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Unabhängiger vom Energiemarkt zu werden und Teile des Stroms selbst zu produzieren, klingt verlockend. Dadurch sinkt nicht zuletzt auch die eigene Stromrechnung. Allerdings ist der Kauf einer Photovoltaikanlage oft nicht so günstig, selbst wenn viele Städte und Landkreise die Anschaffung durch Förderprogramme subventionieren. Für manche Haushalte könnte es eine Alternative sein, stattdessen eine Solaranlage zu mieten bzw. zu leasen.

Photovoltaik mieten vs kaufen: Unterschiede

Beim Kauf einer Solaranlage sind Haushalte die Eigentümer und genießen Flexibilität bei Änderungen, tragen jedoch auch die Verantwortung für Wartung und bürokratische Aufgaben. Beim Mieten oder Leasen übernimmt der Anbieter viele administrative Aufgaben, was den Aufwand reduziert, jedoch bleibt die Anlage Eigentum des Vermieters. Miete bietet niedrigere Anfangskosten, kann jedoch über die Vertragslaufzeit teurer werden und gibt weniger Kontrolle über die Anlage. Nach Ablauf der Mietdauer besteht oft die Möglichkeit, die Anlage zu kaufen oder zurückzugeben, aber es können hohe Gesamtkosten und Einschränkungen bei Förderungen anfallen.


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Wann lohnt es sich, eine Solaranlage zu mieten?

Finanziell gesehen ist der Kauf einer Solaranlage in der Regel vorteilhafter, wenn man die Ersparnisse und möglichen Gewinne aus der Einspeisung ins Stromnetz berücksichtigt. Wer auf einfache Anschaffung und geringen Aufwand Wert legt, für den ist das Mietmodell sinnvoller. Der Kauf bietet mehr Flexibilität und Eigentum an der Anlage, während das Mietmodell mit geringeren Anfangskosten und weniger Verantwortung verbunden ist. Die Entscheidung sollte individuell und abhängig von den finanziellen Möglichkeiten sowie den langfristigen Zielen des Haushalts getroffen werden.

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Mieten und Pachten sind nicht das Gleiche

Mieten und Pachten von Photovoltaikanlagen sind unterschiedliche Konzepte. Mieten ermöglicht die Nutzung der Anlage, während Pacht zusätzlich den Genuss der „Früchte“ wie die Nutzung des erzeugten Stroms umfasst. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2018 stellte klar, dass Verträge über die Nutzung von Photovoltaikanlagen Mietverträge sind, keine Pachtverhältnisse. Bei der Miete von Dachflächen für Photovoltaikanlagen erhalten Haushalte eine monatliche Zahlung, dürfen den erzeugten Strom jedoch nicht selbst nutzen – die Energie wird ins öffentliche Netz eingespeist.