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Strom- und Gaspreisbremse

Im Herbst 2022 hat die Bundesregierung auf die steigenden Strom- und Gaspreise reagiert und eine Strompreisbremse und Gaspreisbremse beschlossen. Am 1. Januar 2023 trat die Strompreisbremse in Kraft, die Entlastungsbeiträge für Januar und Februar wurden erst im März ausgezahlt. Die Gas- und Wärmepreisbremse startete erst im März, umfasste rückwirkend aber auch die ersten beiden Monate des Jahres. Zum 31. Dezember 2023 sind die Energiepreisbremsen wieder ausgelaufen, sie wurden nicht verlängert. Das geschah, weil die damals angebotenen Preise für Strom und Gas unter dem durch die Preisbremsen garantierten Preisniveau lagen. Bundeskanzler Scholz erklärte im November 2023 außerdem: „Sollten die Preise für Energie dennoch erneut unerwartet dramatisch steigen, sind wir jederzeit in der Lage, kurzfristig zu handeln.

Wie funktionieren Strom- und Gaspreisbremsen?

Alle Preisbremsen funktionierten nach einem Kontingentprinzip. Die Strompreisbremse setzte eine Obergrenze von 40 ct/kWh für private Haushalte und kleine Unternehmen fest, aber nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für den Bedarf, der darüber hinausgeht, mussten Kunden den regulären Marktpreis zahlen.

Für die Gaspreisbremse wurde eine Obergrenze von 12 ct/kWh festgelegt, ebenfalls für ein Kontingent von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Die Obergrenze für Fernwärme lag bei 9,5 ct/kWh. Jeglicher Mehrverbrauch kostete den regulären Marktpreis.

Sowohl die Strompreisbremse als auch die Gaspreisbremse werden automatisch über die Abrechnung des Energieversorgers bzw. die Betriebskostenabrechnung des Vermieters abgewickelt. Es sind also keine gesonderten Anträge nötig, um von der Preisdeckelung zu profitieren. Die Strom- und Gaspreisbremse ist Teil eines größeren Hilfspakets: Hierzu gehört auch eine temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer für Erdgas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent. Die Mehrwertsteuer für Strom bleibt hingegen unverändert. Obendrein übernimmt der Staat als Einmalzahlung die Abschlagszahlung für Dezember 2022 (Gas) bzw. September 2022 (Fernwärme), wobei Fernwärmekunden noch einen zusätzlichen Bonus erhalten; dieser beträgt 20 Prozent des Septemberabschlags.

Rechenbeispiel zur Veranschaulichung

Angenommen, der jährliche Stromverbrauch eines Haushalts lag 2022 bei 1000 kWh, wodurch sich für das neue Jahr auch eine Verbrauchsprognose von 1000 kWh ergeben hat. Das Kontingent betrug dann 80 Prozent hiervon, in diesem Fall sind das 800 kWh – für diese Verbrauchsmenge gilt dann ein Fixpreis von 40 ct/kWh. Dieser Wert lag 2023 signifikant unter den Preisen auf dem freien Markt, der Staat kam automatisch für die Differenz auf. Für jede verbrauchte Kilowattstunde über dem Referenzwert von 800 kWh musste hingegen der normale Marktpreis gezahlt werden, das könnten beispielsweise etwa 50 ct/kWh sein. Dieselbe Rechnung lässt sich analog für Gas und Fernwärme anwenden, wobei hier ein Preisdeckel von 12 ct/kWh für Gas bzw. 9,5 ct/kWh für Fernwärme galt.

Mit den Energiepreisbremsen sprach die Bundesregierung auch die Empfehlung aus, trotzdem sparsam mit Energie umzugehen und im Idealfall das Kontingent nicht zu überschreiten. So konnten Haushalte die überteuerten Marktpreise vermeiden.

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