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Ab wann gilt die Sonderkündigung?

Ihr Anbieter darf den Preis Ihres Tarifs erhöhen, wenn er Sie rechtzeitig informiert, die Erhöhung begründet ist und die Preisgarantie beachtet wird. Trotzdem können Sie bei einer Preiserhöhung von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Wenn Sie aufgrund einer Preiserhöhung oder Vertragsänderung kündigen möchten, tritt die Kündigung mit dem Datum der Änderung in Kraft.

Beispiel: Sie erhalten am 3. Mai die Information, dass sich der Preis Ihres Stromtarifs zum 1. Juni erhöht. Im Laufe des Monats können Sie die Sonderkündigung beantragen, sodass Ihr Vertrag zum 31. Mai endet.

Bei einem Umzug läuft das Ganze etwas anders. Hier tritt die Kündigung mit dem Umzug oder kurz danach ein und es gibt meistens eine Frist von zwei Wochen.

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