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veröffentlicht am: 11.04.2023

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Seit März 2023 entlasten Preisbremsen für Strom und Gas Haushalte und Gewerbe. Rückerstattungen für Januar und Februar hängen vom Vertrag am Stichtag 1. März ab – Wechselfreudige könnten benachteiligt sein. Dennoch lohnen neue Tarife, da Gaspreise stark gefallen sind und oft unterhalb der Preisbremsen liegen. Ab 2024 sollen neue Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen, mit Optionen wie Wärmepumpen, Hybridheizungen oder Solarthermie. Bestehende Öl- und Gasheizungen bleiben vorerst erlaubt, die Umrüstung kann jedoch teuer werden.


Seit nunmehr einem Monat sind die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme in Kraft. Sie sollen Haushalte, Gewerbe und Industrie bei den gestiegenen Kosten für Energie entlasten. Wir blicken auf den ersten Monat zurück: Wie klappt die Umsetzung der Regelungen?

Außerdem: Ein Ausblick auf die geplante Wärmewende und das Aus für Öl- und Gasheizungen.

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Stichtagsregelung: Pech für Wechselfreudige

Zum 1. März 2023 traten Preisbremsen für Gas und Strom in Kraft, inklusive rückwirkender Entlastung für Januar und Februar, sofern die Preise über 12 bzw. 40 ct/kWh lagen. Wechselten Verbraucher jedoch in einen günstigeren Tarif, entfällt die Entlastung – was als unfaire Regelung kritisiert wird, obwohl der Wechsel langfristig die beste Entscheidung bleibt.

Die Grafik zeigt die Strompreisentwicklung zwischen 2014 und 2024

Jetzt noch wechseln und doppelt sparen

Wer clever wechselte – also nach dem Stichtag 01. März – profitierte doppelt. Einmal wegen des Wechsels in einen günstigeren Vertrag unterhalb der Preisbremse und einmal wegen der Rückerstattung von Januar und Februar. In dem Fall ist der alte Anbieter für die Erstattung zuständig und muss diese über die Abschlussabrechnung abwickeln.

Wer also weiterhin doppelt sparen möchte, sollte sich jetzt nach einem neuen Tarif umsehen. Aktuell sind die Preise wieder besonders attraktiv, ein Wechsel lohnt sich!

Gaspreisbremse wird deutlich unterboten

Die Lage auf dem Gasmarkt hat sich mittlerweile so weit entspannt, dass Haushalte und Gewerbe häufig neue Tarife abschließen können, die unterhalb von 12 ct/kWh liegen. Damit greift die Gaspreisbremse in diesen Verträgen zwar nicht und Verbraucher*innen profitieren nicht von der staatlichen Unterstützung. Allerdings kommt ihnen der günstige Gaspreis im neuen Vertrag zugute.

Die attraktiven Neukundentarife kommen dadurch zustande, dass die Großhandelspreise für Gas in den vergangenen Monaten drastisch gesunken sind und sich mittlerweile auf einem Niveau befinden, das fast dem vor dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine entspricht. Zudem sind die Gasspeicher überdurchschnittlich gut gefüllt für diese Jahreszeit.

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Wir sogen dafür, dass Sie jedes Jahr in den günstigsten Tarif wechseln

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Geplante Wärmewende: Bedeutung für Öl- und Gasheizungen ab 2024

Ab 2024 müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden, bestehende fossile Heizungen dürfen jedoch weiter genutzt und repariert werden. Alternativen wie Wärmepumpen, Hybridheizungen oder Biomasseheizungen erfüllen die Vorgaben, wobei es Ausnahmen für ältere Eigentümer oder unverhältnismäßige Kosten gibt, da klimafreundliche Heizungen derzeit noch teuer sind.