veröffentlicht am: 06.06.2025
Ab dem 6. Juni 2025 ist ein Stromanbieterwechsel an Werktagen innerhalb von 24 Stunden möglich. Verbraucher benötigen dafür nun ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID). Die neue Regelung betrifft allerdings nur den technischen Wechselprozess, Kündigungsfristen bleiben vorerst unverändert. Ziel der EU-Richtlinie ist ein verbraucherfreundlicherer Strommarkt mit gleichzeitig mehr Wettbewerb zwischen Stromanbietern. Außerdem wichtig für alle Stromkunden: Wer umzieht, kann Stromverträge nicht mehr rückwirkend ab- und anmelden. Wer sich zu spät kümmert, zahlt unter Umständen zu viel. Versorger empfehlen, Umzüge schon zwei Wochen vorher anzumelden.
Ab dem 6. Juni 2025 ist ein Stromanbieterwechsel an Werktagen innerhalb von 24 Stunden möglich. Diese Änderung betrifft sowohl Verbraucher als auch Versorger und Netzbetreiber. Für Verbraucher bedeutet das vor allem mehr Flexibilität und bessere Möglichkeiten, auf Preisschwankungen zu reagieren. Hier erfahren Sie alles, was Sie zum Thema 24-Stunden-Lieferantenwechsel wissen müssen.
Umzug und Strom – So vermeiden Sie Zusatzkosten
Die maßgeblichste Änderung durch den 24-Stunden-Wechsel ist, dass Lieferantenwechsel nun innerhalb von 24 Stunden an Werktagen erfolgen müssen. Das Gesetz dahinter berücksichtigt die EU-Richtlinie 2019/944, wonach der technische Wechselvorgang bis spätestens 2026 nicht länger als 24 Stunden dauern und an jedem Werktag möglich sein sollte. Samstags erfolgt der Wechsel entsprechend erst zu Montag bzw. Dienstag. Weil Sonntage keine Werktage sind, finden die Wechsel erst wieder am nächsten möglichen Werktag statt, also von Montag auf Dienstag.
Für Verbraucher ändert sich im Grunde nur eine Sache: Anstatt wie bisher bei einem Wechsel Zählernummer, Name des bisherigen Versorgers und Zählerstand anzugeben, benötigen Sie nun auch Ihre Marktlokations-Identifikationsnummer (kurz MaLo-ID). Die Zählernummer bzw. Messlokation (MeLo) ist dagegen nicht mehr zwingend notwendig. Nutzen Sie hingegen unseren Wechselservice WECHSELPILOT ändert sich für Sie gar nichts. Wir kümmern uns wie gewohnt um Ihren Stromvertrag und Lieferantenwechsel.
Eine sehr wichtige Änderung, die Verbraucher aber beachten sollten, ist die neue Regelung zu Meldungen von Stromverträgen bei Umzügen. Ab dem 6. Juni 2025 können Kunden Ihre Stromverträge nicht mehr rückwirkend anmelden oder kündigen. Bisher war das oft bis zu 6 Wochen nach dem Umzug möglich. Besonders für gerade umziehende Stromkunden kann das ein Problem werden:
- Wird der Auszug zu spät gemeldet, zahlen Sie noch weiter für die alte Wohnung und den Energieverbrauch Ihres Nachmieters.
- Wird der Einzug zu spät gemeldet, landen Sie zumindest vorübergehend in der oft teureren Grundversorgung.
Ziehen Sie gerade um, sollten Sie Ihren Umzug frühzeitig melden, damit auch der Lieferantenwechsel problemlos vonstattengehen kann. Abmeldungen können Sie spätestens für den folgenden Werktag, Anmeldungen spätestens für den übernächsten Werktag durchführen. Versorger empfehlen, den Umzug schon zwei Wochen vorher zu melden.
Wichtiger Hinweis: Die Neuerung des 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf die technischen Prozesse zwischen Versorgern und Netzbetreibern. Als Stromkunde müssen Sie sich auch weiterhin nach Ihren Kündigungsfristen richten. Die gesetzliche Kündigungsfrist von maximal einem Monat bleibt aktuell unverändert. Es spricht aber nichts dagegen, dass Energieversorger von sich aus kürzere Fristen anbieten.
EU-Reform soll Verbraucherrechte und Wettbewerb stärken
Hinter der EU-Richtlinie zeigen sich vor allem zwei Motivationen:
- Wettbewerb zwischen den Stromversorgern
- Verbraucherfreundlicherer Strommarkt
Beide Punkte gehen aber Hand in Hand. Naheliegende wettbewerbliche Vorteile liegen in der Kündigungsfrist. Wenn ein Wechsel technisch innerhalb von 24 Stunden möglich ist, warum dann nicht auch eine kürzere Kündigungsfrist für Kunden? Nur so können Stromkunden auch tatsächlich von diesem neuen Gesetz profitieren. Aktuell haben Stromverträge eine Kündigungsfrist von maximal einem Monat. So eine Frist war nachvollziehbar, wenn der Wechselprozess bis zu drei Wochen gedauert hat. Das ist nun aber nicht mehr der Fall.
Marktlokations-ID? Einfach erklärt
Die Marktlokations-ID ist eine elfstellige Nummer, die jede Stromentnahmestelle eindeutig identifiziert. Jeder Ort, an dem Energie verbraucht wird, hat eine eigene MaLo-ID. Sie unterscheidet sich zur Zählernummer in erster Linie dadurch, dass sie auch bei einem Zählerwechsel gleichbleibt und damit immer eindeutig einer Entnahmestelle zugeordnet werden kann. Die einheitliche Identifikation vereinfacht und beschleunigt die Kommunikation zwischen Netzbetreibern und Energielieferanten.
Sie finden Ihre MaLo-ID auf Ihrer Stromrechnung, sie steht meistens bereits im Rechnungskopf unter dem Punkt “Marktlokation.” Sind Sie sich trotzdem unsicher, können Sie die Nummer auch bei Ihrem Energieversorger oder dem Netzbetreiber anfragen.

Schritt für Schritt zum neuen Lieferanten
Um den Energieversorger zu wechseln, reicht es, wenn Kunden sich an den neuen Stromanbieter wenden, um einen Vertrag abzuschließen. Sie übermitteln Zählernummer, Name des alten Stromversorgers und aktuellen Zählerstand (ab dem 6. Juni auch die MaLo-ID) und der neue Lieferant kümmert sich um den Wechsel. Sie müssen ihm aber eine Vollmacht erteilen, dass er in Ihrem Namen Ihren alten Energievertrag kündigen darf. Wichtige Ausnahme: Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, müssen Sie selbst kündigen, das kann der neue Anbieter nicht übernehmen. Haben Sie das getan, durchläuft ein Lieferantenwechsel die folgenden Schritte:
- Der neue Lieferant schreibt eine Kündigung an Ihren bisherigen Lieferanten.
- Ihr bisheriger Lieferant hat drei Tage Zeit, die Daten zu prüfen, und die Kündigung zu akzeptieren. Tut er das, teilt er Ihrem neuen Anbieter und dem Netzbetreiber das Enddatum der Belieferung mit.
- Ihr neuer Anbieter meldet die Netznutzung beim Netzbetreiber an. Beginnend ab diesem Punkt durfte der Wechselprozess bisher maximal drei Wochen dauern.
- Stimmt der Netzbetreiber der Anmeldung zu, bekommen Sie eine Bestätigung von Ihrem neuen Versorger. Dieser teilt Ihnen auch das genaue Datum mit, wann die Lieferung beginnt.
Die Begriffe Lieferantenwechsel und Vertragswechsel werden oft synonym benutzt, bedeuten aber unterschiedliche Dinge. Während ein Lieferantenwechsel tatsächlich den Wechsel zu einem anderen Anbieter bzw. Versorger bedeutet, geschieht ein Vertragswechsel wirklich nur innerhalb eines Versorgers.
Ein 24-Stunden-Wechsel folgt im Prinzip den gleichen Schritten. Sie schließen einen Vertrag mit einem neuen Versorger ab und dieser kümmert sich um die Einzelheiten. Innerhalb von einem Werktag erhalten Sie die Bestätigung. Ist der nächste Tag ein Sonntag oder ein Werktag, erfolgt der Wechsel also erst zum Tag darauf. Voraussetzung dafür ist Ihre MaLo-ID. Wenn Sie Ihre MaLo-ID nicht kennen oder nicht angeben, dauert der Wechsel auch länger als einen Werktag, was aber grundsätzlich verkraftbar ist, wenn die Kündigungsfrist sowieso einen Monat beträgt.
Aktuell kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Wechsel in der Übergangsphase tatsächlich innerhalb eines Werktages bestätigt werden. Aufgrund der umfangreichen technischen und organisatorischen Anpassungen kann es ab dem 6. Juni 2025 vereinzelt zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen, so Energieanbieter und Netzbetreiber. Einige Anbieter kündigen sogar an, an bestimmten Tagen rund um die Umstellung telefonisch nicht erreichbar zu sein oder bestimmte Vorgänge (wie An-, Ab- und Ummeldungen) temporär nicht bearbeiten zu können.