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Die Stromsteuer zahlt jeder Verbraucher automatisch. Seit 2003 liegt der Satz unverändert bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Obwohl CDU und SPD 2025 im Koalitionsvertrag eine Senkung für alle versprochen hatten, scheiterte es an fehlenden Haushaltsmitteln. Nun, im Mai 2026, fordert Wirtschaftsministerin Reiche erneut eine Senkung. Diesmal angetrieben durch die steigenden Energiepreise infolge der Iran-Krise. Ob diese Senkung nun kommt, wird im Sommer entschieden. 

Eingeführt wurde die Stromsteuer 1999 im Zuge der ökologischen Steuerreform, mit dem Ziel, den Energieverbrauch zu drosseln und umweltfreundlicheres Verhalten zu fördern. Nach einigen Hürden ist der Steuersatz seit über zwei Jahrzehnten unverändert. Seit 2003 beträgt er konstant 2,05 Cent pro Kilowattstunde, egal wie stark sich Energiemärkte oder Lebenshaltungskosten verändert haben. Aktuell, im Mai 2026, kündigte Wirtschaftsministerin Reiche an, die Stromsteuer senken zu wollen. Doch was steckt dahinter? 

Wer heute schon Energiekosten sparen möchte, muss nicht auf politische Entscheidungen warten. Wechselpilot wechselt jährlich automatisch in den günstigsten Stromtarif und ermöglicht so eine Ersparnis von bis zu 450 Euro pro Jahr! 

Was ist die Stromsteuer?

Wer in Deutschland Strom verbraucht, zahlt automatisch Stromsteuer. Denn die Steuer ist bereits im Strompreis enthalten und wird direkt vom Stromversorger an den Staat abgegeben. Rechtlich geregelt ist sie durch das Stromsteuergesetz (StromStG), das europäische Energiesteuerrichtlinien in deutsches Recht umsetzt. Dem Bundeshaushalt bringt die Stromsteuer rund sieben Milliarden Euro jährlich ein, wovon ein Großteil als Zuschuss in die gesetzliche Rentenversicherung fließt.  

Doch nicht alle zahlen denselben Stromsteuer-Satz: Für Verkehrsbetriebe wie die Deutsche Bahn gilt ein ermäßigter Satz von 1,142 ct/kWh, für Wasserfahrzeuge sogar nur 0,05 ct/kWh. Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft können unter bestimmten Voraussetzungen eine teilweise Rückerstattung beim Hauptzollamt beantragen. Etwa, wenn sie besonders energieintensive Prozesse betreiben oder einen sogenannten Spitzenausgleich in Anspruch nehmen. Haushalte zahlen immer den normalen Satz von 2,05 ct/kWh 

Der Bundesnetzagentur zufolge setzt sich der Strompreis für Haushaltskunden aus mehreren Kostenbestandteilen zusammen. Darunter Strombeschaffung, Vertrieb und Gewinnmarge, Nettonetzentgelt, Abgaben und Umlagen sowie Steuern. Die Stromsteuer nehmen dabei 6 Prozent des Strompreises ein. 

Entwicklung der Stromsteuer 2000-2026, konstant 2003 bis heute bei 2,05 ct/kWh

Wird es 2026 eine Stromsteuer-Senkung geben?

Am 18. Mai 2026 meldete sich Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) mit der Forderung: “Das muss kommen, sobald im Haushalt Spielräume dafür da sind”, sagte sie. Gemeint ist die seit dem Koalitionsvertrag 2025 versprochene Senkung der Stromsteuer für alle.  

Hintergrund für die erneute Überlegung einer Senkung, ist die Iran-Krise, denn die Energiepreise sind zuletzt stark gestiegen. Auf den Großhandelsmärkten kletterten die Strompreise von Ende Februar bis April 2026 um etwa 19 Prozent. Das erhöht den politischen Druck und der Bundesrat, Energieminister der Länder, EU-Kommission und Abgeordnete aus Union und SPD sprechen sich nun für eine Senkung aus. Bundeskanzler Friedrich März zeige sich laut Berichten ebenfalls offen dafür. Bis zur Sommerpause soll der Koalitionsausschuss über die Stromsteuer-Senkung entscheiden. 

Doch was würde eine Senkung eigentlich bringen? Laut einer Analyse der ZFK würden Haushalte um 1,95 ct/kWh entlastet werden, inklusive Mehrwertsteuereffekt sogar um 2,3 ct/kWh. 
Beispielrechnung: Bei einem durchschnittlichen Strompreis von rund 37 ct/kWh würde das eine Ersparnis von etwa 6 Prozent bedeuten. 

Warum wurde die Stromsteuer-Senkung 2025 nicht umgesetzt?

Auch schon 2025 wollten CDU und SPD die Stromsteuer senken. Laut Koalitionsvertrag sollte diese auf das europäische Mindestniveau von 0,1 ct/kWh sinken. Davon hätten alle profitiert: Haushalte, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Doch die Regierung entschied sich anders und die Steuererleichterung blieb weiterhin bestimmten Branchen wie Industrie und Landwirtschaft vorbehalten. Die Begründung aus Berlin: Im Bundeshaushalt fehle das Geld für eine Entlastung aller. 

Stattdessen verabschiedete der Bundestag im Dezember 2025 das Steueränderungsgesetz 2025, das an anderer Stelle entlasten sollte. Die Mehrwertsteuer in Gastronomie wurde dauerhaft auf sieben Prozent gesenkt, die Entferungspauschale auf 38 Cent angehoben und die Übungsleiter- sowie Ehrenamtpauschale erhöht. 

Eine Senkung der Stromsteuer für alle war in diesem Paket jedoch nicht enthalten. Ob die Stromsteuer-Senkung nun 2026 Erfolge hat, bleibt abzuwarten.