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Internet

Kosten für Internet und Telefon steuerlich absetzen: Geht das?

20. Juli 2022

von Michel Vo

Nicht zuletzt als Folge der Corona-Pandemie arbeiten immer mehr Beschäftigte im Homeoffice. Das ist für viele mit großem Komfort verbunden, doch es gibt noch einen weiteren Vorteil: Wer zuhause arbeitet, kann einen Teil seiner Telekommunikationskosten steuerlich absetzen.

Das ist etwa dann praktisch, wenn man eine Flatrate hat und diese ohnehin zu privaten Zwecken genutzt hätte. So lässt sich eine Menge Geld einsparen – wir verraten Ihnen, wie das am besten klappt!

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Stichwort Werbungskosten: Telekommunikation in der Einkommenssteuer geltend machen

Werbungskosten können für Arbeitnehmer die Steuerlast beträchtlich vermindern. Gemeint sind damit alle Aufwendungen, die für die Ausübung des Berufs anfallen. Erfahrene Sparfüchse dürften damit bereits gut vertraut sein: Egal ob Arbeitskleidung oder ein neues Bewerbungsfoto, all jene Ausgaben lassen sich steuerlich absetzen.

Beschäftigte im Homeoffice sitzen normalerweise den gesamten Tag vor dem Computer und nutzen dabei ihre Internetverbindung, viele müssen zudem andauernd Kundengespräche per Telefon oder Handy führen. Dann ist es nur folgerichtig, dass auch Telekommunikation zu den Werbungskosten zählt. Zusammengefasst: Sie können einen Teil Ihrer Ausgaben für Telefon und Internet steuerlich absetzen, wenn Sie dieses auch beruflich nutzen – aber nur dann. Wenn Ihnen der Arbeitgeber die Kosten ohnehin erstattet, haben Sie keinen Anspruch.

Für viele Arbeitnehmer ist das nicht der Fall, die steuerliche Absetzbarkeit ist dann also überaus relevant. Betroffen sind etwa klassische Büromitarbeiter im Homeoffice, aber auch Beschäftigte im Außendienst, zum Beispiel Versicherungsvertreter oder Handelsvertreter. Gerade während der Pandemie waren zudem viele Lehrkräfte an Schulen und Universitäten dazu gezwungen, ihre Arbeit zuhause zu verrichten.

Falls Sie dazu zählen, dann sollten Sie Ihre Ausgaben für Telefon und Internet unbedingt in den Werbungskosten anführen. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten: Die Ausgaben lassen sich entweder als Pauschale abrechnen oder können per Einzelnachweis belegt werden. Wir beleuchten nun beide Optionen etwas genauer.

Option 1: Pauschale für Internet und Telefon in der Steuererklärung

Wer es sich einfach machen möchte, kann die Kosten für Internet und Telefon schlichtweg als Pauschale abrechnen. Die Rechnung ist sehr einfach: Sie können 20 Prozent Ihrer Gesamtkosten für Telekommunikation absetzen – fertig! Beachten Sie dabei allerdings, dass Sie damit pro Monat nur maximal 20 Euro absetzen können. In einem Jahr können Sie also bis zu 240 Euro einsparen.

Für diese Art der Absetzung gibt es zwar keinen Rechtsanspruch, in der Regel wird sie vom Finanzamt aber problemlos akzeptiert, solange Sie nachweisen können, dass tatsächlich auch ein relevanter Anteil Ihrer Zeit am Telefon und im Internet beruflichen Zwecken diente. Schon eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie im Homeoffice arbeiten, kann ausreichen. Auch müssen Sie in der Steuererklärung ohnehin Ihren Beruf angeben – allein hieraus kann schon ersichtlich werden, dass Sie einen legitimen Anspruch haben.

Als Absetzungszeitraum können Sie einfach den Jahresdurchschnitt hernehmen. Es ist aber auch möglich, den Durchschnitt von drei aufeinanderfolgenden Monaten zurate zu ziehen, und diesen dann auf das gesamte Jahr hochzurechnen. Das ist gerade dann lohnenswert, wenn sich die Kosten von Monat zu Monat ändern – das kann etwa der Fall sein, wenn nicht alle Ausgaben von einer Flatrate abgedeckt werden.

Als Beispiel: Nehmen wir an, Ihre Kosten für Telefon und Internet waren zwischen August und Oktober am höchsten. Im August lagen die Kosten bei 42 Euro, im September bei 50 Euro, im Oktober bei 46 Euro. Das sind insgesamt also 138 Euro, oder durchschnittlich 46 Euro pro Monat. Auf ein Jahr hochgerechnet sind das 46 mal 12 gleich 552 Euro. Davon setzen Sie dann 20 Prozent ab: Das ergibt ungefähr 110 Euro.

Zu den Kosten zählen nur alle regelmäßigen Ausgaben, also beispielsweise Grundgebühr, Gesprächsgebühren oder Mietkosten. Die Kosten für den Kauf oder die Instandhaltung eines Geräts dürfen Sie nicht für die Pauschale heranziehen.

Wessen Telekommunikationskosten ohnehin nicht so hoch sind, für den bietet sich die Pauschale auf jeden Fall an. So können Sie ohne viel Aufwand noch etwas Geld herausholen. Anders sieht es aber aus, wenn Sie durch das jährliche Limit von 240 Euro nicht die volle Summe absetzen können – in diesem Fall kann es lohnenswert sein, die Ausgaben genau per Einzelnachweis zu dokumentieren und einzureichen.

Option 2: Kosten für Telefon und Internet einzeln nachweisen

Es ist auch möglich, die genauen Kosten zu berechnen, welche für die berufliche Nutzung von Internet und Telefon anfallen, und diese dann als Werbungskosten abzusetzen. Das hat einen großen Vorteil: Es gibt keine finanzielle Obergrenze! Zudem können Sie dann auch Anschaffungs- und Reparaturkosten geltend machen. Dafür müssen Sie allerdings auch entsprechend viel Zeit investieren, um alle Ausgaben minutiös als Einzelaufzeichnung zu dokumentieren.

Dabei müssen Sie dann auch zwischen Telefon und Internet trennen. Wenn Sie ein Handy nur für berufliche Zwecke nutzen, ist die Rechnung einfach, aber für die meisten Arbeitnehmer gilt das nicht. Sie besitzen nur ein Handy und führen damit sowohl private als auch berufliche Gespräche.

Hier müssen Sie dann im Veranlagungsjahr über einen Zeitraum von drei Monaten sämtliche Telefonate aufzeichnen, egal zu welchem Anlass. Dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit und Dauer sowie den Gesprächspartner und geben Sie an, ob es ein privates oder berufliches Telefonat war. Anhand dessen errechnen Sie dann den exakten Nutzungsanteil, der für Ihren Job angefallen ist – ist das also etwa ein Drittel, dann können Sie auch ein Drittel der Kosten als Werbungskosten deklarieren. Oftmals wird diese Quote dann auch als Referenz für zukünftige Steuererklärungen verwendet.

Beim Internet geht das natürlich nicht so leicht – wie lässt sich schon genau nachweisen, wie viel Zeit man auf YouTube oder Google Docs verbracht hat? Hier müssen Sie also schätzen. Dabei bietet sich auch hier wieder ein Prozentsatz von 20 Prozent an, wenn Sie sich nicht sicher sind. Es ist aber auch möglich, dass ein Anteil von bis zu 50 Prozent akzeptiert wird.

Fazit: Pauschale oder Einzelnachweis – was ist besser?

Beschäftigten im Homeoffice raten wir auf jeden Fall, die Ausgaben für Telefon und Internet als Werbungskosten steuerlich abzusetzen. Ob Sie dafür die Pauschale heranziehen oder alle Aufwendungen einzeln aufschlüsseln, ist Ihnen überlassen – welche Option besser ist, hängt vom Einzelfall ab.

Läge die absetzbare Summe ohnehin nicht über 240 Euro im Jahr, dann reicht auch die Pauschale. So ersparen Sie sich viel unnötigen Zeitaufwand. Könnten Sie mit einem Einzelnachweis hingegen jährlich noch mehr als eben diese 240 Euro absetzen, müssen Sie für sich persönlich abwägen: Ist Ihnen die investierte Zeit das zusätzlich eingesparte Geld wert?

Egal wofür Sie sich entscheiden, eines ist aber sicher: Es lohnt sich!

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