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veröffentlicht am: 05.09.2023

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Zum 1. September senkt E.ON die Strom- und Gaspreise deutlich, was viele Haushalte unter die Energiepreisbremsen bringt. Der Verkauf von STEAG an Asterion Industrial Partners bringt 2,6 Milliarden Euro in kommunale Kassen, wichtig für Energiewende und Schuldenabbau. Halogenlampen sind nun verboten, LEDs sollen sie ersetzen. Das Gebäudeenergiegesetz soll am 8. September beschlossen werden, während eine Verlängerung der Energiepreisbremsen bis Ostern 2024 noch unklar bleibt. Ein Jahr nach dem Stopp russischer Gaslieferungen sind Deutschlands Gasspeicher gut gefüllt, Energiesparen bleibt aber essenziell.

Der September ist angebrochen und damit kommen auf Energiekund:innen wieder Neuerungen und Neuigkeiten zu. Wir haben für Sie alle wichtigen Themen aus dem Energiemarkt zusammengetragen.

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E.ON senkt Strom- und Gaspreise zum 1. September

Bereits vor einiger Zeit hat E.ON seine Kund:innen darüber informiert, dass zum 1. September sowohl in der Grundversorgung als auch in alternativen Tarifen die Preise sinken werden. Nun ist es soweit: In der Grundversorgung Strom sollen die Preise um durchschnittlich 18 Prozent sinken, in der Grundversorgung Gas um 28 Prozent. Für viele Haushalte dürften die Energiepreise damit wieder unterhalb der Strom- und Gaspreisbremse liegen.

Begründet wird die Preissenkung mit den gefallenen Börsenpreisen, die nun an die Haushalte weitergegeben werden. Wie viele andere Versorgungsunternehmen auch, musste E.ON im Zuge der Energiekrise aufgrund der gestiegenen Beschaffungskosten Preiserhöhungen durchsetzen. Diese Mehrbelastung wird nun in vielen Fällen rückgängig gemacht.

STEAG-Verkauf spült Geld in kommunale Kassen im Ruhrgebiet

STEAG – Deutschlands fünftgrößter Energieversorger mit Sitz in Essen – wurde an den spanischen Infrastruktur-Investor Asterion Industrial Partners verkauft. Mit einem Transaktionsvolumen von 2,6 Milliarden Euro ist das ein gutes Geschäft für die Kommunale Beteiligungsgesellschaft (KSBG). Diese besteht aus den Stadtwerken der Kommunen Dortmund, Duisburg, Bochum, Essen, Oberhausen und Dinslaken. Das Geld aus dem Verkaufserlös steht also zunächst den Stadtwerken zu und nicht den Kommunen.

Die Beteiligungsgesellschaft machte aber auch deutlich, dass die Verwendung des Geldes in enger Absprache mit der Politik geschehen soll. Die Kommunen können das Geld gut für den Schuldenabbau oder zugunsten verschiedener Infrastrukturprojekte nutzen und gleichzeitig benötigen die Stadtwerke in der Zukunft finanzielle Mittel, um die Kosten für die Energiewende und beispielsweise das geplante Gebäudeenergiegesetz zu decken.

Hier erhalten sie Informationen zu den Preissenkungen von E.ON

Aus für Halogen-Lampen

Bereits seit Februar 2023 werden verschiedene Leuchtmittel nach und nach verboten. Seit dem 1. September 2023 gilt dies nun auch für bestimmte Halogenlampen: Sogenannte Halogen-Pins (G4, GY6.35 und G9) dürfen nicht mehr verkauft werden. Restbestände, die noch bei den Händlern vorrätig sind, dürfen noch vertrieben werden und auch Haushalte dürfen die Halogen-Stiftlampen weiterhin nutzen. Nach und nach werden die Leuchtmittel aber aus den Geschäften verschwinden, sodass die Haushalte auf energiesparende LED-Leuchten umsteigen.

Geplanter Beschluss des Heizungsgesetzes

Die Ampelkoalition plant, das Gebäudeenergiegesetz am 8. September im Bundestag zu beschließen. Ursprünglich sollte das sogenannte Heizungsgesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Juli durch den Bundestag gebracht werden. Dieses Vorhaben wurde jedoch auf Antrag der Opposition durch das Bundesverfassungsgericht kurz vor der Lesung gestoppt, da die Abgeordneten nicht ausreichend Zeit gehabt hatten, sich mit dem Gesetzentwurf auseinanderzusetzen. Trotz der Verzögerung soll die Gesetzesänderung zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

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Energiepreisbremsen für Strom und Gas sollen bis Ostern 2024 verlängert werden

Um Haushalte und Unternehmen vor den Auswirkungen der extrem gestiegenen Energiepreise zu schützen, wurden Anfang des Jahres die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme eingeführt. Aktuell sollen diese bis Ende 2023 gelten. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat sich nun dafür ausgesprochen, die Energiepreisbremsen noch bis Ostern 2024 weiterlaufen zu lassen. Eine endgültige Entscheidung darüber steht aber noch aus.

Ein Jahr ohne russisches Erdgas

Am 31. August 2022 hat Russland seine Gaslieferungen nach Deutschland eingestellt. Nun ist ein Jahr vergangen und wir rekapitulieren, wie sich die Lage um das Gas in Deutschland entwickelt hat.

Vor Ausbruch des Krieges in der Ukraine stammte mehr als die Hälfte des in Deutschland verbrauchten Gases aus Russland und auch noch im Mai 2022 lag der Anteil bei 37 Prozent. Innerhalb weniger Monate musste also ein großer Teil der Gasversorgung neu organisiert werden. Haushalte und Unternehmen wurden dazu angehalten, Gas sparsam zu nutzen, um einen Versorgungsengpass in den Wintermonaten zu verhindern. Gleichzeitig wurde Gas aus anderen Ländern importiert und eingespeichert. Zusätzlich wurden in Windeseile LNG-Terminals errichtet und Lieferverträge für das verflüssigte Gas geschlossen.

Heute sind die Gasspeicher zu mehr als 93 Prozent gefüllt, was eine solide Voraussetzung für den kommenden Winter ist. Es ist aber auch weiterhin bedeutend, sparsam Gas und Strom zu verbrauchen.