Das müssen Sie 2024 über Balkonkraftwerke wissen
Balkonkraftwerk
Ein Balkonkraftwerk ist eine günstige Alternative zur Photovoltaikanlage und macht Solarstrom „vom eigenen Dach“ auch Mietern zugänglich. Als Steckergerät kann die Mini-PV-Anlage, die nur aus einem oder wenigen Modulen besteht, auf dem Balkon montiert werden. Auch Terrassen, Hausfassaden, Garagen- oder Hausdächer sowie Freiflächen im Garten können sich dafür eignen. Eine feste Installation ist nicht nötig, ein sonniger Standort dafür umso mehr.
Im Gegensatz zur klassischen Photovoltaikanlage wird der erzeugte Strom nicht ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Der Solarstrom – der als Gleichstrom ankommt und von einem zum Balkonkraftwerk zugehörigen Wechselrichter in Wechselstrom für die Einspeisung umgewandelt wird – wird direkt selbst genutzt. Das sorgt dafür, dass die Rechnung des Stromanbieters am Ende des Jahres im besten Fall nicht mehr ganz so hoch ausfällt. Schließlich wird weniger herkömmlicher Strom verbraucht.
Das ist 2024 neu für Balkonkraftwerke
Das Balkonkraftwerk erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Das Solarpaket 1, das von der Regierung Ende April 2024 beschlossen wurde, macht diese Art der Stromerzeugung nun noch zugänglicher. Zudem bietet es mehr Möglichkeiten für Verbraucher. Laut Bundesregierung sollen Balkon-PV-Anlagen „möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden.“
Folgendes hat sich 2024 für Balkonkraftwerke geändert:
- 800 Watt beim Balkonkraftwerk erlaubt: Bisher war die Leistung auf 600 Watt beschränkt, diese Wattgrenze ist 2024 gefallen. Verbraucher dürfen nun bis zu 800 Watt ins heimische Stromnetz einspeisen. Entsprechend können auch mehr als zwei Module für diesen Zweck angebracht werden. Zuvor waren es in der Regel ein bis zwei Module pro Balkonkraftwerk.
- Schnellere Anmeldung: Verbraucher müssen ihr Balkonkraftwerk nicht mehr zusätzlich beim Netzbetreiber anmelden. Es reicht, die Mini-PV-Anlage im Marktstammdatenregister einzutragen.
- Auch alte Zähler zugelassen: Es muss nicht erst ein geeichter Zweirichtungszähler verbaut werden, um das Balkonkraftwerk nutzen zu dürfen. Rückwärtsdrehende Zähler (Ferraris-Zähler) sind übergangsweise erlaubt, bis ein geeigneter Zähler (analoger Zähler mit Rücklaufsperre, moderne Messeinrichtung, Smart Meter) installiert ist.
- Keine spezielle Steckdose nötig: Am einfachsten ist es, das Balkonkraftwerk mit dem Schuko-Stecker in Betrieb zu nehmen. Bisher war das offiziell nicht der Standard. Nun arbeitet der Verband der Elektrotechnik laut der Regierung an einer entsprechenden Norm für den Haushaltsstecker.
Lohnt sich ein Balkonkraftwerk für mich?
Strom vom eigenen Balkon – wer hätte das nicht gern? Das ist nicht nur grün, sondern senkt obendrein die eigenen Stromkosten. Auch wenn grundsätzlich jeder Haushalt von einem Balkonkraftwerk profitieren würde, lohnt sich eine solche Anschaffung tatsächlich nicht immer.
Im Folgenden erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen eine Mini-Solaranlage sinnvoll ist und welche Ausstattung sich darüber hinaus lohnt.
Welche Voraussetzungen muss ich für ein Balkonkraftwerk erfüllen?
Wie auch bei einer Photovoltaikanlage steht und fällt die Anschaffung eines Balkonkraftwerkes vor allem mit dem Standort. Da das deutsche Wetter bekanntermaßen wechselhaft ist, sollten Sie mit Ihrer Mini-PV-Anlage unbedingt das Meiste an Sonne aus dem Standort herausholen können. Sprich, weder Bäume, noch andere Gebäude oder ähnliches stehen zwischen Solarmodul und Sonne, der Standort ist nach Süden oder Südwesten ausgerichtet. Andernfalls kann nicht genügend Strom erzeugt werden.
Folgende Voraussetzungen sollten außerdem für ein Balkonkraftwerk erfüllt sein, bevor Sie sich eines kaufen:
- Bauliche Voraussetzungen: Überprüfen Sie, ob Ihr Balkon oder Ihre Terrasse für die Installation geeignet ist. Das Balkonkraftwerk benötigt eine solide, ebene Fläche mit ausreichend Platz für die Solarmodule und Montagestrukturen. Das Balkonkraftwerk sollte stabil und sicher montiert werden können, insbesondere bei Wind und Wetter.
- Zustimmung des Vermieters oder der Hausverwaltung: Wohnen Sie zur Miete, benötigen Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters oder der Hausverwaltung, um ein Balkonkraftwerk zu installieren. Informieren Sie sich über eventuelle Einschränkungen oder Genehmigungsverfahren.
- Zähler mit Rücklaufsperre: Durch die neuen Regelungen im Solarpaket 1 sind Ferraris-Zähler zwar übergangsweise für die Nutzung eines Balkonkraftwerks zugelassen, umgerüstet werden muss dennoch. Ist bei Ihnen also noch ein Zähler verbaut, der rückwärts laufen kann, müssen Sie sich um einen Zähler mit Rücklaufsperre, eine moderne Messeinrichtung oder ein Smart Meter kümmern. Je nachdem, was Sie dann haben möchten. In jedem Fall kommen mit einer Umrüstung Kosten auf Sie zu.
- Netzanschluss und Elektroinstallation: Ist am Standort eine Steckdose vorhanden? Falls nicht, müssen Sie diese nachrüsten. Da mit dem Solarpaket 1 nun auch herkömmliche Schuko-Stecker für Balkonkraftwerke offiziell zugelassen sind, muss nicht mehr zwingend eine Wieland-Steckdose für den Anschluss vorhanden sein. Das macht die Installation für Privathaushalte noch einfacher – denn Sie brauchen keine Fachperson. Möchten Sie beim Betrieb Ihrer Mini-PV-Anlage jedoch den höchsten Sicherheitsstandard einhalten, benötigen Sie dafür eine Wieland-Steckdose mit entsprechendem Stecker.
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Manche Bundesländer bezuschussen die Anschaffung eines Balkonkraftwerkes. Überhaupt ist es sinnvoll, sich vor dem Kauf über die jeweiligen Vorschriften und Gesetze Ihres Wohnortes/Bundeslandes zu informieren.
In den meisten Haushalten werden mit dem Solarstrom vom Balkon Elektrogeräte im Stand-by-Modus versorgt. Wer den vollen Nutzen aus der Mini-Solaranlage ziehen möchte, sollte dafür sorgen, dass der produzierte Strom gleich sinnvoll genutzt werden kann. Wer tagsüber viel zuhause ist, kann beispielsweise in den Sonnenstunden die Spülmaschine einschalten. Wessen Spülmaschine über eine Zeitschaltfunktion verfügt, kann den Spülgang entsprechend passend planen.
Ein Balkonkraftwerk kostet zwischen 300 und 2.000 Euro und amortisiert sich im Schnitt nach sechs bis 12 Jahren. Ob Sie sich ein solches anschaffen, ist demnach auch eine Kosten- und Budgetfrage. Haben Sie jedoch den idealen Standort, lohnt es sich unbedingt, über ein Balkonkraftwerk nachzudenken und es einmal durchzurechnen. Dafür gibt es online sogenannte Ertragsrechner, die Ihnen bei der Entscheidung helfen können.
Macht es Sinn, von 600 auf 800 Watt Balkonkraftwerke umzurüsten?
Vor dem Solarpaket 1 waren Wechselrichter für Balkonkraftwerke mit einer Höchstleistung von 600 Watt erlaubt. Das ist nun anders, bis zu 800 Watt dürfen nun eingespeist werden. Sollten Betreibende daher nun von 600 auf 800 Watt umrüsten?
Zunächst einmal lassen sich die meisten Wechselrichter von 600 Watt auf 800 Watt ganz einfach umstellen, meist über eine App vom jeweiligen Hersteller. Wer also aufstocken möchte, muss in der Regel keinen neuen Wechselrichter kaufen. Die Antwort auf die Frage steht und fällt auch hier mit dem Standort und zudem mit dem eigenen Verbrauch. Können Sie weitere Module an Ihrem Standort ergänzen? Können Sie 200 Watt mehr Leistung dringend gebrauchen und sofort nutzen? Wenn Sie beide Fragen mit „Ja“ beantwortet haben, lohnt sich die Umstellung von 600 auf 800 Watt bzw. bei einer Neuanschaffung ein 800 Watt-Balkonkraftwerk sehr wahrscheinlich für Sie.
Wer sich ein Balkonkraftwerk 2024 neu anschafft, sollte sich entsprechend dieselben Fragen stellen. Gerade bei Balkonen sind die Ausbaumöglichkeiten schnell erschöpft – und mit einem 600 Watt-Balkonkraftwerk sind vor allem kleine Haushalte gut beraten.
Brauche ich für mein Balkonkraftwerk einen Speicher?
Wäre es nicht praktisch, den produzierten Strom zwischenspeichern zu können und ihn dann sinnvoll einzusetzen? Unbedingt! Doch während ein Speicher für Balkonkraftwerke in der Theorie nach einer guten Idee klingt, sieht die Realität ernüchternd aus. Denn hier spielt Geld eine große Rolle: Für einen Batteriespeicher zahlen Sie mindestens so viel wie für das Balkonkraftwerk an sich. Nicht selten liegen die Kosten bei über 1.000 Euro.
Hinzu kommt, dass die Batterie im Laufe der Jahre an Leistung abnimmt und nicht winterfest ist. Eine solche Anschaffung will daher gut überlegt sein.
Wie melde ich mein Balkonkraftwerk an?
Vor dem Solarpaket 1 mussten Besitzer ihr Balkonkraftwerk zunächst beim örtlichen Netzbetreiber anmelden und anschließend im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Der erste Schritt entfällt seit 2024 komplett. Es reicht, die Anlage lediglich im Marktstammdatenregister zu hinterlegen. So finden Sie beim Onlineservice zum richtigen Formular:
- Wählen Sie im Onlineformular „Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs“ aus
- Wählen Sie „Registrierung einer Solaranlage“ aus
- Wählen Sie „Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)“ aus
Das Register stellt Ihnen daraufhin Fragen zu Ihrer steckerfertigen Solaranlage sowie persönlichen Daten. Füllen Sie alles wahrheitsgemäß aus, dann haben Sie es geschafft!