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Gaspreisentwicklung 2023: Das Auf und Ab auf dem Gasmarkt erklärt

Eine ausführliche Erklärung der Entwicklung des Gaspreises

Die Energiekrise hatte seit 2021 besonders hohe Auswirkungen auf den Gasmarkt. Die ohnehin seit Jahren steigenden Gaspreise wurden zusätzlich befeuert und haben Preisrekorde gebrochen. Mittlerweile konnte sich Europa auf die neuen Gegebenheiten einstellen, sodass der Gaspreis wieder gesunken ist. Alle Hintergründe der Preisschwankungen sowie Aussichten auf die kommenden Jahre finden Sie hier.

Die Liberalisierung am Gasmarkt

Wie alles begann

Die Liberalisierung des Gasmarktes begann 1998 mit einer Energierechtsnovelle, die den Gasmarkt für mehr Erzeuger, Importeure und Versorgungsunternehmen öffnen sollte. So sollten alle Verbraucher*innen ihren Versorger frei wählen können, sodass sich dauerhaft ein stärkerer Wettbewerb entwickelt und die Preise sinken.

Entgegen der Erwartungen tat sich aber zunächst lange nichts auf dem Gasmarkt. Es kamen nur wenige Gasversorger dazu, da komplizierte Marktmechanismen und eine fehlende Regulierungsbehörde den Einstieg in den Gasmarkt erschwerten.

Erst nach einigen Jahren fand eine tatsächliche Liberalisierung statt, die auf Druck des Europäischen Gerichtshofs vom Bundeskartellamt durchgesetzt wurde. Schließlich konnten zum 1. April 2006 alle privaten Gaskund*innen ihren Gaslieferanten frei wählen und beliebig wechseln.

Die erhoffte Preissenkung durch den Wettbewerb blieb nun dennoch aus: Bei einem Preisvergleich zwischen 1998 und 2008 stellt man einen Anstieg von fast 100 Prozent fest. Die Gasversorger begründeten den Anstieg mit der Ölpreisbindung und gestiegenen Beschaffungskosten.

Bei der Ölpreisbindung handelt es sich um eine brancheninterne Absprache zwischen Gasimporteuren, -erzeugern und Versorgungsunternehmen. Diese stammt noch aus der Zeit vor der Marktliberalisierung, in der nicht der Wettbewerb den Preis regulieren konnte und daher Vereinbarungen zwischen den Marktakteuren dafür sorgen mussten, dass keine Konkurrenzsituation zwischen den einzelnen Rohstoffen entsteht.

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So setzt sich der Gaspreis zusammen

Alle Kosten im Überblick

Der Gaspreis unterliegt Schwankungen und kann sich von Versorger zu Versorger unterscheiden. Das liegt daran, dass der Gaspreis sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt, die teilweise vom Markt bestimmt werden, teilweise staatlich festgelegt sind sowie regionalen Unterschieden unterliegen können. Der Gaspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Preis für Beschaffung und Vertrieb
  • Netzentgelt (inkl. Messung und Messstellenbetrieb)
  • Mehrwertsteuer
  • Konzessionsabgabe
  • Erdgassteuer
  • CO₂-Preis

Den größten Anteil am Preis machen die Kosten für Beschaffung und Vertrieb aus. Diese Komponente hat den Gaspreis während der Hochzeiten der Energiekrise auch so in die Höhe schnellen lassen, denn aufgrund der gesunkenen Importmengen von Gas sind die Beschaffungskosten für Strom extrem gestiegen.

Auf die Höhe der Netzentgelte hat Ihr Versorgungsunternehmen hingegen keinen Einfluss. Diese werden von den Netzbetreibern festgelegt und müssen von den Versorgern für die Durchleitung von Gas und Strom gezahlt werden. Die Kosten geben die Gasanbieter an die Kund*innen weiter.

Die Mehrwertsteuer wird staatlich festgelegt und liegt derzeit bei sieben Prozent. Dieser reduzierte Mehrwertsteuersatz wurde im Oktober 2022 im Rahmen eines staatlichen Entlastungspakets beschlossen und gilt bis Ende März 2024. Danach könnte die Mehrwertsteuer auf Gas wieder auf 19 Prozent steigen.

Die Erdgassteuer fällt für die Entnahme von Erdgas aus dem Netz und den damit verbundenen Verbrauch an. Sie liegt bei 0,55 ct/kWh.

Einen kleinen Beitrag zum Erdgaspreis leistet letztlich noch der CO₂-Preis. Dieser beläuft sich aktuell auf 0,65 ct/kWh (brutto), wird aber in den kommenden Jahren weiter steigen. Bis 2025 gibt es einen staatlich festgelegten CO₂-Preis und ab 2026 soll sich der Preis über die Versteigerung von CO₂-Zertifikaten selbst regulieren.

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Gaspreisentwicklung der letzten Jahre

Ein Rückblick

Seit 2010 hat der Gaspreis einige Höhen und Tiefen erlebt und liegt heute mehr als dreimal so hoch wie noch vor 13 Jahren. Zwischen 2012 und 2017 ist der Gaspreis sogar kontinuierlich gesunken, bis er schließlich 2017 bei 5,73 ct/kWh lag. Die günstigen Preise lagen an der hohen Verfügbarkeit von Erdgas auf dem Weltmarkt. Katar hat sich innerhalb kürzester Zeit zu einem der größten Exporteure von verflüssigtem Erdgas (LNG) entwickelt und auch andere Länder erhöhten ihre Förderkapazitäten, darunter Russland, Norwegen und die Vereinigten Staaten.

2010 bis 2020 bewegte sich der Gaspreis immer in einem recht engen Korridor zwischen mindestens 5,7 und maximal 6,8 ct/kWh, die Schwankungen waren also marginal.

2021 erholte sich die Wirtschaft nach dem kleinen Einbruch 2020 wegen der COVID-19-Pandemie und damit stieg der Gaspreis – die beginnende Energiekrise ab Herbst 2021 führte schließlich dazu, dass der durchschnittliche Gaspreis auf bis dato nicht dagewesene 7,06 ct/kWh stieg.

Doch dies war erst der Anfang: 2022 machte der Gaspreis Sprünge von über 200 Prozent. Im vierten Quartal 2022 lag der Gaspreis durchschnittlich bei 20,04 ct/kWh.

Die Hochphase der Energiekrise scheint nun überwunden zu sein, aus der Gaspreisanalyse des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft geht hervor, dass der Gaspreis im April 2023 bei durchschnittlich 16,11 ct/kWh liegt – Tendenz sinkend.

So viel werden Gaskunden künftig zahlen müssen

Ein Ausblick

Seit Anfang 2023 gelten staatlich festgelegte Preisobergrenzen für Gas und Fernwärme. Die sogenannte Gaspreisbremse regelt, dass Gas für Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen nicht mehr als 12 ct/kWh kosten darf (gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs). Für die Industrie gilt ein Preis von 7 ct/kWh für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs.

Diese Regelungen führen aber nicht dazu, dass Gas auf dem freien Markt günstiger wird. Die Kosten für Beschaffung und Vertrieb bei den Unternehmen bleiben dieselben und liegen auch weiterhin häufig oberhalb der 12-Cent-Marke. Die Versorgungsunternehmen verkaufen ihr Gas weiterhin zu den üblichen Marktpreisen, damit sie überhaupt wirtschaftlich arbeiten können. Anders ist nur, dass die Verbraucher*innen diesen Preis nur anteilig zahlen – bis maximal 12 ct/kWh. Die Kosten, die darüber hinaus entstehen, werden den Versorgungsunternehmen vom Staat ausgeglichen.

Die Gaspreisbremse ist befristet bis April 2023. Danach sind nach jetzigem Stand alle Gaskund*innen wieder verpflichtet, die freien Marktpreise vollständig selbst zu zahlen.

Gaspreise sinken wieder

Die Gaspreisbremse wurde im Herbst 2023 von den Regierungsparteien in den Bundestag eingebracht und im Dezember beschlossen. Damals war noch unsicher, wie kalt der Winter wird, wie viel Gas kurzfristig importiert werden kann und wie sich die Gaskosten dementsprechend entwickeln. Nun ist klar, dass Deutschland und die übrigen europäischen Länder den Winter ohne Gaslieferungen aus Russland gut überstanden haben. Dies schlug sich gleich zu Beginn des Jahres 2023 in den Großhandelspreisen für Gas nieder. Diese sanken an der Energiebörse nämlich deutlich.

Für die Verbraucher*innen ist dies ein gutes Zeichen: Die Gaspreise erholen sich von ihrem Höhenflug. Es ist selbstverständlich nicht ausgeschlossen, dass neue Wendungen in der Weltpolitik den Gaspreis erneut steigen lassen, aber vorerst ist absehbar, dass der Gaspreis sich erholt. Anzumerken bleibt aber, dass das Niveau von vor 2021 wohl nicht allzu schnell wieder erreicht wird.

CO₂-Preis nimmt Einfluss auf den Gaspreis

Einfluss auf den Gaspreis nimmt seit 2021 auch die CO₂-Bepreisung. Diese setzt für den Ausstoß von Treibhausgasen einen Preis fest, den die Emittenten zahlen müssen. Dies geschieht über den Handel mit Zertifikaten.

2023 kostet der Ausstoß einer Tonne CO₂ 30 Euro, bis 2025 soll dieser Preis auf 45 Euro pro Tonne steigen. Danach sollen die Zertifikate versteigert werden, wobei aber 2026 noch ein vorgegebener Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne gilt. Ab 2027 werden die Zertifikate zum frei am Markt gebildeten Preis versteigert. Dies wird Einfluss auf den Gaspreis nehmen und Gas für Verbraucher*innen verteuern, denn die Gasversorger, die den Preis zahlen, dürfen diesen an die Endverbraucher*innen weitergeben. Aktuell verteuert der CO₂-Preis den Gaspreis um etwa 0,6 ct/kWh.

Steigende Gaspreise? So können Sie reagieren!

Sonderkündigung

Erhöht Ihr Versorger die vertraglich vereinbaren Preise, muss er Sie schriftlich darüber informieren. Dies erfolgt postalisch oder per E-Mail. Eine Preiserhöhung stellt eine einseitige Vertragsverletzung durch den Versorger dar, wodurch für die Kund*innen ein Recht zur Sonderkündigung entsteht. In der Benachrichtigung über die Preiserhöhung müssen Sie auf dieses Recht hingewiesen werden.

Die Kündigungsfrist beträgt nur 14 Tage, weshalb Sie zeitnah nach Erhalt der Information einen Preisvergleich anstellen und sich nach einem neuen Anbieter umsehen sollten. Sind bessere Angebote verfügbar, machen Sie Gebrauch von Ihrem Sonderkündigungsrecht und wechseln Sie zu einem anderen Anbieter.

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