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Steuerbare oder nicht steuerbare Wärmepumpen – Was bedeutet das und welche Auswirkungen ergeben sich?

Seit dem 01.01.2024 werden neue Wärmepumpen (mit einer Leistung über 4,2 kW) grundsätzlich als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG in Betrieb genommen.

  • Steuerbare Wärmepumpe: Das bedeutet, dass der Netzbetreiber in absoluten Ausnahmefällen – wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht – die Leistung Ihrer Anlage vorübergehend auf bis zu 2,1 kW reduzieren („dimmen“) darf. Die Anlage wird dabei niemals komplett abgeschaltet. Als Gegenleistung für diese netzdienliche Flexibilität erhalten Sie zwingend eine Reduzierung Ihrer Netzentgelte (über Modul 1 oder Modul 2).
  • Nicht steuerbare Wärmepumpe: Dies betrifft in der Regel nur Bestandsanlagen, die vor 2024 installiert wurden und für die keine freiwillige Vereinbarung zur Steuerung getroffen wurde. Diese Anlagen dürfen nicht gedimmt werden, profitieren aber auch nicht von den vergünstigten Netzentgelten oder speziellen Wärmepumpentarifen.

Auswirkung für Sie: Bei einer modernen, steuerbaren Anlage sparen Sie deutlich bei den Stromkosten. Da die Drosselung nur in extremen Netzsituationen stattfindet und die Wärmepumpe weiterhin auf Basislaufzeit bleibt, bemerken Sie im Wohnkomfort oder bei der Warmwasserbereitung keinen Unterschied.

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