Erstmals ist die CO₂-Abscheidung, -Nutzung und –Speicherung in Deutschland klar gesetzlich geregelt. CCS und CCU für Industrieemissionen sind erlaubt, sowie der Ausbau von Pipelines und Offshore-Speichern. Kohlekraftwerke werden ausgeschlossen, die Integration von DACCS für Negativemissionen wird geplant. Vorteile sind Rechtssicherheit, neue Klimaschutzoptionen und beschleunigte Verfahren. Nachteile sind technologische Unsicherheiten, wirtschaftliche Risiken und Umweltbedenken.
Bislang war die dauerhafte Speicherung von CO₂ nur zu Forschungszwecken erlaubt, Gründe dafür waren Sicherheitsbedenken und ein zu hoher Energiebedarf. Weltweit ist die CO₂-Speicherung eine wichtige Option des Klimaschutzes. Besonders in der EU, wo fast 30 % der Emissionen aus der Energieversorgung kommen.
Was ist CO₂ -Speicherung?
CO₂- Abscheidung und –Speicherung bezeichnet einen Prozess, bei dem Kohlendioxid (CO₂) entweder direkt an den Quellen fossiler Emissionen oder aus der Umgebungsluft abgeschieden, aufbereitet, komprimiert und zu einer Speicherstätte transportiert wird. Mit der Einspeisung in geeignete unterirdische Lagerstätten wird das CO₂ möglichst langfristig dem natürlichen Kreislauf der Atmosphäre entzogen.
Die dauerhafte Speicherung von CO₂ ist ein energie- und umweltpolitisch motivierter Ansatz, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Besonders relevant ist diese Technologie für Bereiche, in denen große Mengen CO₂ anfallen, wie zum Beispiel bei Kraftwerken mit fossilen Brennstoffen, in der Industrie oder dem Bergbau.
Es wird zwischen drei grundlegenden Arten unterschieden, wie CO₂- Speicherung genutzt wird:
- CCS (Carbon Capture and Storage):
CO₂ wird abgeschieden und dauerhaft unterirdisch gespeichert, um Emissionen aus industriellen Prozessen zu neutralisieren. Oft wird von CCS gesprochen, wenn von CO₂-Speicherung die Rede ist. - CCU (Carbon Capture and Utilization):
Abgetrenntes CO₂ wird weiterverwendet, zum Beispiel für chemische Grundstoffe, synthetische Kraftstoffe oder Werkstoffe. - DAC (Direct Air Capture):
CO₂ wird direkt aus der Umgebungsluft gefiltert. Diese Methode ermöglicht Negativemissionen und wird bereits in Pilotprojekten, wie zur dauerhaften Bindung im Basaltgestein, eingesetzt.

Rechtlicher Rahmen in Deutschland (Stand 06.11.2025)
Mit der am 6. November 2025 verabschiedeten Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) hat Deutschland erstmals klare Regeln für die Abscheidung, Nutzung, den Transport und die unterirdische Speicherung von CO₂ geschaffen. Mit diesem Schritt kann Deutschland zu europäischen Nachbarn wie Norwegen aufschließen und Verantwortung für die eigenen Industrieemissionen übernehmen.
Wichtige Punkte des Gesetzes sind:
- CCS und CCU: Die Anwendung von CCS und CCU sowie der Transport und die Speicherung von CO₂ werden rechtlich ermöglicht. Die kommerzielle Nutzung soll vor allem in Industriezweigen mit unvermeidbaren Emissionen zum Einsatz kommen.
- Infrastruktur: Der Ausbau von CO₂-Pipelines und Speicheranlagen wird rechtssicher und planbar gemacht, wodurch Unternehmen bessere Investitions- und Planungssicherheit erhalten.
- Kohlekraftwerke ausgeschlossen: Kohlekraftwerke dürfen nicht an CO₂-Netze und –Speicher angeschlossen werden, während hocheffiziente Erdgaskraftwerke weiterhin CCS-fähig bleiben.
- Umwelt- und Naturschutz: Die Förderung von CCS/CCU wird auf Sektoren mit schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen begrenzt. Strenge Umwelt- und Naturschutzvorgaben gelten weiterhin.
- Offshore-Speicherung: Die Speicherung von CO₂ ist vor allem in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) unter der Nordsee erlaubt. Meeresschutzgebiete sind davon ausdrücklich ausgenommen. Speicher an Land sind erstmal ausgeschlossen, mit Ausnahme von Forschungsspeichern.
- Einbeziehung DACCS und BECCS: Direct Air Carbon Capture and Storage (DACCS) bezeichnet das direkte Herausfiltern von CO₂ aus der Umgebungsluft (DAC) mit anschließender dauerhafter Speicherung. So können Negativemissionen entstehen. Diese Technologie soll noch in den rechtlichen Rahmen aufgenommen werden. Auch die Methode Bioenergy with Carbon Capture and Storage (BECCS), bei der Biomasse zur Energieerzeugung genutzt wird, soll erprobt werden können.
Parallel zum Gesetz wurde ein Antrag der Linksfraktion aufgesetzt, der sich gegen den Ausbau einer CCS-Infrastruktur ausspricht und stattdessen naturbasierte Lösungen zur Emissionsvermeidung fordert. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat bestätigt werden.
Vorteile des Beschlusses
Zum ersten Mal ist die kommerzielle Umsetzung von CO₂-Speicherungs-Projekten in Deutschland möglich, einschließlich klarer Regelungen für den Bau und die Umwidmung von CO₂-Pipelines. Das Gesetz schafft Rechtssicherheit und Planbarkeit für Unternehmen und fördert die Erkundung und Nutzung von Speicherstätten, was entscheidend für das Erreichen der Klimaziele und die europäische Zusammenarbeit ist. Es ermöglicht die Reduktion schwer vermeidbarer Emissionen aus der Industrie und unterstützt innovative Methoden wie BECCS und DACCS. Durch die Einstufung als “überragendes öffentliches Interesse” werden Genehmigungsverfahren beschleunigt.
Nachteile des Beschlusses
Viele Teile der CCS-Technologie sind noch wenig erforscht, insbesondere die langfristige Sicherheit der Speicherung und die tatsächliche Abscheideleistung. Die Planungsverfahren bleiben aufwendig, und Investitionen sind mit Unsicherheiten verbunden. Es fehlen also klare Kriterien für die Nutzung knapper Speicherkapazitäten und ohne höhere CO₂-Preise oder Förderung rechnet sich CCS wirtschaftlich oft nicht. Umweltverbände warnen zudem vor ökologischen Risiken, eingeschränkten Beteiligungsrechten und der Gefahr, dass CCS echte Emissionsvermeidung ausbremst.