Wie kann ich bei meiner Wärmepumpe von einer reduzierten KWKG- und Offshore-Umlage profitieren?
Wenn Ihre Wärmepumpe über einen eigenen Zähler verfügt und beim Netzbetreiber als „Anlage zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien“ gemeldet ist, erfüllen Sie die Voraussetzungen nach § 22 EnFG. In diesem Fall reduziert sich die KWKG- sowie die Offshore-Netzumlage für den Stromverbrauch Ihrer Wärmepumpe auf 0 Cent. Bitte stellen Sie sicher, dass die Anlage ordnungsgemäß beim Netzbetreiber registriert ist, damit die Ermäßigung in Ihrer Abrechnung korrekt berücksichtigt werden kann.
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