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Wenn Sie von einem Versorger abgelehnt werden, ist das kein Grund zur Sorge. Durch die Grundversorgung sind sie immer mit Strom und Gas versorgt. Ein häufiger Grund, warum Verbraucher abgelehnt werden, sind fehlerhafte Angaben wie etwa ein Zahlendreher bei der Zählernummer. Je nachdem, wieso Sie abgelehnt wurden, können Sie es entweder bei einem anderen Anbieter probieren oder Sie finden heraus, ob Sie selbst Fehler gemacht haben und korrigieren diese.
Gründe für eine Ablehnung
- Bonität: Haben Sie Schulden? Zahlen Sie unregelmäßig Ihre Stromrechnungen? Dann kann Ihre Bonität der Grund sein, aus dem Ihr Anbieter Nein zu Ihnen sagt.
- Falsche Angaben: Sie beantragen den Wechsel zum neuen Anbieter und geben aus Versehen (oder bewusst) falsche Informationen an. Ein beliebter Fehler ist ein Zahlendreher in der Zählernummer. Also immer die Zählernummer checken!
- Fehlende Kündigung: Sie haben zu spät Ihren alten Anbieter gekündigt oder den Wechsel nicht früh genug angestoßen, sodass Ihr alter Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wurde? Dann ist Ihre Kündigung nicht valide und Sie können gar nicht wechseln.
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Grundlos abgelehnt: Das steckt dahinter!
Wir haben 20.000 Kundenverträge ausgewertet und dabei festgestellt, dass rund jeder zehnte Vertrag abgelehnt wurde. Für 2020 haben wir erneut eine solche Studie durchgeführt – das Ergebnis: Inzwischen wird bei manchen Anbietern jeder fünfte Vertrag abgelehnt. Nicht jede Ablehnung davon ist begründet. Vattenfall beispielsweise, 2019 noch verantwortlich für die meisten Ablehnungen (22 Prozent) in unserer Studie, schickte auch mal solche Antwortmails:

Grundlos abgelehnt. Dieses Phänomen gibt es nur bei freien Tarifen, also denen außerhalb der Grundversorgung. Die Grundversorgung – im Gegensatz zum freien Markt – ist gesetzlich in der StromGVV bzw. GasGVV geregelt und Anbieter müssen sich entsprechend an Vorschriften halten. Anders ist das für Anbieter von freien Tarifen. Sie haben mehr Spielraum und dürfen Kunden auch grundlos ablehnen. Was Ihnen und uns bleibt, ist, zu spekulieren. Wir haben zum Beispiel 2019 beobachtet, das vermehrt Kunden betroffen waren, die zwischen 1.000 und 2.000 kWh Strom pro Jahr verbrauchten. Ein verhältnismäßig niedriger Verbrauch, für Einzelhaushalte aber vollkommen normal – und für Energieanbieter vermutlich aus wirtschaftlicher Sicht nicht rentabel genug.
Wir sorgen dafür, dass Sie jedes Jahr in den besten Tarif wechseln.
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Wechselfreudige Kunden besonders gefährdet?
Ein weiterer möglicher Grund, den Versorger jedoch lieber für sich behalten: Sie möchten keine wechselfreudige Kunden, die nach einem Jahr kündigen. Von denen profitieren Energieunternehmen kaum bis gar nicht. Es sind die langfristigen, treuen Kunden, an denen Anbieter interessiert sind – und bei denen sie nach und nach die Preise erhöhen können. Dazu haben wir Daten von 2017 bis 2020 ausgewertet, die einen deutlichen Trend widerspiegeln: Versorger lehnen vermehrt im Frühjahr und Herbst Kunden ab. Sprich dann, wenn Kunden typischerweise ihren Anbieter wechseln.
Woher Versorger allerdings ahnen, dass jemand zu den wechselfreudigen Kandidaten gehört, ist eine ganz andere Geschichte.

Abgelehnt – und jetzt?
Ist Ihr alter Stromvertrag bereits gekündigt und Sie erhalten eine Ablehnung rutschen Sie automatisch in die Grundversorgung. Der Nachteil die Grundversorgung ist oft teurer. Der Vorteil: Sie haben eine zweiwöchige Kündigungsfrist. Also einfach einen neuen Stromanbieter suchen und dorthin wechseln!
Ist Ihr alter Stromvertrag noch nicht gekündigt und Sie wurden abgelehnt, verlängert sich Ihr alter Vertrag automatisch um die Mindestvertragslaufzeit. Das ist besonders dann ärgerlich, wenn Sie grundlos abgelehnt wurden oder aufgrund eines einfachen Tippfehlers. Aber auch in diesem Fall gilt: Stoßen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen neuen Wechsel an. Dann haben Sie zumindest im nächsten Jahr den Wechselaufwand nicht.
Erneut wechseln: Geht das wirklich?
Ja, Sie können einen neuen Wechsel beantragen. Es gibt keine Mindestanzahl an Wechseln, die Sie pro Jahr nicht überschreiten dürfen.
Angenommen, Sie wurden von Ihrem Versorger aufgrund schlechter Bonität abgewiesen. Auch dann können Sie einen neuen Wechsel zu einem anderen Anbieter beantragen. Nicht jeder Strom- und Gasanbieter prüft die Schufa der potenziellen Kunden. Zudem: Jeder Anbieter gewichtet die Angaben Ihrer Schufa anders. Einzige Ausnahme natürlich: Sie haben Schulden bei Ihrem alten Versorger.
Reibungsloser Wechsel: So werden Sie nicht abgelehnt!
- Kündigen Sie rechtzeitig Ihren Anbieter! Im besten Fall so früh wie möglich, also vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist. Am wichtigsten dabei ist, dass Sie die Kündigung selbst in die Hand nehmen und sie nicht Ihrem künftigen Anbieter überlassen. Sollte dieser Sie nämlich ablehnen, wird er Ihren alten Anbieter nicht kündigen. Im schlimmsten Fall können Sie dann nicht mehr selbst kündigen und Ihr aktueller Vertrag verlängert sich. Haben Sie hingegen rechtzeitig gekündigt, bleibt Ihnen auch bei einer Ablehnung noch Zeit, um einen neuen Wechsel – bei einem anderen Versorger – zu beantragen.
- Bleiben Sie anonym! Um als Verbraucher möglichst neutral und ohne Vorgeschichte einen neuen Versorger zu kontaktieren, können Sie Ihren ehemaligen Anbieter dazu auffordern, Ihre Daten zu löschen oder zu sperren.
- Augen auf bei der Anbieterwahl! Je mehr Sie sich über Ihren künftigen Strom- oder Gasanbieter schlau machen, desto höher ist die Chance, dass Sie einen zuverlässigen Kandidaten erwischen. Sie können sich beispielsweise auf Bewertungsportalen über Ihren nächsten Versorger informieren oder die Bewertung selbst in die Hand nehmen, indem Sie beim Kundenservice anrufen.
- Überprüfen Sie Ihre Angaben! Haben Sie alles korrekt ausgefüllt? Stimmt Ihre Zählernummer? Hat sich auch wirklich nirgendwo ein Tippfehler eingeschlichen? Bevor Sie Ihren Wechselauftrag abschicken, checken Sie die Angaben lieber noch ein zweites Mal gegen.
- Überlassen Sie uns den Wechselaufwand! Wir kümmern uns um alles, auch um einen erneuten Wechselantrag, sollten Sie abgelehnt werden.