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Solaranlage mieten

Unabhängiger vom Energiemarkt zu werden und Teile des Stroms selbst zu produzieren, klingt verlockend. Dadurch sinkt nicht zuletzt auch die eigene Stromrechnung. Allerdings ist der Kauf einer Photovoltaikanlage oft nicht so günstig, selbst wenn viele Städte und Landkreise die Anschaffung durch Förderprogramme subventionieren. Für manche Haushalte könnte es eine Alternative sein, stattdessen eine Solaranlage zu mieten bzw. zu leasen.

Photovoltaik mieten vs. kaufen: Unterschiede

Ob Mieten bzw. Leasen oder Kaufen – beide Modelle haben ihre eigenen Vor- und Nachteile. Was die Stromgewinnung und den gewonnenen Strom angeht, gibt es zwischen jedoch keine Unterschiede. Diese liegen dafür umso mehr in der Finanzierung und den Abläufen um die Solaranlage herum.

Der größte Vorteil beim Kauf einer Solaranlage ist die planbare Beständigkeit und langfristige Nutzung und gleichzeitig die Flexibilität. Einmal angeschafft bleibt die Anlage für eine unbestimmte Zeit auf dem Dach. Der Haushalt kann selbst entscheiden, ob und wann die Anlage ab- oder umgebaut werden soll. Neue Module anzubringen oder alte auszutauschen, ist einfacher, wenn es die eigene Anlage ist.

Eine Solaranlage zu kaufen bedeutet aber auch, die Anlage selber zu kontrollieren, zu beaufsichtigen, zu warten und zu pflegen. Außerdem müssen sich die Haushalte selbstständig um sämtliche Meldepflichten bei der Bundesnetzagentur und um Versicherungen und Steuern kümmern.

Die Miet- oder Leasingdauer einer Solaranlage beträgt in der Regel zwischen 15 und 25 Jahren. Treten in dieser Zeit Probleme mit dem Anbieter oder der Leistung auf, ist es oft schwierig, vorzeitig aus dem Vertrag auszutreten. Außerdem verhält es sich mit gemieteten Photovoltaikanlagen ähnlich wie mit dem Autoleasing. Der Anbieter bzw. der Vermieter bleibt über die gesamte Mietdauer Eigentümer der Anlage. Oft ist es erst danach möglich, dass die Anlage den Eigentümer wechselt und auch vollständig dem Haushalt gehört.

Theoretisch können Haushalte die Anlage auch vor Ablauf der Mietdauer abkaufen, allerdings sind die Gesamtkosten in dem Fall höher als beim direkten Kauf der Anlage. Auf der anderen Seite ist der bürokratische Aufwand bei der Miete oft geringer.

Der Vermieter übernimmt normalerweise sowohl die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur als auch den Abschluss von Versicherungen. Einzig das Thema Steuern fällt sowohl beim Kauf als auch bei der Miete auf die Privatpersonen und Haushalte zurück. Die Einzelheiten, welche Leistungen der Anbieter übernimmt, sind aber im Vertrag festgehalten und sollten schon bei vorherigen Infogesprächen geklärt werden.

Dadurch, dass sich bei der Miete von Solaranlagen der Anbieter um die meisten rechtlichen und bürokratischen Angelegenheiten kümmert ist dieses Modell komfortabler. Beim Kauf einer Solaranlage ist der bürokratische Aufwand deutlich höher, dafür sind die Haushalte aber auch die tatsächlichen Eigentümer der Anlage und nicht nur Besitzer, wie es bei einer Miete der Fall ist. Außerdem haben Haushalte mit einer gekauften Solaranlage mehr Flexibilität, was den Aus- und Umbau der Anlage angeht.

Dachzeile…

Unterschiede in der Finanzierung

Um den Kauf einer Solaranlage zu finanzieren, gibt es mehrere Möglichkeiten. Haushalte können eine Förderung durch den Staat bzw. durch die Städte und Kommunen beantragen. Die fällt in allen Städten unterschiedlich hoch aus. Die Infos zur Höhe der Bezuschussung und zu den Anträgen stehen in den meisten Fällen auf den jeweiligen Stadtportalen. Alternativ bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau Kredite an, die speziell für die Anschaffung und Installation von Solaranlagen gedacht sind. Der Kauf einer Solaranlage mit einer Leistung von etwa 10 kWp kostet einen Haushalt beispielsweise etwa 16.000 Euro. Eine Solaranlage mit Stromspeicher kostet dagegen schon bis zu 24.000 Euro.

Bei der Miete einer Solaranlage werden über den Vertragszeitraum monatliche Zahlungen fällig. Dabei sind die Kosten von der Größe und der Leistung der Anlage abhängig. Sie können zwischen ca. 50 Euro und über 200 Euro pro Monat liegen. Bei einem Mietvertrag über 20 Jahre können die Gesamtkosten also schon bei 10.000 Euro beginnen und bei größeren Anlagen mit einer Leistung von etwa 10kWp weit über 40.000 Euro betragen.

Der finanzielle Vorteil der Miete liegt darin, dass die einmaligen Anschaffungskosten in den monatlichen Zahlungen inbegriffen sind und die Haushalte somit nicht eine große Summe auf einmal bezahlen müssen, sofern sie keinen Kredit aufnehmen. Alles in allem ist vor allem bei größeren Anlagen die Miete einer PV-Anlage deutlich teurer als ein Kauf.

Was passiert mit den Solaranlagen nach Ende des Mietvertrags?

Eine gemietete bzw. geleaste Solaranlage bleibt je nach Vertrag normalerweise zwischen 15 und 25 Jahren auf dem Dach. Was danach passiert, hängt in der Regel vom Anbieter und dem Vertrag ab. Oft sehen Mietverträge vor, dass Haushalte die Anlage nach Ende der Mietdauer kostenfrei übernehmen dürfen. Das ist aber nicht immer der Fall.

Grundsätzlich können Haushalte die Anlage auch vor Ablauf des Mietvertrags abkaufen. Im Vergleich zu einem direkten Kauf sind hierbei die Kosten aber deutlich höher. Normalerweise ist in einem Mietvertrag auch geregelt, was bei einem Verkauf oder Erbfall passiert: Die Haushalte, die den Vertrag abschließen, müssen in der Regel dafür sorgen, dass der Mietvertrag in diesen Fällen weitergeführt wird. Sie müssten also einen Vertragsnachfolger finden und ernennen.

Wer sein Haus verkaufen will, hat also unter Umständen größere Probleme, Käufer zu finden, die neben dem Kaufpreis auch bereit sind, die monatliche Miete für die Solaranlagen zu zahlen. Bei einem Todesfall treten die Erben – sofern sie das Erbe anerkennen – nach deutschem Recht automatisch in die bestehenden Verträge des Verstorbenen ein und führen diese weiter, sogar bei Verträgen von denen sie keine Kenntnis hatten. Anschließend können die Erben grundsätzlich selber entscheiden, wie sie mit den Verträgen verfahren wollen.

Bei Mietverträgen für Solaranlagen ist das aber nicht immer möglich, da die Haushalte sich oft dazu verpflichten, bei einem Todesfall für eine Mietnachfolge zu sorgen. Ist das nicht der Fall, gelten normalerweise die gesetzlichen Kündigungsfristen. Die Einzelheiten zum Thema Kündigungen sollten aber im Vertrag stehen.

Solaranlage mieten: Vorteile

  1. Geringere Anfangskosten: Der größte Vorteil ist, dass keine hohen Anfangsinvestitionen notwendig sind. Dies macht Solarenergie für mehr Menschen zugänglich, insbesondere für diejenigen, die nicht die finanziellen Mittel haben, um eine Solaranlage zu kaufen.
  2. Wartung und Reparaturen: Bei vielen Mietverträgen übernimmt der Vermieter die Wartung und eventuelle Reparaturen der Anlage. Dies reduziert die laufenden Kosten und den Aufwand für den Mieter.
  3. Planbare Kosten: Durch feste monatliche Raten sind die Kosten für die Nutzung der Solaranlage planbar und transparent. Dies erleichtert die finanzielle Planung und kann helfen, unerwartete Ausgaben zu vermeiden.
  4. Schnelle Amortisation: Da keine hohen Anschaffungskosten anfallen und oft sofort Einsparungen bei den Stromkosten möglich sind, kann sich die Nutzung einer gemieteten PV-Anlage schnell amortisieren.
  5. Flexibilität: Mietverträge können unterschiedliche Laufzeiten haben, was den Nutzern Flexibilität bietet. Am Ende des Leasingvertrags gibt es oft die Möglichkeit, die Anlage zu einem Restwert zu kaufen, den Vertrag zu verlängern oder die Anlage zurückzugeben.

Solaranlage mieten: Nachteile

  1. Langfristige Gesamtkosten: Obwohl die Anfangskosten niedriger sind, können die langfristigen Gesamtkosten einer PV-Miete höher sein als der Kauf einer Anlage. Über die gesamte Laufzeit des Mietvertrag können sich die monatlichen Raten summieren und insgesamt mehr kosten als ein direkter Kauf.
  2. Eigentum: Bei einem Mietvertrag bleibt die Solaranlage im Besitz des Vermieters. Das bedeutet, dass der Mieter keine vollständige Kontrolle über die Anlage hat und eventuell weniger flexibel ist, was Veränderungen oder Anpassungen betrifft.
  3. Vertragsbedingungen: Mietverträge können komplex sein und versteckte Kosten oder strenge Bedingungen enthalten. Es ist wichtig, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
  4. Begrenzte Laufzeit: Nach Ablauf des Leasingvertrags muss der Leasingnehmer entscheiden, ob er die Anlage kauft, den Vertrag verlängert oder die Anlage zurückgibt. Diese Unsicherheit kann langfristige Planungen erschweren.
  5. Einschränkungen bei Förderungen: In einigen Fällen können Leasingnehmer möglicherweise nicht in den vollen Genuss staatlicher Förderungen oder steuerlicher Vorteile kommen, die für den Kauf von PV-Anlagen angeboten werden.

Wann lohnt es sich, eine Solaranlage zu mieten?

Wer rein aufs Finanzielle und die Gesamtkosten schaut, ist mit dem Kauf einer Photovoltaikanlage besser bedient. Natürlich nur, sofern ein Kauf finanziell überhaupt zu stemmen ist.

In dieser Rechnung müssen schließlich noch die Ersparnis und der Gewinn durch die Einspeisung ins Stromnetz beachtet werden. Ist diese Summer höher als die Gesamtkosten der Miete, gibt es auch finanzielle Gründe, sich für das Mietmodell zu entscheiden.

Allerdings ist es nicht immer einfach, genaue Vorhersagen über die Ersparnis zu treffen. Für Haushalte, denen eine einfache und reibungslose Anschaffung wichtiger ist, lohnt sich eher das Mietmodell. Ansonsten sollte es aber immer eine individuelle Entscheidung sein, welches Modell besser zu den Umständen des Haushalts oder des Grundstücks passt.

Wer sich für den Kauf einer Solaranlage entscheidet, ist gleichzeitig Besitzer und Eigentümer der Anlage und dadurch flexibler. Sie können selbst entscheiden, wie lange Ihre Solaranlage auf dem Dach bleiben soll. Bei einer gemieteten Anlage bleibt weiterhin der Vermieter Eigentümer und die Haushalte besitzen sie nur.

Doch auch wenn der Kauf einer Solaranlage von Bund und Ländern bezuschusst wird, kann die fünfstellige Summe nicht immer sofort beglichen werden, ohne Kredite aufzunehmen. Außerdem können die Wartungs- und Reparaturkosten bei einer gekauften Anlage variieren, sodass keine langfristige finanzielle Planungssicherheit garantiert ist.

Mieten und Pachten sind nicht das Gleiche

Die Begriffe Mieten und Pachten werden besonders bei Photovoltaikanlagen oft gleichgesetzt, bedeuten aber zwei verschiedene Dinge.

Eine Miete ermöglicht es den Mietenden, den Gebrauch des Gegenstands während der Mietzeit. Eine Pacht hat noch den Zusatz des Genusses der Früchte und des Nießbrauchs. Wer beispielsweise eine landwirtschaftliche Fläche mietet, darf sich dort aufhalten. Wer sie pachtet, darf darauf Getreide oder ähnliches anbauen. Das gilt für alle abgebauten Rohstoffe.

Was Photovoltaikanlagen angeht, gab es jedoch 2018 ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach es sich bei Nutzungsverträgen zu Errichtung und Betrieb von Photovoltaikanlagen um Mietverträge nicht um Pachtverträge handelt. Ein Grund der Entscheidung war, dass eine Pacht die „unmittelbare Sachfrucht des Grundstücks“ voraussetzt, was bei Sonnenlicht zur Energiegewinnung nicht der Fall ist.

Haushalte dürfen demnach den aus der Solaranlage gewonnenen Strom auch privat nutzen und auch in das öffentliche Stromnetz einspeisen und daraus Gewinn schlagen dürfen – obwohl die Anlage nicht gepachtet ist, sondern nur gemietet.

Andersherum betrifft das aber auch die Dachflächen von Ein- und Mehrfamilienhäusern, die vermietet werden können. Dadurch erlauben die Haushalte und Gebäudeeigentümern den Energieversogern, die gemieteten Flächen zu nutzen, um Photovoltaikanlagen zu installieren. Darüber erhalten die Haushalte eine monatliche Zahlung und die Energieversorger speisen über die Anlagen Strom in das Stromnetz ein. Hierbei dürfen die Haushalte den auf den Dächern gewonnenen Strom allerdings nicht selbst nutzen. Diese Form der Miete findet in großer Form auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, anderen natürlichen Freiflächen oder auf großen Industriedächern statt.

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