CCBot/2.0 (https://commoncrawl.org/faq/)

Liebe Kundinnen und Kunden,
am Freitag, den 08.12.2023 stehen wir Ihnen in der Hotline und mit Rückrufwünschen lediglich bis 16 Uhr zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis und wünschen ein schönes Wochenende.
Ihre Wechselpilot Crew

Strom- und Gaspreisbremse

Als Reaktion auf stetig ansteigende Strom- und Gaspreise infolge des Russland-Ukraine-Krieges beschloss die Bundesregierung Ende 2022 eine Strompreisbremse bzw. Gaspreisbremse. Diese staatliche Subvention trat März 2023 in Kraft, gilt aber rückwirkend bereits ab Januar 2023 und soll Privathaushalte sowie Kleinunternehmen bei den Energiekosten massiv entlasten. Aktuellen Plänen zufolge soll die Preisbremse bis mindestens April 2024 aktiv sein.

Die Strom- und Gaspreisbremse ist Teil eines größeren Hilfspakets: Hierzu gehört auch eine temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer für Erdgas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent. Die Mehrwertsteuer für Strom bleibt hingegen unverändert. Obendrein übernimmt der Staat als Einmalzahlung die Abschlagszahlung für Dezember 2022 (Gas) bzw. September 2022 (Fernwärme), wobei Fernwärmekunden noch einen zusätzlichen Bonus erhalten; dieser beträgt 20 Prozent des Septemberabschlags.

Sowohl die Strompreisbremse als auch die Gaspreisbremse werden automatisch über die Abrechnung des Energieversorgers bzw. die Betriebskostenabrechnung des Vermieters abgewickelt. Es sind also keine gesonderten Anträge nötig, um von der Preisdeckelung zu profitieren.

Diese Deckelung funktioniert nach einem Kontingentprinzip: Dabei wird für einen fixen Anteil des prognostizierten Verbrauchs ein garantierter Maximalpreis festgelegt, während für Verbrauchsmengen oberhalb dieses Kontingents weiterhin der marktübliche Arbeitspreis gilt. Durch dieses Modell sollen weiterhin Anreize zum Energiesparen geschaffen werden.

Das subventionierte Kontingent liegt für Strom, Gas und Fernwärme bei jeweils 80 Prozent der aktuellen Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers. Der Preisdeckel beträgt für Privathaushalte und Kleinunternehmen 40 ct/kWh (Strom), 12 ct/kWh (Gas) bzw. 9,5 ct/kWh (Fernwärme).

Der Anschaulichkeit halber soll ein konkretes Rechenbeispiel zurate gezogen werden: Angenommen, der jährliche Stromverbrauch eines Haushalts lag bisher bei 1000 kWh, wodurch sich für das neue Jahr auch eine Verbrauchsprognose von 1000 kWh ergibt. Das Kontingent beträgt dann 80 Prozent hiervon, in diesem Fall sind das 800 kWh – für diese Verbrauchsmenge gilt dann ein Fixpreis von 40 ct/kWh. Dieser Wert liegt signifikant unter den Preisen auf dem freien Markt, der Staat kommt automatisch für die Differenz auf. Für jede verbrauchte Kilowattstunde über dem Referenzwert von 800 kWh muss hingegen der normale Marktpreis gezahlt werden, das könnten beispielsweise etwa 50 ct/kWh sein. Dieselbe Rechnung lässt sich analog für Gas und Fernwärme anwenden, wobei hier ein Preisdeckel von 12 ct/kWh für Gas bzw. 9,5 ct/kWh für Fernwärme gilt.

Verbrauchern wird deshalb empfohlen, weiterhin sparsam mit Energie umzugehen und im Idealfall das Kontingent nicht zu überschreiten, um überteuerte Marktpreise vollständig zu vermeiden.

?>