Warum sich Photovoltaik für Ihr Eigenheim lohnt
Stromsparen ist zu keiner Jahreszeit so einfach, wie im Sommer – der Sonne sei Dank. Sie möchten noch einen drauf setzen und die Sonne voll nutzen? Dann investieren Sie unbedingt in eine Photovoltaikanlage für Ihr Eigenheim!
Eine Photovoltaikanlage ist – gerade in Zeiten steigender Strompreise – eine lohnende Investition. So sparen Sie nicht nur jährlich Stromkosten, sondern machen sich auch unabhängiger von Energieanbietern. Nicht zuletzt leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz.
Wir informieren Sie in unserem Ratgeberartikel über die Vorteile von Photovoltaik für den Privatgebrauch.
Sie möchten sich eine PV-Anlage anschaffen und wünschen dabei Beratung? Unsere Photovoltaik-Experten stehen Ihnen gerne für alle Anliegen und Fragen zur Verfügung. Vereinbaren Sie dafür einfach über unser Kontaktformular ein 15-minütiges kostenloses & unverbindliches Beratungsgespräch.
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Vorteile einer Photovoltaikanlage für Privathaushalte
Wenn die Sonne ungehindert auf Ihr Dach scheinen kann, sollten Sie sich das zunutze machen. Eigenen Strom mit Photovoltaik zu erzeugen, macht gleich aus mehreren Gründen Sinn:
- Sie sparen langfristig Stromkosten: Mit einer Photovoltaikanlage decken Sie einen Großteil oder sogar die gesamten Stromkosten Ihres Eigenheims.
- Rendite: Die Kosten einer PV-Anlage amortisieren sich nach 8 bis 12 Jahren, dies variiert allerdings je nach jährlichem Ertrag, der Eigenverbrauchquote und der Investitionskosten. Bei einer Lebensdauer von 30 Jahren und mehr wird die Anlage also viel Geld einbringen. Steigen die Energiepreise, was in Zukunft sehr wahrscheinlich ist, macht sich die Anlage deutlich schneller bezahlt.
- Umweltfreundlich: Da Sie hauptsächlich Sonnenenergie nutzen, reduzieren Sie Ihren CO2-Fußabdruck und tragen aktiv zum Umweltschutz bei.
- Unabhängig von Energieanbietern: Dadurch, dass Sie einen Großteil Ihres Stroms selbst produzieren, sind Sie unabhängiger von Stromanbietern und deren Preisen. Denken Sie trotz PV daran, jährlich Ihren Stromanbieter zu wechseln, um noch mehr Kosten zu sparen!
- Wertsteigerung Ihrer Immobilie: Eine Photovoltaikanlage steigert den Wert Ihrer Immobilie und wirkt sich positiv auf den Wiederverkaufswert aus.
- Langlebigkeit: Photovoltaikanlagen haben eine lange Lebensdauer und erfordern nur minimale Wartung. Das macht sich noch zuverlässiger und wirtschaftlicher.
- Steuerliche Anreize und Förderprogramme: Es gibt viele steuerliche Anreize und Förderprogramme für den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage. So ist eine PV in der Anschaffung günstiger und amortisiert sich schneller.
- E-Mobilität: Mit dem aus einer Photovoltaikanlage gewonnen Strom können Sie Ihre Elektrofahrzeuge mit sauberer Energie aufladen.
Unsere Photovoltaik-Experten beraten Sie gerne unverbindlich & kostenlos in einem 15-minütigen Gespräch. Füllen Sie dafür einfach unser Kontaktformular aus. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Förderung von Photovoltaik
Eine PV-Anlage ist eine Investition von mehreren tausend Euro und will gut überlegt sein. Damit die Entscheidung leichter fällt, gibt es in Deutschland verschiedene Arten der Förderung. Zum Beispiel in Form von Zuschüssen, zinsgünstigen Krediten oder anderweitigen Programme für Neu- und Bestands-Photovoltaikanlagen. Auch die sogenannte Einspeisevergütung zählt dazu.
Finanzielle Förderung
Damit Sie die Anschaffung von PV-Anlagen finanziell stemmen können, gibt es in einigen Städten, Landkreisen und Bundesländern Förderprogramme. Ob Photovoltaik in Ihrem Wohnort gefördert wird, finden Sie über die Homepage Ihrer Stadt, Ihrer Ortschaft oder Ihres Bundeslandes heraus.
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen bei der Anschaffung von Photovoltaikanlagen und anderen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Auf diese Weise lassen sich bis zu 100 Prozent der Kosten finanzieren. Balkonkraftwerke und Steckeranlagen sind von dieser Art Förderung allerdings ausgenommen, denn Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller müssen einen Teil des erzeugten Stroms in das Stromnetz einspeisen. Bei Steckeranlagen ist das nicht möglich.
Der Haken an dieser Art der Finanzierung: Es handelt sich hierbei nicht um eine Bezuschussung, sondern um einen Kredit. Sie müssen also die Summe samt Zinsen zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückzahlen. Die Rückzahlung erfolgt in gleichbleibenden vierteljährlichen Raten zuzüglich der Zinsen auf den noch zu tilgenden Betrag. Entscheiden Sie sich die Gesamtsumme oder eine größere Teilsumme vorzeitig zu tilgen, fällt außerdem eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Förderung ist für Sie nicht möglich? Die Investition in eine PV-Anlage kann sich dennoch für Sie lohnen. Lassen Sie sich von unseren Experten in einem kostenlosen & unverbindlichen 15-minütigen Beratungsgespräch über Ihre Möglichkeiten aufklären!
Beschlüsse und Förderungspakete
Solarpaket 1
Im August 2023 wurde im Bundeskabinett das Solarpaket der Bundesregierung beschlossen, mit dem Ziel, den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu beschleunigen. Die meisten Teile des Gesetzpakets sind am 16. Mai 2024 in Kraft getreten. Die im Paket beschlossenen Punkte drehten sich vor allem um den Abbau von Bürokratie und einfacheren Verfahren in der Inbetriebnahme. Außerdem sollte dieses Paket den Ausbau von Freiflächenanlagen (sog. Solarparks) fördern.
Im Beschluss hieß es konkret: „Balkon-PV-Anlagen sollen einfacher in Betrieb genommen werden. Hierfür soll die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen und die Anmeldung im Marktstammdatenregister auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt werden.“ Außerdem ist ein weiteres Ziel der Regelungen: „Wir stellen mehr Flächen für Solarparks zur Verfügung. Aber wahren gleichzeitig landwirtschaftliche und naturschutzfachliche Interessen: Flächen sollen mehrfach genutzt werden, wir begrenzen die Inanspruchnahme von landwirtschaftlicher Fläche und nehmen weiterhin strenge Schutzgebietstypen für den Naturschutz aus.“ Besonders der erste Punkt des Solarpakets ist für Privatpersonen und Haushalte interessant, weil Ihnen dadurch die Einrichtung und Inbetriebnahme leichter fällt.
Weitere politische Förderungen
Die Landesregierung des Bundeslandes Saarland hat im Mai 2024 ein neues Solarpaket zur Abstimmung vorgelegt, dass den regionalen Ausbau der Solarenergie weiter vorantreiben soll. Der sich aktuell noch in der Abstimmung befindliche Antrag beinhaltet, wie auch das Solarpaket 1, einige Pläne zum Solarausbau auf öffentlichen und gewerblichen Gebäuden. Dazu gehören beispielsweise:
- Solarpflicht für öffentliche und gewerblich genutzte Gebäude mit mehr als 100qm Dachfläche
- Solarpflicht für öffentliche und gewerblich genutzte Parkplätze ab 35 Stellplätzen
- Schaffung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für kommunale Solarsetzungen für Wohngebäude
- Für sonstige Gebäude: Verpflichtung bei der Gebäudeerrichtung die Möglichkeit einzuplanen, dass auf Dachflächen Photovoltaikanlagen errichtet werden können.
Außerdem will die Landesregierung mit diesem Paket auch die Genehmigung von Photovoltaikanlagen auf, an oder im Umfeld von denkmalgeschützten Flächen vereinfachen. Während die Anbringung von Solaranlagen auf Denkmälern vorher unter Genehmigungsvorbehalt stand, sollen solche Anlagen in Zukunft grundsätzlich zu genehmigen sein.
Zudem sollen Gemeinden an den Gewinnen installierter Solar-Freiflächenanlagen teilhaben können. Dieses Beteiligungsgesetz ist bereits Teil des Windpakets der Landesregierung gewesen.
Auch Hamburg hat schon vor längerer Zeit ein ähnliches Gesetz verabschiedet. Dort müssen seit 2023 auf allen Neubauten Photovoltaikanlagen angebracht werden. Seit 2024 müssen auch auf umgebauten Dächern bestehender Gebäude Photovoltaikanlagen errichtet werden. Außerdem besteht eine Mindestbelegungspflicht. So müssen bei Neubauten mindestens 30 Prozent der gesamten Dachfläche (Bruttodachfläche) belegt sein, bei bestehenden Gebäuden sind es 30 Prozent der Nettodachfläche, also der Dachfläche abzüglich anderer notwendiger Dachnutzungen. Das gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude. Allerdings gilt diese Pflicht nur für Dächer mit einer Fläche von mindestens 50 Quadratmetern. Außerdem sind Gebäude ausgenommen, auf denen sich die Anbringung von Photovoltaikanlagen entweder wirtschaftlich nicht lohnt oder es mit dem Zweck des Gebäudes nicht zu vereinbaren ist. Dazu gehören beispielsweise Gebäude mit einer Restnutzungsdauer von weniger als 20 Jahren, Traglufthallen und Zelte, unterirdische Bauten oder Gewächshäuser und andere Kulturräume zur Aufzucht und Vermehrung von Pflanzen.
Sie überlegen, in PV für Ihr Eigenheim zu investieren, benötigen aber Beratung? Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches & kostenloses 15-Minuten-Gespräch mit unseren Experten!