veröffentlicht am: 28.02.2025
Während sich der europäische CO2 -Preis nach dem europäischen Emissionshandelssystem richtet und Energieanlagen, energieintensive Industrie, Luft- und Schifffahrt abdeckt und sich im Wesentlichen frei am Markt bildet, unterliegt der deutsche CO2-Preis aktuell gesetzlichen jährlich steigenden Festpreisen und befasst sich stärker mit den Bereichen Heizen und Verkehr. Ab 2027 soll das deutsche Emissionshandelssystem größtenteils durch das europäische System abgelöst werden. Für Verbraucher bedeutet der CO2-Preis eine Preissteigerung vor allem in den Bereichen Heizen und Tanken. Während Heizen in diesem Jahr mehr als 100 Euro teurer wird, entfallen bei Benzin- und Dieselautos etwa 9 – 12 Euro pro Tankfüllung auf den CO2-Preis.
Der CO2-Preis soll dazu beitragen, dass Unternehmen weniger klimaschädliche CO2-Emissionen verursachen. Der Preis hängt in Deutschland mit dem europäischen Emissionshandel und nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz zusammen und steigt seit seiner Einführung 2021 jährlich. Aktuell beträgt er 55 Euro pro Tonne CO2. Da der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wie Erdgas, Kohle, Öl, Benzin und Diesel erhoben wird, wirkt er sich auch auf die Preise für Heizen und Tanken aus. Unternehmen geben diese Abgaben in der Regel an die Kunden weiter, Haushalte müssen sich in 2025 also auf höhere Kosten für Heizen und Tanken einstellen.
Senken Sie Ihre Energiekosten jetzt – testen Sie unseren Strom- und Gasrechner und entdecken Sie, wie viel Sie sparen können:
Das steckt hinter dem CO2 -Preis und Emissionshandel
Das deutsche Klimapaket von 2019 führte den nationalen Emissionshandel mit einem CO2-Preis ein, der seit 2021 schrittweise ansteigt und ab 2027 durch das europäische Emissionshandelssystem ETS 2 ersetzt wird. Das europäische Emissionshandelssystem (EU ETS) existiert seit 2005 und reguliert große Industrieanlagen, die Luftfahrt und Schifffahrt durch ein Cap-and-Trade-System. Das neue ETS 2 erweitert ab 2027 den Handel auf Gebäude und Straßenverkehr, um die Emissionen bis 2030 um 42 % gegenüber 2005 zu senken. Durch die Einführung eines einheitlichen CO2-Preises in Europa soll mehr Transparenz und fairer Wettbewerb im Binnenmarkt geschaffen werden.

CO2-Preis im Alltag: Auswirkungen auf Heizen und Tanken
Der CO2-Preis führt zu steigenden Kosten für Verbraucher, insbesondere beim Heizen mit Gas oder Öl sowie beim Tanken von Benzin und Diesel. Die Mehrkosten betragen je nach Energieträger und Gebäudezustand bis zu 350 Euro pro Jahr. Als Entlastung wurde die EEG-Umlage 2022 abgeschafft, wodurch der Strompreis gesenkt wurde. Der CO2-Preis pro Liter Kraftstoff stieg im Vergleich zum Vorjahr um etwa 2,8 Cent bei Benzin und 3,2 Cent bei Diesel.
CO2-Kosten sparen: Wann Ihr Vermieter zahlen muss
Wer in einer Mietwohnung wohnt, kann bei bestimmten Voraussetzungen die CO2 -Kosten für das Heizen umgehen, indem der Vermieter einen Teil davon übernimmt. Laut Kohlendioxidaufteilungsgesetz sollen die CO2 -Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden, je nach Verantwortungsbereich und Einflussmöglichkeit auf den CO2-Ausstoß. Mieter haben somit Anspruch darauf, dass die Vermieter einen Teil der CO2 -Kosten übernehmen. Der tatsächliche Anteil hängt dabei von der Energieeffizienz des Gebäudes ab:

Einzelheiten können dabei von der Art des Heizungssystems abhängen. In Mietwohnungen mit Zentralheizung sind die Vermieter verpflichtet, ihren Anteil an der Heizkostenabrechnung zu berücksichtigen. Der Vermieter ermittelt hierfür jährlich den CO2 -Ausstoß der vermieteten Wohnung. Die Mieter müssen in dem Fall nichts weiter tun.
Mieter, die einen eigenen Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen haben, müssen sich dagegen selbst darum kümmern, dass ihnen die entstandenen CO2 -Kosten erstattet werden. Dafür müssen sie selbst den CO2 -Ausstoß der Wohnung ermitteln. Mieter haben nach der Abrechnung 12 Monate Zeit, um ihren Anteil der CO2 -Kosten beim Vermieter einzufordern.
Mieter finden normalerweise alle für die Berechnung notwendigen Informationen ihrer Brennstoffrechnung entnehmen. Laut Kohlendioxidaufteilungsgesetz müssen Brennstoff- und Wärmelieferanten neben der gelieferten Menge in kWh auch die Brennstoffemissionen in kg CO2, die Kohlendioxidkosten, den Emissionsfaktor in CO2 pro kWh und den Energiegehalt (Heizwert) angeben. Die Berechnung geht wie folgt:
- Den Energiegehalt in kWh mit dem Emissionsfaktor in kg CO2 multiplizieren und anschließend durch die Wohnfläche in m2 teilen. Das ergibt den CO2-Ausstoß in kg pro m2 Wohnfläche.
- Um nun die Kohlendioxidkosten zu ermitteln wird der jährliche Kohlendioxidausstoß in kg pro m2 mit dem entsprechenden CO2-Preis pro Tonne multipliziert (in diesem Jahr 55 Euro) und anschließend durch 1.000 geteilt.