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Stromanbieter: Fakten und Unterscheidung zu Netzbetreibern

Stromanbieter, oftmals auch als Stromversorger oder Stromlieferanten bezeichnet, verkaufen Strom an Privathaushalte und Unternehmen. Sie sind für die Belieferung ihrer Kunden mit Strom verantwortlich, aber produzieren diesen nicht zwangsläufig selbst, sondern kaufen ihn stattdessen beispielsweise auf der Energiebörse ein.

Häufig werden Stromanbieter mit Netzbetreibern verwechselt. Beide sind Akteure auf dem Strommarkt, doch haben unterschiedliche Rollen inne: Anbieter sind für die Beschaffung und den Verkauf des Stroms an Endkunden zuständig, Netzbetreiber zeichnen sich hingegen für den Transport des Stroms verantwortlich und sorgen durch die Bereitstellung von Stromnetzen dafür, dass der Strom letztlich auch an der heimischen Steckdose ankommt.

Der Netzbetreiber ist für jeden Wohnort vorgegeben, Verbraucher haben hier keine Entscheidungsfreiheit. Anders sieht es bei Stromanbietern aus, denn diese bieten ein Sortiment an unterschiedlichen Stromprodukten und -tarifen an, aus dem Kunden frei wählen können. Verbraucher können sich also den Stromanbieter aussuchen, mit dem sie einen Vertrag abschließen möchten.

Kein europäischer Staat hat mehr Energieversorgungsunternehmen als Deutschland; insgesamt gibt es mehr als 1.300 Stromanbieter, wobei manche dieser Unternehmen auch als Gasanbieter auftreten. Haushalte haben die Auswahl aus über 15.000 Tarifen – umso wichtiger ist es daher, dass sich Verbraucher vor dem Vertragsabschluss umfassend mit ihrem Anbieter auseinandersetzen.

Hierzulande wird der Strommarkt von einigen Großkonzernen dominiert. Das sind die fünf größten Stromanbieter Deutschlands:

  • RWE (früher Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk): Der Energieriese agiert vor allem in Westdeutschland, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen.
  • EnBW: Die Energie Baden-Württemberg AG ist primär im Südwesten Deutschlands vertreten. Der Konzern besitzt zudem das namhafte Tochterunternehmen Yello Strom.
  • E.ON: E.ON versorgt Kunden im ganzen Bundesgebiet, nicht zuletzt dank der prominenten Tochtermarke E wie einfach.
  • Vattenfall: Der Mutterkonzern ist in Schweden ansässig, der deutsche Ableger hat seinen Kundenstamm im Norden und Osten Deutschlands.
  • LEAG: Während die anderen Stromgiganten schon seit längerer Zeit auf dem Markt aktiv sind, splitterte sich LEAG erst 2016 von Vattenfall ab.

Aufgrund ihrer Vormachtstellung auf dem nationalen Strommarkt werden die ersten vier Anbieter als die „großen Vier“ bezeichnet, seit der Entstehung von LEAG kann auch von „den großen Fünf“ gesprochen werden. Der Marktanteil aller fünf Unternehmen beträgt knapp 70 Prozent – Tendenz sinkend.

Mittlerweile nehmen andere Stromanbieter allmählich eine größere Rolle ein – wir gehen im Folgenden auf einige Sonderformen von Stromversorgern ein.

Stadtwerke und ihre Aufgaben

Stadtwerke sind üblicherweise im Besitz von Kommunen oder Gemeinden, wobei sie bisweilen auch als privatwirtschaftliche AG oder GmbH organisiert sein können. Sie werden ebenfalls als Gemeindewerke oder Kommunalwerke bezeichnet, gesetzlich ist von Versorgungsbetrieben die Rede.

Im Gegensatz zu anderen Energieunternehmen agieren Stadtwerke im öffentlichen Auftrag und sollen die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Ihr Ziel ist also vor allem das Gemeinwohl, für diesen Zweck gibt es Stadtwerke bereits seit dem 19. Jahrhundert. Im Rahmen dessen bieten sie eine breite Palette an Dienstleistungen an, wozu auch die Stromversorgung gehört.

Viele Stadtwerke verfügen über eigene Kraftwerke und produzieren ihren Strom selbst. Dabei nehmen sie oftmals eine Vorreiterrolle im Bereich regenerativer Energien ein und betreiben etwa Solarkraftwerke. Andere Stadtwerke kaufen Strom indessen schlichtweg von anderen Erzeugern ein und vertreiben ihn dann an ihre Kunden.

Stadtwerke sind außerdem für die Gas- und Trinkwasserversorgung zuständig und bieten obendrein häufig Nah- und Fernwärme an. Weitere Aufgaben sind beispielsweise die Abfall- und Abwasserentsorgung, die Bereitstellung von Telekommunikationsnetzen sowie der Betrieb von öffentlichen Gebäuden und Anlagen (Schwimmbäder, Spielplätze, Sporthallen etc.). Stadtwerke sind also nicht nur reine Energieanbieter, sondern sind in sämtlichen Bereichen der kommunalen Infrastruktur aktiv.

Was macht ein Grundversorger?

Strom und Gas gelten in Deutschland als fundamentales Basisrecht – Grundversorger sorgen deshalb dafür, dass die Energieversorgung in einer bestimmten Region für alle Haushalte gewährleistet ist. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Mindestversorgung, welche allen Kunden zur Verfügung gestellt werden muss, die keinen anderen Energieanbieter wählen.

Als Grundversorger fungiert gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) derjenige Versorger, der im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. In der Regel ist dies das lokale Stadtwerk, es kann sich dabei aber auch um einen anderen Energieversorger handeln. Vattenfall ist etwa Grundversorger in Berlin und Hamburg.

In jedem Fall handelt es sich bei Grundversorgern aber stets um normale Energieversorgungsunternehmen, die zusätzlich für die Grundversorgung verantwortlich sind. Es ist also durchaus möglich, bei einem Grundversorger einen regulären Vertrag abzuschließen. Von der Grundversorgung spricht man erst bei einem Grundversorgungstarif – bundesweit befinden sich etwa 25 Prozent aller Stromkunden in einem solchen Tarif.

Es ist jedoch empfehlenswert, nicht langfristig in einem Grundversorgungsvertrag zu verbleiben, da dieser normalerweise bis zu 30% teurer ist als andere Marktalternativen. Verbraucher in der Grundversorgung sollten daher überprüfen, ob es kostengünstigere Alternativen gibt. Ein Wechsel ist unkompliziert möglich, denn die Kündigungsfrist beträgt lediglich zwei Wochen. Verbraucher können also jederzeit aus der Grundversorgung wechseln, indem sie schlichtweg einen Vertrag bei einem neuen Stromanbieter unterschreiben.

Was sind Billigstromanbieter?

Als Billigstromanbieter oder Stromdiscounter werden Energieunternehmen bezeichnet, die Kunden mit besonders preiswerten Tarifen locken. Gerade die zunehmende Popularität von Vergleichsportalen hat dafür gesorgt, dass Versorger mit überaus niedrigen Anfangspreisen werben, um von ebendiesen Vergleichsportalen vorgeschlagen zu werden. Manche Stromdiscounter gleichen dies anschließend allerdings mit mittelfristigen Preiserhöhungen wieder aus – eine durchaus kontroverse Praktik.

Billigstromanbieter erzielen ihre günstigen Preise in der Regel durch eine kurzfristig ausgelegte Beschaffungsstrategie. Etablierte Großkonzerne kaufen ihren benötigten Strom üblicherweise in großen Mengen auf der Strombörse ein und decken ihren Bedarf somit bereits Jahre im Voraus. Stromdiscounter beziehen ihren Strom hingegen vom Tagesmarkt (dem sogenannten Spotmarkt). Die dort gehandelten Preise sind häufig deutlich billiger, wodurch Stromdiscounter ihren Kunden niedrigere Preise anbieten können.

Dieses Modell ist allerdings durchaus risikobehaftet, da die Entwicklungen auf dem Tagesmarkt schwer zu prognostizieren sind und großen Schwankungen unterliegen können.

Das zeigte sich gerade während der Energiekrise zu Beginn der 2020er-Jahre, als die Marktpreise aufgrund von geopolitischen und volkswirtschaftlichen Faktoren wie des Russland-Ukraine-Konflikts oder der Corona-Pandemie in die Höhe schnellten. Dadurch konnte Strom plötzlich nicht mehr kostengünstig eingekauft werden, dutzende Billigstromanbieter mussten einen Lieferstopp verkünden oder gar die Insolvenz anmelden.

Auch wenn der Begriff Stromdiscounter häufig mit einer negativen Konnotation behaftet ist, sind solche Billigmarken aber nicht zwangsläufig unsicher. Es gibt auch Stromdiscounter, die zu größeren Konzernen oder Stadtwerken gehören und dadurch eine solide Basis besitzen. Hierzu zählen zum Beispiel Yello (EnBW), E wie Einfach (E.ON) sowie Eprimo (E.ON). Für Verbraucher ist aber in jedem Fall eine gründliche Recherche über den jeweiligen Anbieter empfehlenswert.

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