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CDU/CSU und SPD reformieren das Heizungsgesetz 2026 für mehr Freiheit bei der Wahl der Heizungsart. Die bisherige 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien entfällt, sodass künftig Wärmepumpen, Hybridlösungen, Biomasse sowie Öl- und Gasheizungen weiterhin erlaubt sind. Um fossile Brennstoffe schrittweise zu reduzieren, soll ab 2029 eine Grüngas- und Grünölquote eingeführt werden, die bei 10 Prozent liegt. Die Quote ist umstritten: Kritiker warnen vor steigenden Preisen und zu knappen Mengen grüner Brennstoffe. Auf Mieter könnten hohe Nebenkosten zukommen, die staatliche Förderung für klimafreundliche Heizungen bleibt jedoch. Kommunen erhalten Entlastungen bei der Wärmeplanung.

Das Heizungsgesetz hat in den vergangenen Jahren für Verunsicherung und politische Spannungen gesorgt. Nun haben sich CDU/CSU und SPD auf eine Reform und ein fünfseitiges Eckpunktepapier geeinigt. Bis Ostern 2026 soll ein konkreter Gesetzesentwurf vorliegen, damit das neue Gebäudemodernisierungsgesetz zum 1. Juli in Kraft treten kann.  

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Was ist das Heizungsgesetz?

Das sogenannte Heizungsgesetz ist Teil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und wurde Anfang 2024 von der Ampelregierung eingeführt, um das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Kern des Gesetzes war die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Durch Übergangsfristen und Ausnahmen sollte der Umstieg erleichtert werden. Die nun geplante Reform will diese Regel weitgehend zurücknehmen und mehr Entscheidungsfreiheit für Eigentümer bei ihrer Wahl der Heizungsart schaffen. Eine Evaluierung dieses Beschlusses ist für 2030 vorgesehen. 

Heizungsgesetz: Ein Paragrafsymbol vor zwei Wärmepumpen
Staatliche Förderung für Wärmepumpen: Bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich.

Welche Heizungsarten dürfen verbaut werden?

Die schwarz-rote Koalition verabschiedet sich also von dem bisherigen 65-Prozent-Ziel der Ampelregierung und setzt stattdessen auf mehr Flexibilität für Eigentümer. Künftig sollen verschiedene Heizungsarten wieder ohne Einschränkungen möglich sein: Von Wärmepumpe, Hybridmodellen über Biomasse bis hin zu Gas- und Ölheizungen. Neue Heizungen sollen zwar überwiegend CO₂-frei betrieben werden, doch die Wahl der Technologie bleibt den Bürgerinnen und Bürgern überlassen. 

Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) betont, dass der “Heizungskeller wieder Privatsache” werde und kein verpflichtender Austausch funktionierender Systeme vorgesehen ist. Hauseigentümer können damit auch auf konventionelle Heiztechniken setzen, wenn diese für ihre Situation sinnvoll erscheinen. Die Regierung vertraue jedoch darauf, dass Eigentümer sich für die richtige Heizungsart entscheiden. 

Die Quote für Grüngas und Grünöl

Da neue Öl- und Gasheizungen weiterhin erlaubt bleiben, soll eine Quote sicherstellen, dass fossile Brennstoffe schrittweise durch klimafreundliche Alternativen ersetzt werden. Ab 2029 sollen Heizungen mit mindestens 10 Prozent grünen Brennstoffen betrieben werden. Dabei sollen Lieferanten ab 2028 1 Prozent Grüngas zum Erdgas beimischen und schrittweise erhöhen.

Mit grünem Gas ist also zum Beispiel Biomethan gemeint, mit grünem Öl etwa synthetische Brennstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff – die auch E-Fuels genannt werden. 

Die Quote soll langfristig weiter steigen und bis 2040 in mehreren Schritten erhöht werden. Diese Entwicklung wird auch als “Biotreppe” bezeichnet. Für den klimafreundlichen Anteil fällt kein CO₂- Preis an, wodurch auch finanzielle Anreize für den Einsatz grüner Energieträger entstehen sollen.  

Kritik an der Grünöl- und Grüngasquote

Pro:  

  • Unterstützer sehen die Quote als wichtigen Beitrag zur Treibhausgasminderung im Wärmesektor. 
  • Sie soll den Markt für klimafreundliche Gase ankurbeln und Investitionen auslösen. 
  • Union und SPD betonen, dass die Quote heimische Energiepotenziale nutzt und die Abhängigkeit von Energieimporten aus dem Ausland verringert. 
  • Öl- und Gasheizungen sollen so auch in Zukunft noch eine Perspektive haben.
     

Contra: 

  • Teile der SPD, wie die Umwelt- und Energiepolitikerin Nina Scheer, bemängeln hingegen, dass die Grüngasquote zu niedrig angesetzt ist, um fossile Ressourcenabhängigkeiten zu überwinden.  
  • Führende Umweltverbände befürchten eine wachsende Klimaschutzlücke im Gebäudesektor. Das Öko-Institut legt eine Studie mit den negativen Auswirkungen der Eckpunkte auf die Klimaziele vor. 
  • Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lehnt die Quote ab, aus Sorge vor zu knappen Mengen an grünem Gas und steigenden Preisen. 

Was ist beim Heizungsgesetz wichtig für Verbraucher zu wissen?

  1. Steigende Kosten für Mieter?
    Für Mieter kündigt die Koalition einen Schutz vor überhöhten Nebenkosten durch den Einbau unwirtschaftlicher Heizungen an. Details fehlen jedoch noch und weitere politische Auseinandersetzungen werden erst noch folgen. Umweltverbände kritisieren, dass Mieter durch hohe Netzentgelte und steigende Gaspreise besonders belastet würden, obwohl sie keine Entscheidungsfreiheit über die Heizungen haben. Sie warnen vor langfristigen Kostenrisiken: Der Weiterbetrieb der Gasnetze erfordere milliardenschwere Investitionen und könnte Haushalte zusätzlich belasten. Auch die angegebenen klimafreundlichen Alternativen wie E-Fuels seien knapp und teuer, sodass weitere Preissteigerungen absehbar sind.
  2. Bleiben die Klimaschutzziele bestehen?
    Laut der Koalition würde die Reform immer noch im Sinne des Klimaschutzes handeln. Sollten die Emissionen des Gebäudesektors 2030 weiterhin über den zugelassenen Werten liegen, wollen CDU und SPD nachsteuern. Die Grüne und Umweltverbände befürchten dennoch einen Rückschritt, bei dem die Klimaziele kaum noch erreichbar sind.
    Wer persönlich etwas für den eigenen ökologischen Fußabdruck tun möchte, kann den Klimaschutz mit einem Wechsel zu einem Ökogas-Anbieter unterstützen. 
  3. Gibt es weiterhin die staatliche Förderung für umweltfreundliche Heizungen?
    Unverändert bleibt die staatliche Unterstützung für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen. Die Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sei bis mindestens 2029 gesichert. Hauseigentümer können weiterhin Zuschüsse von bis zu 70 Prozent erhalten, inklusive Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und einen weiteren Bonus für Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro. Der maximale Zuschuss für den Heizungstausch liegt bei 21.000 Euro. 

Entlastungen für Kommunen bei der Wärmeplanung 

Die schwarz-rote Koalition plant Entlastungen für kleinere Gemeinden. Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern sollen ihren Aufwand für die verpflichtende kommunale Wärmeplanung um bis zu 80 Prozent reduzieren können. Dabei sollen praxistaugliche Lösungen ermöglicht werden, ohne die Kommunen zu überfordern. 
Die Wärmeplanung bleibt aber weiterhin verpflichtend: Großstädte müssen ihre Pläne bis Juni 2026 vorlegen, kleinere Gemeinden erst bis Juni 2028. Die Pläne sollen aufzeigen, wo Fernwärme ausgebaut wird und welche Gebiete sich für andere Heizsysteme eignenSo sollen Eigentümer besser einschätzen können, welche Heizungsart langfristig am sinnvollsten ist.