veröffentlicht am: 06.03.2023
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Seit März 2023 entlastet die Strom- und Gaspreisbremse Haushalte, indem sie Arbeitspreise für 80 % des Vorjahresverbrauchs deckelt – rückwirkend ab Januar. Kunden überhöhter Tarife profitieren von niedrigeren Abschlägen und möglichen Rückerstattungen. Auch verspätete Infos der Versorger sind unproblematisch, da die Entlastung automatisch greift. Bei unbezahlbaren Abschlägen können Sie Widerspruch einlegen, sollten jedoch mit Verzögerungen bei der Bearbeitung rechnen.
Seit dem 1. März 2023 greift die Strom- und Gaspreisbremse – auch rückwirkend zum 1. Januar 2023. Dadurch ergeben sich für viele Haushalte Deutschlands neue Abschlagszahlungen. Wer aktuell in seinem Energievertrag über 40 ct/kWh für Strom, 12 ct/kWh für Gas oder 9,5 ct/kWh für Fernwärme zahlt, wird jetzt entlastet. Die Bremse deckelt die Arbeitspreise für 80 Prozent des Basisverbrauchs aus dem Vorjahr.
Nicht nur bedeutet das für Verbraucher niedrigere Abschläge in den kommenden Monaten. Da die Preisbremse auch rückwirkend zum 1. Januar gilt, werden eventuell angefallene Mehrkosten mit den Abschlägen aus März und April verrechnet. Sozusagen eine doppelte Entlastung, zumindest für die ersten Monate.
Versorger sind in diesem Zuge dazu angehalten, spätestens zum Startschuss der Strom- und Gaspreisbremse ihre Kundinnen und Kunden über die neuen Abschläge zu informieren.
Senken Sie Ihre Energiekosten jetzt – testen Sie unseren Strom- und Gasrechner und entdecken Sie, wie viel Sie sparen können:
Die Herausforderungen der Energiekrise
Während bereits durch die Medien bekannt ist, dass etwa Kunden des Versorgers eprimo diese Informationen erhalten haben, warten andere Haushalte auch Anfang März noch auf das entsprechende Schreiben. Warum? Und erwartet sie eine ähnlich schockierende Nachricht, wie eprimo-Kunden?
Seit der Energiekrise stehen bei Versorgern weder Telefone noch E-Mail-Postfächer still. Aufgrund der schnell ansteigenden Preise und allgemeinen Verunsicherung gab und gibt es bis heute Fragen, auf die Verbraucher eine Antwort möchten. Diesem „Ansturm“ gerecht zu werden, stellte den Energiemarkt im Großen und Ganzen vor eine Herausforderung.
Nun kam mit der Strom- und Gaspreisbremse und den anzupassenden Abschlägen ein neuer technischer Mehraufwand auf Versorger zu. Entsprechend kann es passieren, dass einzelne Versorger die Frist, ihre Kunden zum 1. März über die neuen Abschläge zu informieren, nicht einhalten konnten.

Darum hat sich Ihr Versorger noch nicht bei Ihnen gemeldet
Sollten Sie davon betroffen sein und noch kein Schreiben erhalten haben: Keine Sorge, Sie müssen nicht aktiv werden! Ihr Versorger wird sich bei Ihnen melden, das ist seine Pflicht. Die Strom- und Gaspreisbremse wird in jedem Fall bei Ihnen greifen. Haben Sie Geduld!
Falls Sie Beratung wünschen oder drängende Fragen haben, wenden Sie sich an die kostenlose Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums: 0800-78 88 900. Unter dieser Nummer erhalten Sie Antworten rund um die Strom- und Gaspreisbremse. Auch wir beantworten in unserem FAQ die wichtigsten Fragen zur aktuellen Situation.
Ein weiterer möglicher Grund, warum Sie noch kein Schreiben erhalten haben, kann sein: Sie zahlen bei Ihrem aktuellen Versorger weniger für den Arbeitspreis als die Preisbremse. Das heißt, von der Maßnahme sind Sie nicht betroffen. Entsprechend wird Ihr Versorger Ihnen auch keine Abschlagsinformationen bzw. Abschlagsanpassungen zukommen lassen (müssen).
Warum hat eprimo so hohe Abschläge angesetzt
Ein Versorger, der seine Kunden fristgerecht über die neuen Abschläge informiert hat, ist eprimo. Doch dieses Schreiben löste, anders als von den Betroffenen erwartet, keine Erleichterung, sondern einen regelrechten Schock aus. Denn nun forderte der Ökoversorger aus Hessen mitunter Abschläge, die bis zu 800% teurer waren, wie Medien Anfang März berichteten. Laut eprimo handelt es sich hier um einen Kommunikationsfehler.
Wie der Versorger auf der eigenen Website erklärt, fänden die neuen Berechnungen bei „fast allen [ihrer] Kunden mitten in der laufenden Abrechnungsperiode [statt].“ Daher hätte eprimo „eventuell aufgelaufene Nachforderungen“ mit einbezogen. „Normalerweise wären diese erst auf der kommenden Jahresrechnung als Nachzahlungs-Forderung erschienen – nun haben wir diese Nachforderungen aber zum Schutz unserer Kunden vor hohen einmaligen Nachzahlungen in die anstehenden Abschläge eingerechnet.“
Sparen Sie Geld, indem Sie jedes Jahr in den besten Energietarif wechseln
jetzt Ersparnis berechnen
Abschläge nicht bezahlbar - Wann ein Widerspruch sich lohnt
Wichtig für Sie: Sie zahlen in jedem Fall nur das, was Sie verbraucht haben und Ihnen im Zuge der Energiepreis-Bremse angerechnet werden kann. Auch jetzt stellen Abschläge lediglich eine Vorauszahlung auf die nächste Rechnung dar. Auf dieser wird exakt aufgelistet, was Sie verbraucht haben und was zu zahlen ist. Haben Sie bisher durch die Abschläge mehr gezahlt, erhalten Sie die komplette Differenz erstattet. Für die erneute Änderung der Abschläge besteht daher keine Notwendigkeit.
Sollte die monatliche Belastung durch die Abschläge nicht zu stemmen sein, können Sie bei Ihrem Versorger Widerspruch einlegen. Wir haben allerdings – u. a. bei eprimo – die Erfahrung gemacht, dass Versorger sich zu einigen Anliegen erst mehrere Wochen oder Monate später zurückmelden. Bis zur Bearbeitung des Widerspruchs kann daher der Abschlag bereits angepasst oder eine Rechnung zugestellt worden sein. Spätestens nach dieser Rechnung sollten sich die Abschläge wieder normalisieren.