veröffentlicht am: 17.02.2025
Am 31. Januar wurden im Bundestag fünf energiepolitische Gesetze beschlossen. Die Gesetze und Gesetzänderungen umfassen energiewirtschaftliche Maßnahmen, damit erneuerbare Energien in Zukunft besser in das Energiesystem eingebunden sind und wirtschaftlicher werden. Außerdem haben die Fraktionen FDP und AfD jeweils einen eigenen Antrag eingereicht, die in den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen wurden. Die beschlossenen Gesetze drehten sich vor allem darum, die Energiewirtschaft auf die Herausforderungen der erneuerbaren Energieversorgung abzustimmen.
Am 31. Januar 2025 verabschiedete der Bundestag fünf Initiativen zur Energiewirtschaft und dem energiepolitischen Kurs. Trotz fehlender Regierungsmehrheit gab es überparteiliche Beschlüsse:
- Ein Entwurf der Bundesregierung
- Zwei Entwürfe von SPD und Grünen
- Zwei Entwürfe von CDU/CSU
- Anträge von FDP und AfD zur weiteren Beratung
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Weniger Stromüberschüsse, mehr Netzstabilität
Der Gesetzentwurf von SPD und Grünen soll Erzeugungsüberschüsse reduzieren und die Direktvermarktung erneuerbarer Energien erleichtern. Zudem werden Vergütungsregelungen bei negativen Börsenstrompreisen angepasst und die Vermarktung kleinerer Anlagen reformiert. Neue Steuerbarkeitsanforderungen sollen die Systemsicherheit verbessern und den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben, um bis 2030 einen Anteil von 80 % am Bruttostromverbrauch zu erreichen. Die erwarteten Mehrkosten belaufen sich auf 1,62 Millionen Euro pro Jahr sowie einmalige Ausgaben von 830.000 Euro, vor allem für Personal. Der Haushaltsausschuss sieht jedoch keine erheblichen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt.
Flexiblere und wirtschaftlichere Biogasanlagen
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll die Flexibilisierung von Biogasanlagen fördern und ihre Anschlussförderung sichern. Dafür wird die finanzielle Förderung auf eine bestimmte Anzahl von Betriebsstunden umgestellt und der Flexibilitätszuschlag von 65 auf 100 Euro pro kW erhöht. Zudem steigt das Ausschreibungsvolumen für Biogasanlagen bis 2028 auf 3.524 MW, mit besonders starken Zuwächsen in den Jahren 2025 und 2026. Die erwarteten Mehrkosten belaufen sich laut Haushaltsausschuss auf 6,75 Milliarden Euro, wodurch die Gesamtkosten auf 16,65 Milliarden Euro steigen. Trotz dieser Kosten sieht der Haushaltsausschuss keine Widersprüche mit der Haushaltslage des Bundes.
Striktere CO2-Regeln: EU-Vorgaben umgesetzt
Die EU-Richtlinie 2003/87/EG regelt seit 2003 den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten, wobei Deutschland sie seit 2011 durch das TEHG umsetzt. Neue EU-Richtlinien von 2023 verschärfen die Emissionssenkung bis 2030, erweitern den Emissionshandel auf den Seeverkehr und führen einen neuen Brennstoffemissionshandel (ETS-2) für Verkehr und Wärme ein. Zudem wird ein CO₂-Grenzausgleichssystem eingeführt, um eine faire CO₂-Bepreisung von Importen und inländischen Produkten sicherzustellen. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung vorgelegt, der von SPD, CDU/CSU und Grünen unterstützt wurde, während FDP und AfD ihn ablehnten und Die Linke sich enthielt.

Update zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Ein Gesetzentwurf der CDU/CSU betrifft das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Nach bisheriger Gesetzeslage werden Anlagen gefördert, die bis zum 31. Dezember 2026 in Dauerbetrieb genommen werden. Da die Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungsdauer von großen, städtischen Anlagen aber mehr als zwei Jahre in Anspruch nimmt, würde es in absehbarer Zeit zu einem Ausbaustopp kommen und größere Anlagen und im Bau befindliche Anlagen würden nicht mehr realisiert werden. Der Gesetzentwurf sieht somit die Verlängerung der Geltungsdauer bis 2030 vor. Außerdem wurde das bestehende Gesetz dahingehend geändert, dass es nun jegliche unvermeidbare Abwärme betrifft, nicht nur die industrielle Abwärme.
Durch das Gesetz entstehen eigentlich keine neuen Kosten. Es handelt sich lediglich um die Verlängerung einer bereits bestehenden Förderung, die nun auch in Zukunft eingeplant wird.
Das Gesetz wurde mit einer Mehrheit aus Stimmen von SPD, CDU/CSU, B90/Grüne und Die Linke angenommen.
Antragsteller | Fraktion CDU/CSU |
Wesentliche Inhalte des Gesetzes |
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Einfluss auf die Wirtschaft | Durch die verlängerte Laufzeit haben Anlagenbetreiber mehr Planungssicherheit was Ausbau und Realisierung von Projekten angeht. |
Kosten | Die Fraktion erwartet abgesehen von der längeren Laufzeit des Gesetzes keine weiteren Kosten. |
Abstimmung | Dafür: Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke
Dagegen: Fraktion AfD Enthaltung: Fraktion FDP |
Mehr Akzeptanz beim Windenergieausbau, Beschleunigung im Wohnungsbau
Der zweite beschlossene Gesetzentwurf der Fraktion CDU/CSU betrifft die Punkte Windenergieausbau und Wohnungsbau. Konkret beinhaltet der Entwurf Änderungen am Windenergieflächenbedarfsgesetz und am Baugesetzbuch: Für eine breitere Akzeptanz vor Ort sei es wichtig, dass die Flächenplanungen durch klar ausgewiesene Windenergiegebiete gesteuert werden können. Damit wird das bestehende Bundes-Immissionsschutzgesetz dahingehend geändert, dass für Windenergieanlagen kein berechtigtes Interesse für einen Antrag auf Vorbescheid besteht, wenn der geplante Standort nicht in einem für Windenergie ausgewiesenen Gebiet nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz liegt. Davon ausgenommen sind Anlagen, die modernisiert werden. Der Abschnitt zum Punkt Wohnungsbau ist vor der Abstimmung und dem Beschluss gestrichen worden.
Der Gesetzentwurf wurde mit Stimmen von SPD, B90/Grüne, CDU/CSU und Die Linke angenommen. AfD stimmte dagegen und FDP enthielt sich.
Antragsteller | Fraktion CDU/CSU |
Wesentliche Inhalte des Gesetzes |
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Einfluss auf die Wirtschaft | Die Fraktion CDU/CSU erwartet durch dieses Gesetz mehr Akzeptanz für Windkraft in der Gesellschaft und außerdem mehr Sicherheit und Klarheit bei der Planung von Windrädern |
Kosten | Die Fraktion CDU/CSU erwartet durch dieses Gesetz keine weiteren Kosten. |
Abstimmung | Dafür: Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke
Dagegen: Fraktion AfD Enthaltung: Fraktion FDP |
Anträge von FDP und AfD
Die FDP und die AfD haben eigene Gesetzentwürfe zur Energiepolitik eingebracht. Der FDP-Entwurf orientiert sich an der Wachstumsinitiative von Juli 2024 und zielt auf eine flexiblere Stromversorgung ab, indem er die Direktvermarktung entbürokratisiert, Vergütungsregelungen bei negativen Strompreisen anpasst und Netzbetreibern mehr Steuerungsmöglichkeiten gibt. Die AfD hingegen stellt die Klimapolitik grundsätzlich infrage, bezeichnet erneuerbare Energien als ineffizient und fordert die vollständige Abschaffung der CO₂-Steuer sowie aller damit verbundenen Regulierungen. Beide Entwürfe wurden nach der ersten Debatte zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.