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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – ENERGIE

Präambel

1. Die Wechselpilot GmbH (im Folgenden: Wechselpilot) übernimmt für den Kunden die automatisierte Suche und die Vornahme eines automatisierten Wechselprozesses für Strom- und/oder Gaslieferverträge. Wechselpilot stellt dafür eine Auswahl von günstigeren alternativen Energieversorgungstarifen zusammen, unterbreitet dem Kunden bei ausreichend vorhandener Vorlaufzeit eine Auswahlmöglichkeit, kündigt bestehende Vertragsverhältnisse des Kunden mit dem alten Energieversorger und schließt im Auftrag des Kunden, sofern verfügbar, günstigere bzw. alternative und für die Kunden vorteilhafte Energieversorgungsverträge (im Folgenden: „Lieferverträge“) ab und führt die für den Wechsel erforderlichen Arbeitsschritte durch. Für die Durchführung dieser Leistungen von Wechselpilot bilden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die vertragliche Grundlage.

2. Wechselpilot versteht sich als vom Kunden Beauftragter, um für den Kunden die kontinuierliche Vertragsüberwachung von Lieferverträgen mit Strom und/oder Gas zu übernehmen. Insbesondere steht für Wechselpilot die verlässliche Belieferung des Kunden mit Strom und/oder Gas zu vergleichsweise günstigen Konditionen im Vordergrund. Die Einsparungen des Kunden ergeben sich aus dem Vergleich der Energiebezugskosten ohne Vertragswechsel zu den Energiebezugskosten nach dem Vertragswechsel. Wechselpilot hat an den Einsparungen des Kunden ein erhebliches Interesse, da Wechselpilot eine Vergütung in Abhängigkeit von den Einsparungen des Kunden erhält. Dadurch kann Wechselpilot die Beratung im Interesse der Kunden durchführen und für Kunden einen günstigeren Energiebezugsvertrag abschließen.

I. Anwendungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Wechselpilot und ihren Kunden in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Kunde kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit auf der Internetseite https://www.wechselpilot.com einsehen, von dort herunterladen und auf Wunsch bei Wechselpilot per E-Mail oder schriftlich anfragen. Wechselpilot stellt diese dem Kunden auf ausdrücklichen Wunsch in elektronischer Form durch Übersendung einer E-Mail an die vom Kunden benannte E-Mailadresse zur Verfügung.

2. Das Angebot von Wechselpilot richtet sich ausdrücklich nur an solche Kunden, die ihre Energieverbrauchsstelle in Deutschland haben und dafür die Leistungen von Wechselpilot beanspruchen. Kunden können sowohl Haushalts- als auch Gewerbekunden sein.

3. Beim Zustandekommen und der Abwicklung eines Vertrages gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG vom 11.04.1980) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

4. Andere als diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Wechselpilot werden nicht anerkannt und werden auch kein Vertragsbestandteil, auch wenn Wechselpilot diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

5.  Durch die Registrierung und Erstellung eines persönlichen Zugangs auf der Internetseite https://www.wechselpilot.com stimmt der Kunde der Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

II. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

1. Zwischen Wechselpilot und dem Kunden kommt ein Vertragsverhältnis mit dem Inhalt zustande, dass Wechselpilot im Auftrag des Kunden den Wechsel zwischen dem Strom- und/oder Gasliefervertrag (im Folgenden: „Liefervertrag“) übernimmt und alle damit im Zusammenhang stehenden Wechselprozesse abwickelt. Dazu zählen insbesondere das Prüfen möglicher neuer Lieferanten, das Kündigen bestehender Lieferverträge und der Neuabschluss von Lieferverträgen im Namen und im Auftrag des Kunden. Wechselpilot übernimmt selbst keine Belieferung mit Strom und/oder Gas und wird weder Anbieter der Belieferung von Strom und/oder Gas noch der Erbringer der Leistungen im Zusammenhang mit dem Strom- und/oder Gasbezug des Kunden. Wechselpilot versteht sich als unabhängiger Anbieter für die Betreuung von Wechselprozessen des Kunden, die diesem finanzielle Einsparungen beim Strom- und/oder Gasbezug bringen. Wechselpilot wählt für den Kunden alternative Strom- und/oder Gaslieferverträge aus und unterbreitet dem Kunden, sofern verfügbar und die Marktgegebenheiten dies zulassen, eine Auswahlmöglichkeit. Andernfalls wird ein konkreter Wechselvorschlag unterbreitet.

2. Wechselpilot übernimmt die fortlaufende Überwachung der tariflichen Angebote ausgewählter Strom- und/oder Gaslieferanten auch über den jeweiligen Wechselprozess hinaus. Aufgrund des vorstehend beschriebenen Leistungsumfangs von Wechselpilot kann Wechselpilot keine Garantie dafür abgeben, dass es sich bei den von Wechselpilot gewählten Lieferanten stets um die am Markt mit den günstigsten Angeboten auftretenden Anbieter handelt. Insbesondere steht für Wechselpilot die verlässliche Energielieferung mit einem Einsparpotenzial unter Berücksichtigung der jeweils angebotenen Boni im Vergleich zu den bestehenden Strom- und/oder Gaslieferverträgen des Kunden im Vordergrund. Wechselpilot wählt für den Kunden keinen Lieferanten aus, für den mehr als ein Kalendermonat im Voraus die Energiebezugskosten zu entrichten sind.

3. Im Falle des Abschlusses eines Liefervertrags kommt ein Strom- und/oder Gasliefervertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Strom- und/oder Gaslieferanten (im Folgenden: „Lieferant“) zustande. Im Rahmen eines solchen Vertragsverhältnisses oder bei weiteren Leistungs- und Vertragsverhältnissen gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten.

4. Dafür erhält Wechselpilot vom Kunden eine Vergütung (Dienstleistungsentgelt), die sich nach der Höhe der Einsparungen des Kunden im Vergleich zu den Kosten seiner Belieferung ohne den Wechsel des Lieferanten richtet. Sollten über die bestehenden Lieferverträge bei Neukunden keine Informationen vorliegen, so wird für die Abrechnung der Vergütung der durchschnittliche Marktpreis am Ort der Belieferung als Referenzpreis herangezogen. Wechselpilot wird ausschließlich im Namen und im Auftrag des Kunden tätig.

5. Wechselpilot führt Änderungen an Neuverträgen durch, zu denen der Kunde Wechselpilot beauftragt und die in direktem Zusammenhang mit dem Lieferantenwechsel und der dazugehörigen Vertragsbetreuung stehen. Dazu zählen die Vornahme der regulären Kündigung des bestehenden Liefervertrages sowie Sonderkündigungen aufgrund von Preiserhöhungen, Umzug, Vertrags- und Tarifänderungen und sonstige Mitteilungen, zu denen wir uns im Auftrag des Kunden und in dessen Namen mit dem neuen Anbieter in Verbindung setzen. Um Wechselpilot im besten Interesse des Kunden handeln und eine bestmögliche Vertragsoptimierung durchführen lassen zu können, ist es notwendig, dass der Kunde Wechselpilot insbesondere über angekündigte Preisanpassungen, vorgenommene Umzüge, Zählerwechsel, Störungen, Abrechnungen des Lieferanten und sonstige vertragsrelevante Informationen rechtzeitig vorab informiert, dies ist vor allen Dingen dann erforderlichen, wenn die vorstehend benannten Änderungen und/oder Informationen postalisch oder direkt per E-Mail an den Kunden versandt wurden.

6. Wechselpilot richtet dazu eine E-Mailkennung für den Kunden ein, die für die Kommunikation zwischen Wechselpilot und dem Lieferanten verwendet wird und es Wechselpilot ermöglicht, wesentliche Vertragsvorgänge automatisiert zu erfassen. Dies erfolgt insbesondere dann, sofern es in der Kommunikation zwischen den Lieferanten und dem Kunden/Wechselpilot Abwicklungsprobleme geben sollte. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese E-Mailkennung zu ändern, da es zu Störungen in der Kommunikation mit dem Lieferanten kommt und Wechselpilot nicht alle notwendigen Informationen für die Vertragsüberwachung erhält.

7. Zusätzlich dazu führt die Verarbeitung der uns übermittelten Daten dazu, die Laufzeitverträge des Kunden für Strom und/oder Gas in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und weiteres Verbesserungspotential zu berücksichtigen. Dadurch kann Wechselpilot günstigere Alternativangebote für den Kunden herausfiltern und einen entsprechenden Wechselprozess hin zu einem günstigeren Anbieter vornehmen.

8. Die Optimierung erfolgt dadurch, dass Wechselpilot dem Kunden vor jeder Tarifänderung oder dem regulären Ablauf der Vertragslaufzeit ein für den Kunden vorteilhaftes Angebot für den Strom- und/oder Gasbezug unterbreitet, soweit dieses vorhanden ist und eine ausreichende Vorlaufzeit besteht. Sofern der Kunde nicht innerhalb der im Angebot benannten Frist eine Auswahl vornimmt oder das Angebot ausdrücklich ablehnt, wird Wechselpilot die Änderung der Vertragsbeziehungen im Auftrag des Kunden vornehmen und den Wechsel zu dem im Angebot benannten Energielieferanten oder im Falle der Ungültigkeit des Angebots einen Wechsel zu einem anderen Energielieferanten bzw. eines anderen Tarifs vornehmen. Bei sehr kurzen fristbezogenen Vorlaufzeiten für den Vertragswechsel kann es dazu kommen, dass Wechselpilot einen Energielieferantenvertragswechsel im Auftrag des Kunden durchführt, ohne zuvor dem Kunden ein Angebot mit einer Widerspruchsfrist übermittelt zu haben. Dem Kunden steht auch in diesen Fällen explizit ein Widerrufsrecht sowohl gegenüber dem Energielieferanten als auch gegenüber Wechselpilot zu. Im Anschluss daran erfolgt unverzüglich die Versendung der Auftragsbestätigung von Wechselpilot an den Kunden.

9. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben nach Veranlassung des Lieferantenwechsels ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass der Kunde den Wechsel des Strom und /oder Gaslieferanten ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung widerrufen kann, in dem der jeweilige Lieferant darüber in geeigneter Weise vom Kunden in Kenntnis gesetzt wird. Weitere Details zum Widerrufsrecht ergeben sich im Rahmen des Vertragsabschlussprozesses (etwa zur Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular). Eine Mitteilung über den erfolgten Widerruf gegenüber den Energieversorgungsunternehmen und/oder Wechselpilot hat der Kunde an Wechselpilot unverzüglich nach Ausübung des Widerrufsrechts per E-Mail zu übersenden oder in den Einstellungen im persönlichen Zugangsbereich zu hinterlegen.

III. Änderungen dieser AGB

1. Wechselpilot ist berechtigt, die Regelungen des Dienstleistungsvertrages (Einzelvertrag) sowie dieser AGB zu ändern, soweit nach Vertragsschluss unvorhersehbare Veränderungen eintreten, die von Wechselpilot nicht veranlasst wurden und auf deren Eintritt Wechselpilot keinen Einfluss hat. Veränderungen in diesem Sinne können insbesondere hervorgerufen werden durch:

i. Änderung der gesetzlichen Grundlagen
ii. neue, bestandskräftige Rechtsprechung, die Auswirkungen auf die Wirksamkeit einzelner Regelungen dieses Dienstleistungsvertrages oder dieser AGB entfaltet, oder
iii. neue oder geänderte Festlegungen der Regulierungs- oder Aufsichtsbehörden.

2. Eine Änderung bzw. Ergänzung des Dienstleistungsvertrages (Einzelvertrag) sowie dieser AGB erfolgt nur dann, sofern das Erfordernis besteht, die Gleichwertigkeit der vertraglichen Leistungen (Äquivalenzinteresse) wiederherzustellen oder etwaige entstandene Regelungslücken, die nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Dienstleistungsvertrages entstehen lassen, zu schließen, und gesetzliche Grundlagen dazu keine konkreten Regelungen vorgeben. Die Möglichkeit der Änderung beschränkt sich nur auf die Regelungen, deren Änderung im Sinne dieser Bestimmung notwendig ist. Durch die nach Vertragsschluss erfolgenden Änderungen darf der Kunde nicht wesentlich schlechter gestellt werden, als er bei Vertragsschluss stand.

3. Die jeweiligen Änderungen des Dienstleistungsvertrages oder der AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform bekanntgegeben. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Änderungen in Textform bis zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der Änderungen zu widersprechen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, gelten die Änderungen als genehmigt. Daneben kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen, die Kündigung muss jedoch bis mindestens zwei Wochen vor Wirksamwerden der Änderungen in Textform erfolgen. Auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs und auf das Recht zur fristlosen Kündigung des Dienstleistungsvertrages wird Wechselpilot den Kunden bei Bekanntgabe der Änderungen gesondert hinweisen.

IV. Gerichtsstand

Handelt es sich beim Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist Gerichtsstand Hamburg. Wechselpilot ist jedoch berechtigt, den Unternehmer auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Im Falle eines Vertragsabschlusses mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, ist Gerichtsstand Hamburg, sofern der Kunde nach Vertragsabschluss mit Wechselpilot seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

V. SEPA-Lastschriftmandat – Zahlungsabwicklung

1. Der Kunde ermächtigt Wechselpilot Zahlungen, insbesondere des Dienstleistungsentgelts von seinem Bankkonto im SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen. Dazu erteilt der Kunde Wechselpilot ein SEPA-Mandat. Zugleich weist der Kunde sein Kreditinstitut an, die von der Wechselpilot GmbH vom Konto des Kunden eingezogenen Zahlungsbeträge einzulösen.

2. Hinweis: Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die zwischen dem Kunden und seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

3. Wechselpilot kann sich zur Abwicklung der Wechselpilot zustehenden Entgeltansprüche eines Dienstleisters bedienen.

VI. Vollmachtserteilung

1. Um die erforderlichen Wechselprozesse für den Kunden übernehmen zu können, erteilt dieser Wechselpilot eine widerrufliche Vollmacht, den direkten Kontakt mit Internetanbietern aufzunehmen und die Änderung der Vertragsbeziehungen veranlassen zu können. Dazu bevollmächtigt der Kunde Wechselpilot sämtliche für die Änderung der Vertragsbeziehung erforderlichen Daten des Kunden an den zukünftigen Anbieter weiterzuleiten. Die konkrete Reichweite dieser Vollmacht ist im Sinne eines transparenten Vorgehens nachfolgend aufgeführt:

  • Abschluss, Kündigung und Änderung von Lieferverträgen aufgrund von Wechselaufträgen, Preiserhöhungen, Umzügen und sonstigen Vorgängen.
  • Weitergabe der Bankverbindung an den ausgewählten Lieferanten zur Abwicklung der Lieferbeziehung und, sofern erforderlich, die Zustimmung zur Einziehung der Forderung des Lieferanten. Dazu bevollmächtigt der Kunde Wechselpilot, dem Lieferanten im Namen und im Auftrag des Kunden ein SEPA-Mandat zu erteilen. Dadurch wird dem Lieferanten das Recht eingeräumt, Zahlungen vom Bankkonto des Kunden einzuziehen. Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die zwischen dem Kunden und seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zugleich gelten die jeweiligen vertraglichen Regelungen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten.
  • Berechtigung zur Einsichtnahme der beim Anbieter und Betreiber hinterlegten Wechsel- und Vertragsdaten. Dies sind insbesondere Angaben zum Energieverbrauch, der Laufzeit, der Preise, Rechnungen, Online-Zugänge und E-Mailbenachrichtigungen des Lieferanten.
  • Kommunikation mit dem Versorger zum Erhalt von Vertragsinformationen und zur Vornahme von Vertragsänderungen im Auftrag des Kunden.
  • Erteilung von Untervollmachten, soweit diese zur Vertragserfüllung erforderlich sind, um die vorstehend benannten Leistungen umsetzen zu können, so dass ein Lieferantenwechsel möglich ist.

2.  Die Vollmacht ist solange wirksam, bis sie vom Kunden für die Zukunft widerrufen wird. Durch den Widerruf der Vollmacht kann die „Vertragsoptimierung“ nicht weiter vorgenommen werden und Wechselpilot nimmt keine weitere optimierende Änderung der bestehenden Lieferverträge vor. Für bereits laufende Verträge führt der Widerruf der Vollmacht nicht zu einer Änderung der vertraglichen Pflichten des Kunden. Bereits bestehende Lieferverträge können im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der weiteren vertraglichen Regelungen des jeweiligen Lieferanten beendet werden und müssen vom Kunden nach Widerruf der Vollmacht eigenständig vorgenommen werden. Die weitere Ausgestaltung des jeweiligen Vertragsverhältnisses obliegt im Falle des Widerrufs der Vollmacht dem Kunden. Die Vollmacht kann per E-Mail des Kunden an Wechselpilot widerrufen werden.

3. Der Vergütungsanspruch von Wechselpilot besteht für die Dauer des noch laufenden Vertragsverhältnisses oder des bereits vorgenommenen Wechsels des Vertragsverhältnisses trotz Widerrufs der Vollmacht bis zur Beendigung oder Erreichen der Mindestvertragslaufzeit fort, mind. jedoch weitere 6 Monate. Wechselpilot wird auf Grundlage der voraussichtlichen Ersparnis durch den vollzogenen Wechsel des Lieferanten nach den Regelungen des II.4 dieser AGB und dem Inhalt des Einzelvertrages zwischen Wechselpilot und dem Kunden den Vergütungsanspruch gegenüber dem Kunden geltend machen.

VII. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht, Zugriff auf das Angebot, Verbot kommerzieller Nutzung

1. Die Internetseite https://www.wechselpilot.com sowie die ihr zugrunde liegende Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Bereitstellung zur Nutzung im Rahmen dieser AGB stellt keinen Verzicht auf die Urheberrechte dar. Sämtliche Urheber-, Schutz- oder Nutzungsrechte verbleiben bei Wechselpilot.

2. Nicht erlaubt ist eine kommerzielle Nutzung der bereitgestellten Daten im Verkehr mit Dritten zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen einer selbständigen beruflichen Tätigkeit im Bereich der Vermittlung von Leistungsverhältnissen. Dazu zählen insbesondere jede Art von Vermittlungs-, Makler-, Handels- und Informationsdienstleistungstätigkeiten sowie anderer damit im Zusammenhang stehender Geschäfte.

3. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Verbot der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Nutzung gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.000,00 als vereinbart. Wechselpilot ist dabei berechtigt, erst nach mehrmaliger Verwirkung der Vertragsstrafe diese im Ganzen zu verlangen. Die Zusammenfassung mehrerer Einzelakte zu einer rechtlichen Einheit ist ausgeschlossen (Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs). Unbeschadet der Vertragsstrafe ist Wechselpilot berechtigt, weitere Schadenersatzansprüche geltend zu machen und den Nutzer von der weiteren Inanspruchnahme der angebotenen bzw. zur Verfügung gestellten Leistungen auszuschließen. Zudem hat Wechselpilot das Recht, weitere Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Beseitigung, geltend zu machen.

VIII. Pflichten des Kunden

1. Die angezeigten Tarif- und Anbieterinformationen sowie Empfehlungen basieren auf den vom Kunden übermittelten Daten und Angaben zu den Energieverbrauchsstellen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Wechselpilot zur Verfügung gestellten Daten und dem Ergebnis der Verarbeitung dieser Daten durch Wechselpilot ist der Kunde verantwortlich. Sollten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese vom Kunden übermittelten Daten und Angaben unrichtig sind oder sein könnten, hat Wechselpilot das Recht den erteilten Auftrag nicht zu bearbeiten

2. Sofern der Kunde Wechselpilot beauftragt, entsprechende Wechselprozesse einzuleiten, ist der Kunde verpflichtet, die erhaltenen Auftragsbestätigungen sowie die Vertragsunterlagen unverzüglich auf deren Korrektheit zu überprüfen. Sollten dabei Fehler bzw. Abweichungen vorliegen, liegt es im Verantwortungsbereich des Kunden, Wechselpilot unverzüglich darüber zu informieren. Erhält der Kunde die Bestätigung über das Zustandekommen eines neuen Liefervertrags direkt vom Lieferanten, so wird dieser Wechselpilot über den Vertragsstart und die Konditionen umgehend informieren.

3. Der Kunde ist verpflichtet, Wechselpilot bei der Beauftragung von Wechselprozessen auf Nachfrage über bestehende Kündigungsfristen zu informieren sowie die bestehenden Vertragsgrundlagen zu übermitteln und die von Wechselpilot für erforderlich erachteten Handlungen vorzunehmen.

4. Sofern der Kunde Wechselpilot mit der automatischen Optimierung der Lieferverträge beauftragt hat, werden die Neuabschlüsse bzw. Änderungen der Lieferverträge oder Kündigungen bestehender Lieferverträge von Wechselpilot ausgeführt. Die Auswahl des neuen Lieferanten erfolgt aufgrund der bei Wechselpilot hinterlegten Informationen im persönlichen Zugangsbereich des Kunden sowie einer durch Wechselpilot getroffenen Gesamtbewertung der bestehenden Liefervertragskonditionen.

5. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die bei Wechselpilot im persönlichen Zugangsbereich hinterlegte E-Mailadresse ordnungsgemäß funktioniert und diese Nachrichten beim Kunden zur Kenntnis genommen werden können. Insbesondere hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die von Wechselpilot übersandten E-Mails nicht als Spam qualifiziert werden und damit vom Kunden nicht gelesen werden.

6. Der Kunde hat die Funktionalitäten im persönlichen Zugangsbereich „Kundenkonto“ zur Mitteilung vertragsrelevanter Informationen, wie unter II.5. dieser AGB zu nutzen. Diese Änderungen müssen mit einer Vorlaufzeit von 10 Werktagen (Werktage sind die Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme bundesweiter Feiertage) vor Ablauf vertragsrelevanter Fristen im Kundenkonto hinterlegt werden. Erfolgt die Mitteilung derartiger vertragsrelevanter Informationen auf anderem Wege als über das Kundenkonto, etwa per E-Mail, postalisch oder telefonisch, trägt Wechselpilot keine Verantwortung für das Verstreichen bestehender Fristen und damit auch nicht für gegebenenfalls entstehende Mehrkosten beim Energiebezug.

XI. Persönlicher Zugangsbereich und Kommunikation mit dem Kunden

1. Wechselpilot richtet für jeden Kunden, der diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt und sich auf Wechselpilot für den persönlichen Zugangsbereich angemeldet hat, ein Benutzerkonto ein. Darin werden die Angaben des Kunden im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert.

2. Die von Wechselpilot angebotenen Leistungen werden nahezu ausschließlich online abgewickelt. Die Kommunikation zwischen Wechselpilot und dem Kunden erfolgt daher per E-Mail. Wechsel der Lieferanten werden per E-Mail bestätigt, die Bestätigung einen Wechsel vorzunehmen erfolgt ebenfalls online per E-Mail bzw. über den persönlichen Zugangsbereich. Der Kunde stellt sicher, dass seine Verfügbarkeit über die angegebene E-Mailadresse sichergestellt ist. Gleichwohl kann Wechselpilot auch telefonisch Kontakt mit dem Kunden aufnehmen, um Abwicklungsdetails, das Fehlen von Informationen oder wichtige Vertragsangelegenheiten zu klären.

3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die im Zusammenhang mit dem persönlichen Zugangsbereich erforderlichen Zugangsinformationen gegen den Zugriff unbefugter Dritter geschützt sind. Wechselpilot muss davon ausgehen, dass sämtliche Eingaben und Änderungen im persönlichen Zugangsbereich durch den Kunden selbst vorgenommen werden oder in seinem Namen und Auftrag erfolgen.

X. Kündigungsrecht

Sowohl der Kunde als auch Wechselpilot können den Vertrag zum jeweiligen Ende eines Monats mit einer Frist von vier Wochen ordentlich kündigen. Die Kündigung hat keine Auswirkung auf das Dienstleistungsentgelt aus bereits vorgenommenen oder während der Restlaufzeit dieses Vertrages vorgenommene Lieferantenwechsel. Nach Kündigung des Einzelvertrages „Optimierung von Energielieferverträgen“ fällt die Vergütung für Wechselpilot weiterhin für die voraussichtliche Dauer des Liefervertrages (Mindestvertragslaufzeit) an, mindestens jedoch für einen Zeitraum von 6 Monaten als zeitlichem Rahmen für die Ermittlung der kundenspezifischen Einsparung. Wechselpilot kann den Vertrag jederzeit beenden und das Benutzerkonto des Kunden löschen, wenn der Kunde gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat, insbesondere wenn der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Darüber hinaus ist eine Kündigung jederzeit möglich, wenn der Kunde gegen gesetzliche Regelungen verstößt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Die Kündigung hat für beide Vertragsparteien mindestens per E-Mail zu erfolgen. Die schriftliche Kündigung ist zulässig.

XI. Schriftform

Sämtliche Mitteilungen, die zur Abwicklung dieses Vertrages erforderlich sind und elektronisch zwischen Wechselpilot und dem Kunden per E-Mail übermittelt werden, erfüllen alle rechtlichen Anforderungen auf Schriftform. Diese Vereinbarung über die Geltung der Formvorschriften lässt die gesetzlich bestehenden Rechte unberührt.

XII. Verantwortlichkeit, Haftungsbeschränkung

1. Wechselpilot übernimmt die übertragenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und versucht nach bestem Wissen und Gewissen dem Kunden eine Ersparnis für seine Lieferverträge zu erzielen. Wechselpilot gewährleistet jedoch nicht, sämtliche am Markt befindlichen Lieferanten in dem konkreten Angebotsspektrum für die Anbietung der Wechselleistung einzubeziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Wechselpilot Zweifel an der Seriosität eines Lieferanten oder eines konkreten Tarifs oder bestimmte Tarife als für den jeweiligen Kunden als nicht geeignet einstuft (z.B. Sozialtarife oder verbrauchsabhängige Tarife sowie solche mit der Pflicht zur Leistung von Vorauszahlungen).

2. Wechselpilot ist bei der Ermittlung der Angebote der Lieferanten um ständige Aktualität und Richtigkeit bemüht. Die leistungs- und produktbezogenen Informationen, insbesondere zu Leistungsumfang, Preisen und Konditionen beruhen auf den Angaben der jeweiligen Lieferanten. Wechselpilot unterzieht die Angebote der im Portfolio befindlichen Lieferanten einer regelmäßigen Kontrolle hin auf Aktualität, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben des jeweiligen Lieferanten. Eine Haftung für eine nicht erfolgte Information über geänderte Lieferbedingungen ist jedoch ausgeschlossen, soweit Wechselpilot darauf keine Einflussnahmemöglichkeit hat.

3. Wechselpilot übernimmt keinerlei Haftung für die Verfügbarkeit der am Markt befindlichen Lieferverträge. Die Verantwortlichkeit dafür liegt bei den jeweiligen Lieferanten, mit dem zwischen dem Kunden und dem Lieferanten ein Liefervertrag geschlossen wird oder geschlossen werden soll. Keine der angebotenen Informationen stellt eine Zusage, Garantie oder Zusicherung durch Wechselpilot dar.

4. Wechselpilot haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Wechselpilot oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Wechselpilot beruhen. Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen von Wechselpilot zu vertretenden Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen, haftet Wechselpilot nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des mit Wechselpilot bestehenden Vermittlungsvertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen haftet Wechselpilot nicht.

5. Wechselpilot ist bemüht, die vom Kunden übermittelten Daten und Unterlagen unverzüglich an den Lieferanten zu übermitteln. Sollten jedoch Netzwerkausfälle oder andere technische Störungen auftreten, die außerhalb des Einflussbereichs von Wechselpilot liegen, kann eine rechtzeitige Verarbeitung der Informationen nicht garantiert werden.

6. Wechselpilot haftet nicht für fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Kunden, die unmittelbare Auswirkungen für den Liefervertrag bzw. den Neuabschluss eines Liefervertrages haben. Ebenso scheidet eine Haftung für einen aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben nicht abgeschlossenen Liefervertrag aus. Darüber hinaus haftet Wechselpilot nicht für unzureichende oder unterlassene Mitwirkung des Kunden unter Berücksichtigung der in VI. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichneten Pflichten des Kunden.

7. Wechselpilot kann nicht garantieren, dass eine direkte und zeitnahe Bearbeitung der E-Mailkorrespondenz zwischen dem Kunden und Wechselpilot sowie zwischen dem Lieferanten und Wechselpilot erfolgt. In Fällen von überhöhtem Arbeitsaufkommen aufgrund von besonderen Marktentwicklungen können gegenüber Wechselpilot keine Ansprüche aus der Nichtbearbeitung der E-Mailkommunikation innerhalb einer Frist von 15 Werktagen geltend gemacht werden.

XIII. Datenschutz

Wechselpilot ist die Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit seinen Kunden sehr wichtig. Die aktuellen Datenschutzbestimmungen entnehmen Sie bitte diesem Link. Diese sind zudem für Sie auf der Internetseite von Wechselpilot sowie im persönlichen Zugangsbereich des Kunden hinterlegt.

XIV. Haftungsausschluss für Dritte

Für Handlungen oder Unterlassungen Dritter, die nicht der Sphäre von Wechselpilot zugeordnet werden können, haftet Wechselpilot nicht. Insbesondere können gegenüber Wechselpilot keine Ansprüche aus einer verzögerten E-Mailkommunikation geltend gemacht werden, wenn der Umstand der Verzögerung dem Lieferanten, dem Kunden und/oder dem Netzbetreiber zuzurechnen sind.

XV. Salvatorische Klausel / Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Teil einer solchen Bestimmung unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Energie stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Stand: 10/2022


Kontakt

Wechselpilot GmbH
Reimersbrücke 5 | 20457 Hamburg
+49 (0) 4088215665-0
info@wechselpilot.com

Geschäftsführer

Maximilian Both & Maximilian Stephan

Handelsregister

Amtsgericht Hamburg
HRB 141777
USt-IdNr. DE306548990

Informationen zur Online-Streitbeilegung gem. ODR-Verordnung 524/2013

Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung. Unsere E-Mailadresse lautet: info@wechselpilot.com.

Alternative Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Wechselpilot GmbH nicht bereit und nicht verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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