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veröffentlicht am: 08.09.2023

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt bei Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgern und hilft oft, teure Gerichtsverfahren zu vermeiden. Voraussetzung ist, dass Verbraucher zuvor erfolglos beim Versorger Beschwerde eingereicht haben. Beschwerden betreffen meist Verträge, Abrechnungen oder Preiserhöhungen. Das Verfahren, online beantragt und kostenfrei, bietet gute Erfolgschancen: 80 % der Fälle werden außergerichtlich gelöst. Eine Schlichtungsempfehlung ist jedoch unverbindlich, und fehlende Kommunikation kann den Prozess erschweren. Verbraucher sollten Unterlagen vollständig einreichen und Geduld mitbringen, da Verfahren oft länger als drei Monate dauern. Ein Rechtsweg bleibt möglich, wenn keine Einigung erzielt wird.


Der Anbieter kündigt eine ungerechtfertigte Preiserhöhung an oder zahlt Boni nur unvollständig aus: Mit Konflikten solcher Art müssen sich jährlich zehntausende Energiekunden herumschlagen. Doch nicht immer finden derlei Beschwerden auch Gehör, denn manche Versorger lassen sich partout nicht zu einem Entgegenkommen bewegen oder melden sich erst gar nicht. Was nun?

In solchen Notlagen können sich Verbraucher an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Diese versucht zwischen den Streitparteien zu vermitteln – und zwar meistens mit Erfolg, beide Seiten können sich dann den mühevollen Weg vor Gericht ersparen. Doch wie läuft das genau ab, und was gibt es dabei zu beachten? Wir informieren Sie in diesem Artikel.

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Wann ist die Schlichtungsstelle Energie zuständig

Die Schlichtungsstelle Energie e.V. hilft Privatverbrauchern bei der außergerichtlichen Lösung von Streitfällen mit Energieversorgern, insbesondere bei Problemen zu Verträgen, Lieferantenwechsel und Abrechnungen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine vorherige erfolglose Beschwerde beim Versorgungsunternehmen.

Hier finden sie hilfreiche Informationen zur Schlichtungsstelle und dem Ablauf eines Schlichtungsverfahrens im Energiebereich.

So läuft ein Schlichtungsverfahren ab

Die Schlichtungsstelle Energie hilft nur, wenn Verbraucher zuvor erfolglos beim Energieunternehmen Beschwerde eingelegt haben. Nach einer Prüfung des Sachverhalts und einem möglichen Kompromissvorschlag kann eine rechtlich unverbindliche Schlichtungsempfehlung erfolgen, die bei Zustimmung beider Parteien bindend wird, ansonsten bleibt der Rechtsweg offen.

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Wie groß sind die Erfolgsaussichten eines Schlichtungsantrags

Die Schlichtungsstelle Energie hat gute Erfolgschancen bei der Einigung, doch das Verfahren kann mehrere Monate dauern und scheitern, wenn das Unternehmen nicht kooperiert oder Verbraucher nicht schnell genug reagieren. Es wird empfohlen, zunächst andere Lösungswege zu probieren und bei Bedarf eine Vollmacht für die Antragstellung durch Dritte zu erteilen.