Kann ich zwei Verträge für einen Zähler haben bzw. doppelt beliefert werden?
Nein. Ihr örtlicher Netzbetreiber stellt sicher, dass nur ein Versorger gleichzeitig Anrecht auf eine Belieferung hat.
Es kann passieren, dass es bei einem Wechsel zu Überschneidungen kommt und Sie zwei Vertragsbestätigungen zu selben Zeit erhalten – eine von Ihrem künftigen Versorger und eine von Ihrem örtlichen Grundversorger. Letztere ist dann hinfällig, wenn wir Ihnen zum gleichen Lieferzeitpunkt eine andere Vertragsbestätigung zugesendet haben.
Weitere Fragen
- Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?
- Ab wann gilt die Sonderkündigung?
- Verliere ich meinen Bonus bei Sonderkündigung?
- Muss ich die Sonderkündigung selbst durchführen?
- Was sind der Sofort- und der Neukundenbonus? Zeige alle Fragen aus der Kategorie Rund um Ihren Vertrag
Senken Sie Ihre Energiekosten jetzt – testen Sie unseren Strom- und Gasrechner und entdecken Sie, wie viel Sie sparen können: