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veröffentlicht am: 20.01.2023

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Die EEG-Novelle 2023 verbessert die Förderung von Photovoltaikanlagen. Die Einspeisevergütung wurde erhöht, bei Eigenversorgung bis 10 kWp gibt es 8,2 ct/kWh, bei Volleinspeisung bis 10 kWp sogar 13 ct/kWh. Die 70%-Regel fällt für Anlagen bis 7 kWp, und Hausbesitzer können nun sofort eine zweite PV-Anlage installieren. Zudem wird die Installation von PV-Anlagen im Garten bis 20 kWp gefördert, wenn eine Dachnutzung nicht möglich ist. Ziel ist es, bis 2030 eine Leistung von 215 GW durch Solarenergie zu erreichen.


Bei der Energiewende spielen Solarzellen eine entscheidende Rolle. Knapp 2,2 Million Photovoltaikanlagen (kurz: PV-Anlagen) gab es 2022 bereits auf Deutschlands Dächern – Tendenz steigend. Für Besitzer einer PV-Anlage rentiert sich das gleich doppelt: Die mittels Sonnenkraft erzeugte Energie wird für den Eigenbedarf genutzt, und dabei erzielte Überschüsse können anschließend für einen festen Vergütungssatz ins Stromnetz eingespeist werden.

Gleichzeitig profitiert aber auch die Umwelt, denn Solarenergie ist natürlich emissionsfrei. Daher sollen auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Energieversorgung weitere Anreize für den Erwerb einer Photovoltaikanlage geschaffen werden. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) angepasst, die Modifizierungen treten 2023 in Kraft. Doch was ändert sich konkret für Besitzer einer PV-Anlage? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

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Was ist das EEG überhaupt

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert seit 2000 die Nutzung erneuerbarer Energien durch Vergütungen für umweltfreundlich erzeugten Strom, mit dem Ziel einer nachhaltigen Energieversorgung. Durch die Novelle 2023 wurden ambitioniertere Klimaziele festgelegt: 80 % erneuerbare Energien bis 2030 und eine klimaneutrale Stromversorgung bis 2035.

EEG-Novelle 2023: Die wichtigsten Änderungen für Photovoltaik

Das EEG 2023 sieht auch neue Zielsetzungen beim Thema Photovoltaik vor. Demnach soll die Menge an produzierter Solarenergie jedes Jahr um 22 Gigawatt (GW) ansteigen. Das konkrete Ausbauziel für das Jahr 2030 liegt bei stolzen 215 GW. Damit dieser Wert erreicht wird, müssen noch mehr Solarzellen an Deutschlands Dächern installiert werden. Um Eigentumsbesitzer verstärkt zur Installation von PV-Anlagen zu verleiten, wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz angepasst. Wir geben einen kurzen Überblick darüber, was sich geändert hat.

Neue Vergütungssätze

Einer der wichtigsten Aspekte für Besitzer von PV-Anlagen ist die Einspeisevergütung. Oftmals übersteigt der erzeugte Strom nämlich den Eigenbedarf, der entstehende Überschuss wird dann ins Stromnetz eingespeist. Dafür gibt es eine fixe Vergütung, welche von der eingespeisten Menge abhängig ist. Mit der EEG-Novelle 2023 wurde dieser finanzielle Bonus leicht erhöht – die neuen Vergütungssätze gelten jedoch bereits seit dem 30. Juli 2022.

Zur Berechnung der Vergütung muss zuerst zwischen Eigenversorgungsanlagen und Volleinspeiseanlagen unterschieden werden. Bei der Eigenversorgung dienen die Photovoltaikanlagen primär der Abdeckung des eigenen Strombedarfs, eingespeist werden nur etwaige Überschüsse. Bei der Volleinspeisung ist hingegen von Beginn an vorgesehen, dass der gesamte produzierte Strom auch ins Stromnetz eingespeist wird. Der Großteil aller privaten PV-Anlagen dient dem Eigenbedarf.

Bei der Eigenversorgung gelten nun folgende Vergütungssätze: Anlagen bis 10 kWp (Kilowatt-Peak = Leistung einer PV-Anlage) erhalten 8,2 ct/kWh, bei größeren Anlagen erhält der Anlageteil jenseits der 10kWp noch 7,1 ct/kWh.

Wie lässt sich das nun genau berechnen? Nehmen wir an, Sie besitzen eine PV-Anlage zur Eigenversorgung. Die Gesamtleistung aller Solarmodule beträgt 15 kWp. Für die ersten 10 kWp gilt dann weiterhin der Vergütungssatz von 8,2 ct/kWh, für die restlichen 5 kWp der Vergütungssatz von 7,1 ct/kWh.

Der finanzielle Nutzen ist bei einer Volleinspeisung sogar noch größer: Hier liegen die Vergütungssätze bei 13,0 ct/kWh (bis 10 kWp) bzw. 10,9 ct/kWh (über 10 kWp).

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Lockerung der 70%-Regel

Bisher galt: Höchstens 70 Prozent der Nennleistung einer PV-Anlage durften eingespeist werden. Damit sollte eine lokale Überlastung des öffentlichen Stromnetzes vermieden werden. Diese Regelung wird nun stark aufgeweicht, um eine maximale Einspeisung zu ermöglichen. Alle Bestandsanlagen mit einer Größe von bis zu 7 kWp sind ab dem 01.01.2023 demnach nicht mehr von der 70%-Grenze betroffen. Gleiches gilt für alle Neuanlagen mit einer Größe von bis zu 25 kWp, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb gegangen sind.

Größere Neuanlagen sind allerdings weiterhin an die 70%-Regel gebunden. Gleiches gilt für Bestandsanlagen mit einer Größe von über 7 kWp.

Kombination von Volleinspeisung und Überschusseinspeisung

Unter dem alten EEG-Gesetz war es nicht erlaubt, eine bestehende PV-Anlage sofort auszubauen. Wer bereits eine Photovoltaikanlage für die Eigenversorgung besaß, musste 12 Kalendermonate warten, ehe eine zweite Anlage zur Volleinspeisung angebracht werden konnte. Dieser obligatorische zeitliche Abstand entfällt nun, Hausbesitzer können somit sofort zwei PV-Anlagen auf einem Dach installieren.

Diese neue Regelung ist vor allem für Eigentümer von Häusern oder Gebäuden mit großer Dachfläche relevant. Hierzu zählen auch gewerbliche Nutzer, etwa bei Lagerhäusern oder Stallungen. Eine Vollbelegung der gesamten Dachfläche ist nun deutlich leichter umzusetzen.

PV-Anlage im Garten

Nicht immer eignet sich ein Hausdach für die Installation von Solarmodulen. Wer allerdings stattdessen einen weiträumigen Garten hat, dürfte zukünftig vom neuen EEG profitieren. Die Gesetzesnovelle sieht nun auch eine Fördervergütung für PV-Anlagen im Garten vor, solange eine Maximalleistung von 20 kWp nicht überschritten wird. Hierzu müssen Sie allerdings nachweisen, dass ein Anbau am Dach nicht möglich ist.

Beachten Sie allerdings, dass Baurechtsbestimmungen weiterhin gültig sind, eine Genehmigung der Gemeinde könnte also vonnöten sein, um auch wirklich eine PV-Anlage im Garten zu platzieren. Auch ist noch nicht präzise festgezurrt, unter welchen exakten Bedingungen eine Photovoltaikanlage nicht auf dem Dach installiert werden muss – die Verbraucherzentrale rät deshalb davon ab, bereits jetzt ein Bauprojekt anzugehen, welches sich auf die neue EEG-Regelung beruft. Das kann sich allerdings schon bald ändern – halten Sie die Augen offen!