Sie haben eine Preiserhöhung von Ihrem Versorger erhalten? Damit bricht Ihr Versorger den laufenden Vertrag – wodurch sofort ein Sonderkündigungsrecht entsteht. Eine Sonderkündigung benötigt in der Regel eine handschriftliche Unterzeichnung des Vertragspartners bzw. der Vertragspartnerin. Aus diesem speziellen Grund können wir die Kündigung leider nicht für Sie übernehmen.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass dies eine absolute Ausnahme beim erstmaligen Wechsel über unsere Seite darstellt. Im Normalfall führen wir natürlich auch die Kündigung durch. In dieser besonderen Situation sind wir allerdings auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Für eine Sonderkündigung gewährt der Versorger in der Regel eine Frist bis zum Datum der Preiserhöhung. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihr Kündigungsschreiben zeitnah an Ihren aktuellen Anbieter zu schicken. Im Anschluss kümmern wir uns um Ihren Vertragswechsel zu einem günstigeren Anbieter.
Dafür benötigen wir die Kündigungsbestätigung Ihres Vorversorgers.