und gut übers Jahr gehaushaltet. Sie kündigen fristgerecht nach einem Jahr und erhalten eine Abrechnung. Aber, Moment mal! Da stimmt noch was nicht – oder? Wo ist denn der versprochene Bonus hin? Hatten wir nicht einen ganz anderen Jahresverbrauch vereinbart? … Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sich auf Rechnungen auch mal (bewusste?) Fehler einschleichen. Daher: Überprüfen Sie die Stromrechnung! Wir machen das für unsere Kunden ebenfalls. Wie, das erklären wir Ihnen hier.

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Inhalt

So ist die Stromrechnung aufgebaut

Einmal im Jahr kommt die Stromabrechnung ins Haus. Für viele Verbraucher ist die Rechnung unübersichtlich. Deshalb verzichten viele auf eine genaue Kontrolle und vertrauen lieber dem Stromanbieter. Dabei ist es gar nicht so schwer, sich mit den verschiedenen Posten auf der Rechnung vertraut zu machen. Wer einmal den Überblick gewonnen hat, für den ist die Stromrechnung in der Zukunft kein Buch mit sieben Siegeln mehr.

Adresse und Zähleridentifikation

Da ist zunächst die Adresse des Kunden, die immer in Verbindung mit der Verbrauchsstellennummer steht. Hier ist auch die Zählernummer vermerkt. Diese identifiziert eindeutig den Zähler, der bei Ihnen vor Ort verbaut ist. Dieser befindet sich entweder direkt in Ihrer Wohnung oder in Mehrparteienhäusern an einer zentralen Stelle wie etwa dem Keller. Die Zählpunktbezeichnung ist eine eindeutige Identifizierung des Zählerstandorts. Die Nummer hat 33 Stellen und enthält die Postleitzahl, die Nummer des lokalen Netzbetreibers sowie eine vorangestellte Länderkennzeichnung. Teil der Zählpunktbezeichnung ist auch die Zählernummer. Diese bildet den letzten Teil der Zählpunktbezeichnung.

Rechnungs-Daten

Die Rechnung weist klar aus, für welchen Zeitraum die Abrechnung erfolgt. Bei der Jahresabrechnung sind dies 12 Monate, abweichend davon können Endabrechnungen bei einer Kündigung einen kürzeren Zeitraum umfassen. Rechnungsnummer und Rechnungsdatum sind weitere Komponenten der Rechnung. Für Sie als Kunde ist besonders der Gesamtrechnungsbetrag interessant. Dieser ist meist aufgeschlüsselt und setzt sich aus den Kosten für die Stromlieferung minus der bereits bezahlten Abschläge zusammen. Die Stromkosten wiederum ergeben sich aus dem Gesamtverbrauch im Abrechnungszeitraum und dem Arbeits- sowie Grundpreis. Die Information, welche Kosten für Arbeits- und Grundpreis angesetzt wurden, sind ebenfalls Bestandteil der Rechnung. Diese Daten finden sich bei den Informationen zu Ihrem Stromtarif. Der Grundpreis ist eine monatliche Grundgebühr, die unabhängig vom Verbrauch abgerechnet wird. Der Arbeitspreis hingegen orientiert sich direkt am Verbrauch. Angegeben wird der Arbeitspreis in ct/kWh. Weiterhin gehören auch alle Informationen Ihres Stromversorgers zur Rechnung. So finden Sie den Unternehmensnamen, die Adresse, Kontaktinformationen sowie die Steuernummer auf der Rechnung.

Anhand der Daten auf der Rechnung können Sie kontrollieren, ob der abgerechnete Preis tatsächlich korrekt ist. Hierzu multiplizieren Sie zunächst den Grundpreis mit der Anzahl der Monate des Abrechnungszeitraums. Dann multiplizieren Sie den abgelesenen Verbrauch mit dem Arbeitspreis. Diese beiden Summen addiert ergeben zusammen die Stromkosten für den Abrechnungszeitraum. Wenn Sie hiervon die bereits geleisteten Vorauszahlungen abrechnen, erhalten Sie die Nachzahlung, die noch zu leisten ist, beziehungsweise die Gutschrift, die Sie erhalten werden.

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Stromverbrauch und Zählerstand

Der Jahresverbrauch, der auf Ihrer Stromrechnung angegeben wird, stammt von Ihrem Zähler. Somit können Sie die Daten auf der Abrechnung mit dem Zählerstand bei Ihnen vor Ort vergleichen. So ist eine Kontrolle möglich, ob die Abrechnung korrekt vorgenommen wurde. In den meisten Fällen wird der Zählerstand vor Ort abgelesen und dieser Wert wird in der Stromrechnung angesetzt. Abgelesen werden die Zähler vom örtlichen Netzbetreiber, also nicht zwangsläufig von den Unternehmen, über den Sie den Stromvertrag abgeschlossen haben.
In einigen Situationen kommt es jedoch vor, dass der Stromversorger den Zählerstand schätzt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Ableser keinen Zugang zum Zähler bekommen hat. Mittlerweile fordern viele Netzbetreiber die Kunden auch auf, die Ablesung selbst vorzunehmen. Dann soll der Zählerstand per Postkarte oder auf dem digitalen Weg übermittelt werden. Wenn Sie Ihren Zählerstand nicht übermitteln oder den Ableser nicht auf Ihr Grundstück lassen, wird Ihr Verbrauch geschätzt. Die Unternehmen orientieren sich in der Regel am Vorjahresverbrauch oder, falls diese Information fehlt, an vergleichbaren Verbrauchswerten von ähnlichen Gebäuden. Da sich eine solche Schätzung für Sie negativ auswirken kann, beispielsweise in hohen Nachzahlungen oder zu hohen Vorauszahlungen, ist die korrekte Ablesung und Übermittlung der Verbrauchswerte auch in Ihrem Sinn.

Preise, Bonuszahlungen & Steuern

Wenn Sie Ihre Rechnung überprüfen, dann kontrollieren Sie auch, ob die Vertragsdetails mit den Angaben in der Rechnung übereinstimmen. Hier sind vor allem der Arbeits- und Grundpreis zu nennen. Überprüfen Sie, ob in der Jahresendabrechnung die vertraglich vereinbarten Sätze abgerechnet wurden. Achten Sie auch darauf, ob versprochene Boni gutgeschrieben wurden. Eventuell haben Sie aufgrund eines Neukundenbonus einen neuen Tarif abgeschlossen. Dieser Bonus wird oftmals nach einem Vertragsjahr versprochen. Somit muss diese Gutschrift in der Jahresendabrechnung ausgewiesen werden. Falls Sie einen Bonus erwarten und dieser ist nicht ausgewiesen, dann überprüfen Sie zunächst Ihren Stromvertrag. Hier wird klar definiert, wann und in welcher Form der Bonus ausgezahlt wird. Falls Sie der Meinung sind, Ihr Bonus fehlt, dann nehmen Sie Kontakt mit dem Kundenservice auf. Oftmals klärt sich die Situation bereits dort.

In der Abrechnung werden außerdem Steuern und Abgaben ausgewiesen beziehungsweise sind Bestandteil der Gesamtkosten. Die Stromsteuer beispielsweise ist direkt abhängig von Ihrem Verbrauch und wird auf jede Kilowattstunde berechnet. Sie liegt, Stand 2020, bei 2,05 Cent pro kWh. Die EEG-Umlage ist eine weitere staatliche Abgabe. Mit dieser werden der Ausbau von erneuerbaren Energien sowie die Energiewende finanziert. Im Jahr 2020 beträgt die EEG-Umlage 6,756 ct/kWh. Diese Abgaben und Steuern werden staatlich festgesetzt und gelten für alle privaten Verbraucher. Ihr Stromanbieter hat somit keine Möglichkeit, die Höhe dieser Abgaben zu beeinflussen. Mit dem Jahreswechsel wird die EEG-Umlage meist angepasst, sodass sich die Abgabenlast jährlich verändert.

Gutschrift oder Nachzahlung?

Schlussendlich weist die Jahresabrechnung entweder eine Nachzahlung oder eine Gutschrift auf. Dies ist abhängig vom Verbrauch und den geleisteten Abschlägen. Das Jahr über zahlen Sie monatlich gleichmäßige Abschläge auf Ihren Stromverbrauch. Diese werden im Voraus anhand des Stromverbrauchs des Vorjahres berechnet. Generell gilt: Falls Ihr Stromverbrauch im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist, müssen Sie mit einer Nachzahlung rechnen. Haben Sie hingegen weniger verbraucht, dann werden Sie eine Erstattung erhalten. Eine Nachzahlung können Sie auf zwei Wegen verhindern. Einerseits können Sie Ihren Stromverbrauch reduzieren. Großverbraucher wie Plasma-TVs können Sie durch sparsamere Modelle, klassische Glühbirnen durch LED-Lampen ersetzen oder den PC öfter abschalten. Alternativ können Sie Ihre Abschläge anpassen. Die meisten Anbieter ermöglichen eine solche Anpassung einmal pro Quartal. Wenn Sie vorhersehen, dass Ihr Verbrauch steigt, dann können Sie Ihre Vorauszahlung erhöhen und so einen Schock am Ende des Jahres vermeiden.

Die Unterschiede

Die Besonderheiten der Gas-Rechnung

Ähnlich wie bei der Stromrechnung auch erfolgt die Gasabrechnung einmal pro Jahr. Ein großer Unterschied ist, dass der Gasverbrauch sowohl in Kubikmeter als auch in Kilowattstunden angegeben wird. Der Verbrauch in Kubikmetern wird durch den Zähler bei Ihnen vor Ort gemessen. Dies beziffert die reine Menge an Erdgas, die verbraucht wurde.

Jedoch schwankt der Energiegehalt von Erdgas, da es sich um ein natürliches Produkt handelt. Somit gibt der Verbraucher immer einen Brennwert an.

Im Laufe eines Abrechnungszeitraums kann Erdgas mit unterschiedlichem Energiegehalt geliefert worden sein, sodass Sie mehrere Posten auf der Abrechnung vorfinden. Die tatsächliche, thermische Energie errechnet sich aus dem Gasverbrauch in Kubikmetern, dem Energiegehalt des Erdgases sowie der Zustandszahl, die ebenfalls auf der Rechnung angegeben wird. Dieser ermittelte Wert für die thermische Energie wird dann mit dem Arbeitspreis für das Erdgas multipliziert und so entsteht Ihr Gaspreis.

FAQ

Die häufigsten Fragen zur Stromrechnung

Im Strompreis spiegelt sich nicht nur der reine Stromverbrauch wider. Die Zusammensetzung der Stromrechnung ist etwas komplexer. Etwa 50 Prozent des Strompreises entfallen auf auf Steuern, staatliche Abgaben und Umlagen, die bekannteste dürfte die EEG-Umlage sein. Weitere 25 Prozent ergeben sich aus den Kosten für den Stromtransport, dem sogenannten Netznutzungsentgelt. Der Rest des Preises setzt sich aus dem Grundpreis Ihres Stromanbieters und dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde zusammen. Den Grundpreis berechnet der Lieferant unabhängig von Ihrem tatsächlichen Verbrauch, also auch wenn Sie gar keinen Strom verbrauchen. Der Arbeitspreis wird pro verbrauchter Kilowattstunde berechnet.

Zu Beginn der Belieferung wird anhand des Vorjahresverbrauchs ermittelt, wie hoch Ihr Strombedarf sein wird. Anhand dessen wird ein monatlicher Abschlag berechnet, der jeden Monat gleichbleibend ist. Am Ende eines Belieferungsjahres erhalten Sie die Jahresabrechnung. Darin erfahren Sie, ob Sie sparsam waren oder über den angegebenen Verbrauch gestiegen sind. Haben Sie gut gewirtschaftet, bekommen Sie eine Gutschrift über die zu viel gezahlten Kilowattstunden. Haben Sie mehr verbraucht, als zum Anfang der Belieferung erwartet, müssen Sie mit einer Nachzahlung rechnen.

Die klare Antwort: Ja! Und das sollten Sie in jedem Fall tun, nicht nur, wenn Ihnen die Stromrechnung außergewöhnlich hoch vorkommt. Vor allem sollten Sie prüfen, ob der auf der Rechnung angegebene Verbrauch mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch übereinstimmt. Prüfen Sie daher Ihren Zählerstand. Nicht zu vernachlässigen ist auch, ob die richtige Zählernummer auf der Rechnung angegeben ist. Sollte das nicht der Fall sein, haben Sie eine falsche Rechnung erhalten.
Zudem sollten Sie überprüfen, ob Ihr Versorger die vereinbarten Arbeits- und Grundpreise zugrunde gelegt hat. Kontrollieren Sie diese anhand Ihres Stromvertrags.

Legen Sie zunächst schriftlichen Widerspruch bei Ihrem Versorger ein. Bis zur Klärung sind sie berechtigt, den Rechnungsbetrag einzubehalten. Weist Ihr Versorger den Widerspruch zurück, wenden Sie sich erneut persönlich an den Versorger und erzeugen Sie Druck durch die Nennung von einschlägigen Bewertungsportalen. Sollte auch dann keine Lösung gefunden werden, können Sie sich zum Beispiel an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden. Die Versorger sind verpflichtet, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen und Einigungen sind bindend. Im letzten Schritt bleibt Ihnen nur der offizielle Rechtsweg.

Die Abrechnung kontrollieren

Auf diese 5 Punkte müssen Sie besonders achten!

Wenn Sie Ihre Strom- oder Gasrechnung erhalten, werfen Sie einen genauen Blick darauf. Stimmt auch alles? Steht dort das, was Sie zu Lieferbeginn vertraglich vereinbart hatten? Überprüfen Sie insbesondere folgende Aspekte.

Verbrauch

Ist der Verbrauch korrekt abgerechnet? Vergleichen Sie die aufgelisteten Werte mit Ihrem Zählerstand sowie mit der Abrechnung des Vorjahres.

Bonuszahlung

Habe ich meine Bonuszahlung erhalten? Neukunden- und Wechselbonus werden häufig mit der Jahresendabrechnung ausgezahlt. Kontrollieren Sie, ob diese Boni korrekt verbucht sind und überprüfen Sie anhand Ihrer Vertragsdaten, wann diese ausgezahlt werden sollen.

Arbeits- und Grundpreis

Hat der Anbieter die korrekten Arbeits- und Grundpreise abgerechnet? Kontrollieren Sie die beiden Werte mit Ihrem Stromvertrag. Achten Sie besonders darauf, dass Brutto- und Nettopreise korrekt ausgezeichnet sind.

Zählernummer

Handelt es sich wirklich um meine Zählernummer? Falls die Zählernummer vertauscht wurde, erhalten Sie eine falsche Abrechnung. Gerade in Mehrfamilienhäusern kann dies vorkommen.

Preiserhöhung

Hat der Versorger heimlich die Preise erhöht? Anpassungen der Preise sind unter Umständen rechtens. Überprüfen Sie, ob Ihr Versorger Sie über eine Preiserhöhung schriftlich und rechtzeitig informiert hat. Falls nicht, haben Sie in vielen Fällen ein Sonderkündigungsrecht.

So Gehen Sie vor

Fehler in der Stromrechnung? Das können Sie tun!

Wenn Sie einen Fehler in der Abrechnung festgestellt haben, dann gehen Sie ganz systematisch vor. Legen Sie zunächst schriftlich Widerspruch bei Ihrem Versorger ein. Geben Sie hierbei exakt an, mit welchem Punkt der Abrechnung Sie nicht einverstanden sind. Sie sind bis zur Klärung des Sachverhalts dazu berechtigt, den geforderten Abrechnungsbetrag einzubehalten. Für einen solchen Einspruch haben Sie übrigens drei Jahre nach Datum der Abrechnung Zeit. So können Sie auch ältere, fehlerhafte Abrechnungen bemängeln.

Falls der Versorger Ihren Widerspruch ablehnt, sollten Sie nochmals den direkten Kontakt suchen. Erzeugen Sie Druck, indem Sie öffentliche Bewertungsportale und Beschwerdeseiten im Internet wie etwa Reclabox erwähnen. Viele Versorger sind um Ihren Ruf bemüht und sehen Ihren Fehler dann ein. Gerade unseriöse Versorger rechnen absichtlich falsch ab und erhöhen so den Umsatz.

Falls auch dieser Schritt nicht hilft, ist der Gang zu einer Schlichtungsstelle notwendig. Speziell für Probleme mit Stromversorgern gibt es Anlaufstellen wie die Schlichtungsstelle Energie e. V. Das Schlichtungsverfahren dauert in der Regel maximal drei Monate. Eine Einigung ist für alle Parteien bindend. Bei einer Schlichtungsempfehlung steht beiden Parteien das Recht zu, diese abzulehnen. Der letzte Schritt ist dann der offizielle Rechtsweg.

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