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Strom

Entlastung beim Strompreis: EEG-Umlage sinkt 2022 deutlich

25. Januar 2022

von Anne Härtling

Seit dem 1. Januar wird pro Kilowattstunde Strom eine geringere EEG-Umlage fällig. Von 6,5 ct/kWh wird die EEG-Umlage auf 3,723 ct/kWh gesenkt. Das entspricht einer Senkung um ganze 43 Prozent.  

Die EEG-Umlage hat seit ihrer Einführung starke Schwankungen erlebt und ist innerhalb der vergangenen zehn Jahre teilweise um 300 Prozent gestiegen. Für 2021 wurde im Rahmen eines Corona-Konjunkturpakets erstmals eine staatliche Deckelung der EEG-Umlage auf 6,5 ct/kWh festgelegt, die zu einer geringen Senkung der Umlage führte. 2022 wurde auf die gleiche Weise eine Senkung herbeigeführt – diesmal aber merkbarer als noch im Jahr zuvor.

So funktioniert die EEG-Umlage  

Bisher wurde die EEG-Umlage jährlich zum 15. Oktober von den vier großen Übertragungsnetzbetreibern festgelegt. Die Übertragungsnetzbetreiber nehmen grünen Strom von den Erzeugern ab und zahlen dafür eine angemessene Vergütung. Den abgenommenen Strom verkaufen die Übertragungsnetzbetreiber an der Strombörse zu einem geringeren Preis. Die entstandene Lücke im EEG-Budget wird von allen Stromkunden über die EEG-Umlage gefüllt.

EEG-Umlage wieder auf dem Niveau von 2011  

Die EEG-Umlage für 2022 wurde nicht durch eine Kalkulation der Übertragungsnetzbetreiber bestimmt, sondern von staatlicher Seite festgelegt. Wie bereits 2021 geschehen, wird das EEG-Konto teilweise aus dem Staatshaushalt gefüllt, damit Verbraucher bei den Stromkosten entlastet werden. 2021 war nur eine geringe Senkung im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen, in diesem Jahr beträgt die Senkung rund 43 Prozent. Damit liegt die EEG-Umlage wieder auf einem ähnlichen Stand wie zuletzt 2011.  

Für einen Beispielhaushalt mit einem Stromverbrauch von 3.000 kWh pro Jahr ist das eine nicht unerhebliche Ersparnis. Während die Kosten für die EEG-Umlage 2021 noch 195 Euro der jährlichen Stromkosten ausmachten, ist es 2022 nur noch ein Anteil von 112 Euro.  

Wundern Sie sich aber nicht, wenn Sie in diesem Jahr keine deutliche Reduzierung Ihrer Stromrechnung verzeichnen. Die Stromversorger geben Senkungen bei Steuern und Umlagen leider selten an die Verbraucher weiter. Es gibt keine gesetzliche Regelung, welche die Versorger zur Weitergabe von Entlastungen verpflichtet, und daher geschieht dies tatsächlich nur in Ausnahmefällen.  

Wie geht es weiter? 

Gerade unter den aktuellen Bewegungen am Strom- und Gasmarkt wird vermehrt über die gestiegene finanzielle Belastung der Verbraucher durch hohe Stromkosten diskutiert. Die neue Bundesregierung unter Olaf Scholz hat dafür in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass die EEG-Umlage ab 2023 komplett entfallen soll. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Förderung von erneuerbarem Strom ausgesetzt wird. Statt über die Privathaushalte und den Strompreis soll die Finanzierung künftig über den Staatshaushalt geschehen.  

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