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veröffentlicht am: 20.07.2022

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Homeoffice-Mitarbeiter können ihre Kosten für Internet und Telefon steuerlich absetzen – ein echter Vorteil! Wer sich die Arbeit erleichtern möchte, nutzt die Pauschale von 20 % der Gesamtkosten, mit einer maximalen Ersparnis von 240 Euro pro Jahr. Wer jedoch mehr absetzen will, kann die Kosten einzeln nachweisen, auch für Geräteanschaffungen und Reparaturen. Das erfordert eine genaue Dokumentation, etwa von Telefonaten und Internetnutzung. Je nach Aufwand und Höhe der Ausgaben sollte man entscheiden, welche Methode am besten passt. Auf jeden Fall lohnt sich das Absetzen der Kosten!


Nicht zuletzt als Folge der Corona-Pandemie arbeiten immer mehr Beschäftigte im Homeoffice. Das ist für viele mit großem Komfort verbunden, doch es gibt noch einen weiteren Vorteil: Wer zuhause arbeitet, kann einen Teil seiner Telekommunikationskosten steuerlich absetzen.

Das ist etwa dann praktisch, wenn man eine Flatrate hat und diese ohnehin zu privaten Zwecken genutzt hätte. So lässt sich eine Menge Geld einsparen – wir verraten Ihnen, wie das am besten klappt!

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Stichwort Werbungskosten: Telekommunikation in der Einkommenssteuer geltend machen

Arbeitnehmer können Werbungskosten wie Ausgaben für Telefon und Internet steuerlich absetzen, wenn diese beruflich genutzt werden, etwa im Homeoffice oder Außendienst, wobei entweder eine Pauschale oder ein Einzelnachweis möglich ist. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber diese Kosten nicht bereits erstattet.

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Absetzen der Steuer auf Strom- und Internetkosten im Homeoffice

Option 1: Pauschale für Internet und Telefon in der Steuererklärung

Wer es einfach haben möchte, kann 20 Prozent der Gesamtkosten für Telefon und Internet als Pauschale absetzen, mit einem maximalen Betrag von 240 Euro jährlich. Alternativ lässt sich eine detaillierte Abrechnung per Einzelnachweis lohnen, wenn die Ausgaben höher sind.

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Option 2: Kosten für Telefon und Internet einzeln nachweisen

Wer die genauen Kosten für die berufliche Nutzung von Telefon und Internet als Werbungskosten absetzen möchte, kann dies ohne Obergrenze tun, muss jedoch alle Ausgaben detailliert dokumentieren. Besonders bei gemischt genutzten Geräten wie Handys oder Internetverbindungen erfordert dies eine genaue Aufzeichnung der beruflichen Nutzung über einen Zeitraum von drei Monaten.

Fazit: Pauschale oder Einzelnachweis – das ist besser

Beschäftigten im Homeoffice raten wir auf jeden Fall, die Ausgaben für Telefon und Internet als Werbungskosten steuerlich abzusetzen. Ob Sie dafür die Pauschale heranziehen oder alle Aufwendungen einzeln aufschlüsseln, ist Ihnen überlassen – welche Option besser ist, hängt vom Einzelfall ab.

Läge die absetzbare Summe ohnehin nicht über 240 Euro im Jahr, dann reicht auch die Pauschale. So ersparen Sie sich viel unnötigen Zeitaufwand. Könnten Sie mit einem Einzelnachweis hingegen jährlich noch mehr als eben diese 240 Euro absetzen, müssen Sie für sich persönlich abwägen: Ist Ihnen die investierte Zeit das zusätzlich eingesparte Geld wert?

Egal wofür Sie sich entscheiden, eines ist aber sicher: Es lohnt sich!