veröffentlicht am: 25.08.2025
Mieterstrom bedeutet, dass Strom direkt im Wohnhaus erzeugt und von den Mietern verbraucht wird. Die einfachsten Mieterstrommodelle sind die Vollversorgung und die Teilversorgung durch den Vermieter. Sowohl Mieter als auch Vermieter können von Mieterstrom profitieren: Während Vermieter den Strom an die Mietparteien verkaufen können, ist Mieterstrom damit günstiger für die Mieter als andere Stromverträge.
Mieterstrom ist eine Variante der Stromerzeugung, bei der der Strom direkt am Ort der Erzeugung auch wieder verbraucht wird. Das ist zum Beispiel in Wohn- und Mehrfamilienhäusern möglich, auf deren Dach Photovoltaikanlagen stehen. Hier erfahren Sie, welche Varianten von Mieterstrom es gibt und welche Regelungen für Sie wichtig sind.
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Mieterstrom: So funktioniert das Modell
Mieterstrom ermöglicht es, in Mehrfamilienhäusern lokal erzeugten Solarstrom direkt an die Mieter zu liefern. Dabei gibt es verschiedene Modelle wie Vollversorgung, Teilversorgung, Drittanbieter oder Genossenschaften. Für Mieter bietet Mieterstrom günstigere Preise als die Grundversorgung und mehr Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz. Vermieter profitieren von zusätzlichen Einnahmen und einer Wertsteigerung ihrer Immobilie.

Förderungen und Regelungen zu Mieterstrom
Mieterstrom wird durch den Mieterstromzuschlag gefördert. Voraussetzungen sind u. a. die Nutzung von PV-Anlagen mit maximal 1 Megawatt Leistung sowie die lokale Erzeugung und Verbrauch hinter demselben Netzanschlusspunkt. Zudem müssen Vermieter weitere Regeln beachten: freie Wahl des Stromvertrags für Mieter, Vertragslaufzeit maximal 2 Jahre und Kündigungsfrist 1 Monat. Die Höhe des Zuschlags variiert je nach Anlagengröße und Zeitpunkt der Inbetriebnahme.