Am 23.12.2025 trat das neue Gesetz zur Reform des Energiewirtschaftsrechts (EnWRÄndG) in Kraft, welches darauf abzielt, die Stellung der Verbraucher auf dem Strommarkt zu stärken und für mehr Rechtssicherheit sowie klare Voraussetzungen bei der Auswahl von Stromtarifen zu sorgen. Seit dem 01.01.2026 wurden auch die Netzentgelte gesenkt.
Was ändert sich für Verbraucher?
Künftig profitieren Verbraucher vor allem von mehr Auswahlmöglichkeiten und besserer Vergleichbarkeit der Angebote. Größere Stromanbieter mit über 200.000 Kunden müssen neben anderen Tarifarten nun zwingend auch Festpreisverträge mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten im Portfolio haben.
Zudem sind Energieversorger verpflichtet, tragfähige Absicherungskonzepte vorzulegen, damit zugesagte Preisgarantien selbst bei starken Marktschwankungen eingehalten werden können. Unzulässige Kündigungen wie in der Energiekrise 2022 sollen dadurch schon im Vorfeld verhindert werden.
Erleichterungen gibt es auch bei Kombiprodukten: Werden etwa Strom- und Gasangebote gemeinsam verkauft, können Zusatzleistungen künftig getrennt von der eigentlichen Energielieferung gekündigt werden.
Außerdem werden Netzentgeltbefreiungen auf Speicherlösungen und bidirektionale Ladepunkte ausgeweitet, zum Beispiel bei Fahrzeugen mit Vehicle-to-Grid-Funktion. Das kann zu Kostenvorteilen führen, wenn Strom beim Laden oder Entladen wieder in das Netz zurückgespeist wird.
Die von der Bundesregierung beschlossene Bezuschussung der Übertragungsnetzentgelte mit 6,5 Mrd. Euro ist nicht unmittelbar eine Erleichterung für die Verbraucher und Verbraucherinnen. Es wird sich in den nächsten Monaten zeigen, ob die Netzbetreiber, die eingesparten Kosten wirklich an ihre Kunden weiterreichen.
Worauf müssen Verbraucher unbedingt achten?
Vor Vertragsabschluss müssen Anbieter eine kurze, verständliche Zusammenfassung der zentralen Vertragsbedingungen zur Verfügung stellen. Verbraucher sollten hier insbesondere die Preisstruktur, einzelne Preisbestandteile sowie Hinweise zu möglichen Risiken prüfen. Bei dynamischen Tarifen muss geklärt werden, ob bereits ein Smart Meter vorhanden ist oder installiert werden kann – nur dann lassen sich variable Preise nach Zeitfenstern tatsächlich nutzen. Zudem ist bei solchen Tarifen eine eher kurze Vertragsbindung empfehlenswert.
Vorteile der Tarife im Überblick:
- Festpreisvertrag: Ein Festpreisvertrag schafft hohe Planungssicherheit, weil der Strompreis mindestens zwölf Monate festgeschrieben ist und so vor starken Marktschwankungen schützt. Häufig gibt es zusätzlich attraktive Boni für Neukunden bei längerer Laufzeit. Da Tarife nach Ablauf meist teurer werden, lohnt sich ein regelmäßiger jährlicher Anbieterwechselvergleich.
- Dynamischer Tarif: Bei dynamischen Tarifen können Kunden direkt von Preisschwankungen an der Strombörse profitieren. Da hier keine hohen Risikozuschläge wie bei Festpreisen einkalkuliert werden müssen, können die Preise oft günstiger sein. Wer seinen Verbrauch gezielt in günstige Zeiten verlegt – etwa das Laden eines E-Autos, den Betrieb einer Wärmepumpe oder Haushaltsgeräte – kann im Vergleich zu Festpreistarifen bis zu etwa 30 % sparen. Zusätzlich sind die Vertragslaufzeiten in der Regel kurz, häufig nur ein Monat.