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Mein Abschlag wurde angepasst – ist das eine Preiserhöhung?

Nein. Eine Preiserhöhung liegt nur vor, wenn der Arbeitspreis- und/oder der Grundpreis zu einem bestimmten im Voraus mitgeteilten Zeitpunkt erhöht wird. Wurde nur der Abschlag angepasst, liegt keine Preiserhöhung vor und es besteht kein Sonderkündigungsrecht. Gemäß Verbrauch können wir den Abschlag aber wieder für Sie anpassen lassen. 

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