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Für die Stromversorgung zahlen Endkunden (sowohl Privathaushalte als auch Gewerbe und Industrie) einen Strompreis an den jeweiligen Stromversorger. Der Preis setzt sich im Großen und Ganzen aus den Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb (Wettbewerbsanteil), den Kosten für die Benutzung des Stromnetzes (Netzentgelte) und Steuern und Abgaben (staatlich veranlasste Preisbestandteile) zusammen.

Strompreis

Der Strompreis ist (ähnlich wie der Gaspreis) derjenige Kostensatz, den Verbraucher für den Bezug von Strom an den Stromanbieter entrichten. Er wird in der Regel pro Kilowattstunde (kWh) kalkuliert und kann monatlich, vierteljährlich oder jährlich abgerechnet werden. Je nach Anbieter, Vertragsart und Region kann der Strompreis stark variieren.

Dabei setzt er sich aus drei Hauptkomponenten zusammen:

1. Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb des Stroms (Wettbewerbsanteil)

2. Kosten für die Benutzung des Stromnetzes (Netzentgelte)

3. Steuern und Abgaben (staatlich veranlasste Preisbestandteile)

Aktuell liegt der durchschnittliche Strompreis bei ungefähr 48 ct/kWh. Hiervon entfallen etwa 54 Prozent auf den Wettbewerbsanteil, 20 Prozent auf die Netzentgelte und 26 Prozent auf Steuern und Abgaben (Stand: Februar 2023).

Im Folgenden werden die drei Bestandteile im Detail erklärt.

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Wettbewerbsanteil

Der Strom, welcher an der heimischen Steckdose ankommt, muss von einem Stromanbieter beschafft und vertrieben werden. Diese Beschaffungskosten werden dann an direkt den Anbieter entrichtet, die genaue Höhe richtet sich nach den Gesetzen des freien Marktes und entsteht durch den Wettbewerb zwischen verschiedenen Versorgern. Deswegen ist auch die Bezeichnung Wettbewerbsanteil gängig. Er ist der einzige Bestandteil des Strompreises, auf den ein Anbieter tatsächlich Einfluss hat. Der Rest des Strompreises ist fix vorgegeben und ist für alle Versorger gleich.

Netzentgelte

Netzentgelte (auch: Netznutzungsentgelte) sind Gebühren, die von Netzbetreibern für die Nutzung des Stromnetzes erhoben werden. Netzbetreiber dürfen dabei nicht mit Anbietern verwechselt werden: Sie sind für den Transport des Stroms verantwortlich und stellen die hierfür notwendige Infrastruktur zur Verfügung, während Anbieter den Strom beschaffen und verkaufen. Netzentgelte können deswegen mit Porto verglichen werden – sie sind die „Versandkosten“ des Stroms.

Diese müssen von Endverbrauchern beglichen werden, im Gegensatz zum Wettbewerbsanteil bestimmt sich die Höhe der Netzentgelte allerdings nicht durch freien Wettbewerb. Da Stromnetze natürliche Monopole sind, werden Netzentgelte stattdessen reguliert. Hierfür werden sogenannte Erlösobergrenzen zu Rate gezogen; diese richten sich primär nach den Kosten für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau des Stromnetzes.

So wird für jedes Jahr ein fixer Kostensatz für jede Region ermittelt. Diese Netzentgelte sind bei der Stromrechnung automatisch im Preis enthalten und werden vom Endkunden an den Stromanbieter gezahlt, welcher sie dann an den Netzanbieter weiterleitet.

Die Strompreiszusammensetzung 2024 ergab: 28 % Netzumlageentgelte, 16 % Umsatzsteuer, 8,1 % Sonstige Abgaben, 5,5 % Stromsteuer und 42,5 % Beschaffung, Marge und Vertrieb.
Die Strompreiszusammensetzung beim Bruttopreis

Staatlich veranlasste Preisbestandteile

Der Strompreis in Deutschland umfasst mehrere staatlich veranlasste Abgaben und Steuern. Dazu gehören die Mehrwertsteuer von 19 %, die Stromsteuer von 2,05 ct/kWh, sowie die Konzessionsabgabe, die von Energieversorgern an Städte und Gemeinden gezahlt wird. Zusätzlich gibt es die KWK-Umlage zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die § 19 StromNEV-Umlage für intensivere Netz-Nutzer und die Offshore-Netzumlage, die Betreiber von Offshore-Windparks entschädigt. Diese Abgaben werden in der Stromrechnung ausgewiesen und müssen vom Verbraucher nicht separat gezahlt werden.

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Grundpreis und Arbeitspreis

Beim Strompreis wird unabhängig von den einzelnen Bestandteilen noch zwischen dem Grundpreis und dem Arbeitspreis unterschieden – beide müssen bei der Berechnung des Endpreises berücksichtigt werden.

Der Grundpreis (auch: Zählergebühr) ist ein fixer Aufpreis, den ein Kunde an den Stromanbieter zahlt, und zwar unabhängig von der tatsächlich verbrauchten Strommenge. Es handelt sich also um eine Grundgebühr, die stets fällig wird, selbst wenn überhaupt kein Strom verbraucht wird. Diese Pauschale soll den Aufwand für die Bereitstellung und Verwaltung des Netzes ausgleichen.

Der Arbeitspreis (auch: Verbrauchspreis) ist hingegen der variable Teil des Strompreises und wird pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) berechnet. Während der Grundpreis lediglich vom Anbieter bestimmt wird, beinhaltet der Arbeitspreis sowohl Wettbewerbsanteil als auch Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben.

Verbraucher haben oftmals die Auswahl zwischen Tarifen mit hohem Grundpreis und niedrigem Arbeitspreis oder andersherum. Es muss individuell entschieden werden, welche Option besser zum eigenen Verbrauchsprofil passt: Wer viel Strom verbraucht, sollte auf einen niedrigen Arbeitspreis achten; wer wenig Strom verbraucht, sollte das Augenmerk hingegen auf einen niedrigen Grundpreis legen.