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Gaspreis
Der Gaspreis wird (ähnlich wie der Strompreis) von Endkunden für den Bezug von Erdgas entrichtet. Empfänger sind dabei die Gasanbieter, denn diese sorgen für die Beschaffung und den Vertrieb von Erdgas. Die Abrechnung kann monatlich, vierteljährlich oder jährlich erfolgen und wird pro Kilowattstunde (kWh) berechnet. Je nach Anbieter, Vertragsart und Region kann es große Unterschiede beim Gaspreis geben.
Drei Hauptbestandteile bilden den Endpreis:
1. Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb des Erdgases (Wettbewerbsanteil)
2. Kosten für die Benutzung des Gasnetzes (Netzentgelte)
3. Steuern und Abgaben (staatlich veranlasste Preisbestandteile)
Aktuell beträgt der durchschnittliche Gaspreis ca. 18 ct/kWh. Dabei entfallen etwa drei Viertel auf den Wettbewerbsanteil, ein Sechstel auf Steuern und Abgaben sowie ein Zehntel auf Netzentgelte.
Alle drei Preiskomponenten werden im Folgenden detailliert dargelegt.
Wettbewerbsanteil
Um den Gaspreis zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, dass Gas als Brennstoff erst von einem Anbieter beschafft und vertrieben werden muss. Hierfür werden dann Beschaffungskosten fällig, welche den Löwenanteil des Endpreises ausmachen. Die exakte Höhe richtet sich nach den Gesetzen des freien Marktes und wird durch den Wettbewerb zwischen den einzelnen Anbietern bestimmt, weswegen sich für diesen Bestandteil auch der Begriff Wettbewerbsanteil etabliert hat. Versorger haben nur Einfluss auf den Wettbewerbsanteil, der Rest des Gaspreises ist fest vorgegeben und für alle Anbieter gleich.
Netzentgelte
Netzentgelte (auch: Netznutzungsentgelte) stellen eine Gebühr dar, die für die Nutzung des Gasnetzes erhoben und an den zuständigen Netzbetreiber entrichtet wird. Im Gegensatz zum Gasanbieter, welcher das nötige Erdgas beschafft und vertreibt, sind Netzbetreiber für den Transport zuständig und stellen das nötige Gasnetz bereit. Die hierfür fälligen Kosten sind quasi die „Versandkosten“ für Erdgas.
Im Gegensatz zum Wettbewerbsanteil, der durch den freien Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern bestimmt wird, unterliegt die Höhe der Netzentgelte einer strengen Regulation, denn Gasnetze sind natürliche Monopole. Hierzu werden sogenannte Erlösobergrenzen ermittelt, die sich nach den Kosten für Betrieb, Wartung und Ausbau des Gasnetzes richten. Der Kostensatz für die Netznutzung wird jedes Jahr für eine Region berechnet und gilt dann für alle jeweiligen Verbraucher, unabhängig vom Anbieter. In der Gasrechnung werden die Netzentgelte automatisch in den Gaspreis integriert und von Endkunden an den Gasanbieter gezahlt – dieser leitet sie wiederum an den Netzbetreiber weiter.
Staatlich veranlasste Preisbestandteile
Ähnlich wie Netzentgelte sind staatlich veranlasste Preisbestandteile bereits Teil der Stromrechnung und werden nicht separat entrichtet. Es gibt in Deutschland aktuell vier verschiedene Steuern und Abgaben, welche im Folgenden ausführlicher erklärt werden.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer (MwSt.), auch als Umsatzsteuer bekannt, wird auf nahezu alle Waren und Dienstleistungen erhoben. Auch Gas fällt unter diese Regelung. Der Mehrwertsteuersatz für Gas liegt in Deutschland eigentlich bei 19 Prozent, genauso wie bei Strom. Im Zuge der Energiekrise hat die Bundesregierung jedoch eine temporäre Senkung beschlossen: Der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen wird zwischen Oktober 2022 und März 2024 auf lediglich 7 Prozent reduziert.
Erdgassteuer
Erdgas ist ein Heizstoff, deswegen wird eine separate staatliche Abgabe fällig: die Erdgassteuer. Diese wird im Energiesteuergesetz (EnergieStG) geregelt und beträgt aktuell 0,55 ct/kWh (Stand: 2023). Sowohl die Entnahme von Gas aus dem Versorgungsnetz als auch der Verbrauch von selbst produziertem Erdgas unterliegt hierbei der Besteuerung.
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe ist eine Abgabe, die von Gasanbietern an Städte und Gemeinden gezahlt werden muss. Das ist hierin begründet, dass beim Transport von Erdgas durch das Gasnetz öffentliche Räume genutzt werden, wofür dann eine Gebühr erhoben wird. Diese wird von den Anbietern letztlich an die Verbraucher weitergegeben. Die Konzessionsabgabe liegt aktuell bei 0,03 ct/kWh (Stand: 2023).
CO₂-Abgabe
Die CO₂-Abgabe ist eine Abgabe, die seit 2021 auf fossile Brennstoffe wie Erdgas erhoben wird. Sie soll dazu beitragen, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und damit den Klimawandel zu bekämpfen. Die Höhe der Steuer beträgt seit dem Start 25 Euro pro Tonne CO₂ und steigt jährlich um 5 Euro an, wobei diese Anhebung einmalig für das Jahr 2023 ausgesetzt wurde. Die Kosten werden vom Energieversorger auf den Gaspreis addiert und letztendlich vom Verbraucher bezahlt. Für Gaskunden bedeutet das aktuell in der Praxis einen Aufschlag von ca. 0,55 ct/kWh (Stand: 2023).
Grundpreis und Arbeitspreis
Für die Kalkulation des Gaspreises wird unabhängig von den einzelnen Preisbestandteilen noch zwischen dem Grundpreis und dem Arbeitspreis differenziert. Beide bilden schließlich den vollständigen Endpreis.
Der Grundpreis (auch: Zählergebühr) ist eine Pauschale, die stets erhoben wird. Sie dient zur Abdeckung der Kosten für die Bereitstellung sowie Verwaltung des Gasnetzes und gilt unabhängig vom tatsächlichen Gasverbrauch – sie fällt also auch dann an, wenn überhaupt kein Erdgas verheizt wird.
Der Arbeitspreis (auch: Verbrauchspreis) ist im Gegensatz dazu der variable Teil des Gaspreises und wird pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) berechnet. Er richtet sich also nach dem tatsächlichen Verbrauch. Während der Grundpreis vom Anbieter festgelegt wird, vereint der Arbeitspreis alle Preiskomponenten, also Wettbewerbsanteil, Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben.
Verbraucher haben oft die Wahl zwischen Tarifen mit hohem Grundpreis und niedrigem Arbeitspreis oder umgekehrt. Bei der Entscheidung für die passendste Tarifoption ist es somit sehr wichtig, die individuelle Verbrauchsweise zu berücksichtigen. Wer viel Gas verbraucht, sollte auf einen niedrigen Arbeitspreis achten, während Verbraucher mit geringerem Gasverbrauch eher einen niedrigeren Grundpreis bevorzugen sollten.