Muss ich die Sonderkündigung selbst durchführen?
Ja, die Sonderkündigung müssen Sie selbst übernehmen. Wenn Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen möchten, muss dies schriftlich passieren. Bei vielen Anbietern reicht eine E-Mail – sicherer ist es allerdings, wenn Sie ein Einschreiben verschicken. Schauen Sie für nähere Informationen zum Vorgehen in Ihren Vertragsunterlagen nach oder kontaktieren Sie den Kundenservice des Anbieters.
Übrigens: Beim Grundversorger ist keine Sonderkündigung nötig, denn hier beträgt die Kündigungsfrist ohnehin nur zwei Wochen.
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